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Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (COM(2017) 713 final) – Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft

Artikel 39 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Artikel 40 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

Artikel 40 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG UND DER ARTIKEL 39 UND 40 AEUV?

Die Mitteilung

  • soll eine breit angelegte Debatte darüber anstoßen, wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 vereinfacht und modernisiert werden kann.
  • unterstreicht die Notwendigkeit einfacherer Vorschriften, einer größeren Flexibilität und eines größeren Beitrags zur Bewältigung der sozioökonomischen Herausforderungen, die sich durch den Klimawandel, Umweltschutz und nachhaltige Landwirtschaft ergeben, in enger Abstimmung mit anderen Politikbereichen der EU.

Artikel 39 AEUV legt folgende Ziele der GAP dar:

  • die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern;
  • einen angemessenen Lebensstandard für Landwirte sicherzustellen;
  • die Märkte zu stabilisieren;
  • die Versorgung sicherzustellen;
  • für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.

Artikel 40 AEUV führt die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte ein, um die Ziele der GAP zu erreichen. Je nach Erzeugnis kann diese gemeinsame Organisation verschiedene Formen annehmen:

WICHTIGE ECKPUNKTE

In der Mitteilung werden Ideen für die Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft skizziert, unter anderem:

  • Die EU nimmt Abstand von den derzeitigen „pauschalen“ Vorgaben. Stattdessen legt sie die allgemeinen Ziele der EU-Politik fest, während die einzelnen EU-Länder spezifische Ziele wählen und entscheiden, wie diese erreicht werden sollen.
  • Statt auf der Einhaltung von Vorgaben wird das Augenmerk darauf liegen, dass die Förderung auf Ergebnisse ausgerichtet ist.
  • Jedes Land erstellt einen GAP-Strategieplan, den die Europäische Kommission genehmigt, um für politische Kohärenz in der gesamten EU zu sorgen.
  • Bestehende Vorschriften sollten vereinfacht und die Bürokratie verringert werden.
  • Die Unterstützung für Landwirte wird weiterhin über das System der Direktzahlungen erfolgen, die gerechter verteilt und zielgerichteter gestaltet sein werden.

Die künftige GAP sollte

  • eine intelligente* und krisenfeste* Landwirtschaft fördern und durch den Einsatz moderner Technologien eine gesicherte Versorgung mit Lebensmitteln gewährleisten;
  • die umfassenderen Ziele der EU in Bezug auf Umweltschutz, Ressourceneffizienz und Klimaschutz stärken und unterstützen;
  • das soziale und wirtschaftliche Leben in ländlichen Gebieten unterstützen, indem sie Beschäftigung bietet, neue Landwirte gewinnt und lokale Behörden und Agenturen ermutigt, das Potenzial von Gebieten voll auszuschöpfen;
  • sicherstellen, dass die europäische Öffentlichkeit weiterhin Zugang zu sicheren, hochwertigen, erschwinglichen, nahrhaften und vielfältigen Lebensmitteln hat.

Weitere Ideen sind unter anderem:

  • Unterstützung von intelligenten Dörfern bei der Entwicklung von Breitbandanbindungen sowie nachhaltige und hochwertige Arbeitsplätze;
  • EU-weite finanzielle Unterstützung als Hilfe für neue Landwirte bei ihren anfänglichen Kapitalkosten und ihrem unsicheren Einkommen;
  • Verbesserung der Beratungsdienste und Förderung von Wissen und Innovation in der Landwirtschaft und in ländlichen Gebieten;
  • Verpflichtungen, um zu gewährleisten, dass die modernisierte GAP zur Erreichung der Ziele der Vereinten Nationen für eine nachhaltige Entwicklung beiträgt, und um eine weitere Liberalisierung des Handels und Bemühungen zur Bekämpfung der Ursachen für die Migration, insbesondere aus Afrika, zu fördern.

HINTERGRUND

Die GAP ist die älteste gemeinsame EU-Politik. Seit 1962 wurde sie mehreren Reformen unterzogen, um sie an neue Herausforderungen und das sich ändernde europäische und globale Umfeld anzupassen.

Im Februar 2017 leitete die Kommission eine öffentliche Konsultation über die Zukunft der GAP ein. Innerhalb des dreimonatigen Konsultationszeitraums gingen mehr als 320 000 Antworten ein. Diese zeigten, dass die Politik nachdrücklich befürwortet wird, ließen jedoch auch den Wunsch nach Vereinfachung, mehr Flexibilität und einer stärkeren Ausrichtung darauf erkennen, dass ein angemessenes Einkommen für Landwirte sichergestellt wird und Herausforderungen in den Bereichen Umwelt und Klima angegangen werden.

Die Kommission strebte an, im ersten Halbjahr 2018, im Anschluss an ihre Vorschläge für den mehrjährigen Finanzrahmen für die EU-Ausgaben ab 2020, Gesetzesentwürfe zur Modernisierung der GAP vorzulegen.

Weiterführende Informationen:

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Intelligente Landwirtschaft: Sicherstellung, dass der Agrarsektor in der EU in der Lage ist, die Herausforderungen, vor denen er steht, durch Bildung, Forschung und Innovation zu bewältigen.
Krisenfeste Landwirtschaft: Sicherstellung, dass der Agrarsektor sich an die sich ändernden Umstände und Herausforderungen anpassen kann, während er weiterhin seine Kernaufgaben erfüllt, unter anderem die Lieferung lebenswichtiger Güter und Dienstleistungen.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft (COM(2017) 713 final vom 29.11.2017)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel III – Die Landwirtschaft und die Fischerei – Artikel 39 (ex-Artikel 33 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 62-63)

Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union – Dritter Teil – Die internen Politiken und Maßnahmen der Union – Titel III – Die Landwirtschaft und die Fischerei – Artikel 40 (ex-Artikel 34 EGV) (ABl. C 202 vom 7.6.2016, S. 63-64)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Weißbuch zur Zukunft Europas – Die EU der 27 im Jahr 2025 – Überlegungen und Szenarien (COM(2017) 2025 final vom 1.3.2017)

Reflexionspapier über die Zukunft der EU-Finanzen (COM(2017) 358 final vom 28.6.2017)

Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487-548)

Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 352/78, (EG) Nr. 165/94, (EG) Nr. 2799/98, (EG) Nr. 814/2000, (EG) Nr. 1290/2005 und (EG) Nr. 485/2008 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549-607)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 637/2008 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 73/2009 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608-670)

Siehe konsolidierte Fassung.

Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671-854)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 14.03.2018

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