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Scientific and technological cooperation between the EU and India
Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien
Wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien
Die im Rahmen des Abkommens durchgeführten Maßnahmen basieren auf folgenden Grundsätzen:
Bereiche der Zusammenarbeit
Das Abkommen erstreckt sich auf sämtliche Maßnahmen der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (FTE).
Maßnahmen
Die kooperativen Tätigkeiten können folgender Art sein:
Das Abkommen ist am 14. Oktober 2002 für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren in Kraft getreten. Es wurde dreimal verlängert; zuletzt im Jahr 2020 für einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren.
Die Grundlage für die breiter angelegte Zusammenarbeit zwischen der EU und Indien bildet das Kooperationsabkommen von 1994, durch das die Beziehungen erstmals über den Handel und die wirtschaftliche Zusammenarbeit hinaus erweitert wurden.
Weiterführende Informationen:
Für weitere Informationen über die Zusammenarbeit bei Forschung und Innovation (FuI) mit Indien siehe:
Abkommen über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (ABl. L 213 vom 9.8.2002, S. 30-37)
Beschluss des Rates 2002/648/EG vom 25. Juni 2002 über den Abschluss des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (ABl. L 213 vom 9.8.2002, S. 29)
Abkommen zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (ABl. L 171 vom 1.7.2009, S. 19-26)
Beschluss des Rates 2009/501/EG vom 19. Januar 2009 über den Abschluss eines Abkommens zur Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (ABl. L 171 vom 1.7.2009, S. 17-18)
Beschluss (EU) 2015/1788 des Rates vom 1. Oktober 2015 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (ABl. L 260 vom 7.10.2015, S. 18-19)
Beschluss (EU) 2020/789 des Rates vom 9. Juni 2020 über die Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (ABl. L 193 vom 17.6.2020, S. 3-4)
Mitteilung über das Inkrafttreten der Verlängerung des Abkommens über die wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Regierung der Republik Indien (ABl. L 89 vom 6.4.2016, S. 1)
Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Indien über Partnerschaft und Entwicklung – Erklärung der Gemeinschaft betreffend Zollangleichungen – Erklärungen der Gemeinschaft und Indiens (ABl. L 223 vom 27.8.1994, S. 24-34)
Letzte Aktualisierung: 25.06.2020