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Guideline on electricity transmission system operation
Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Verordnung (EU) 2017/1485 – Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb
Die Verordnung (EG) Nr. 714/2009 ist Teil des dritten Legislativpakets der EU für den Energiebereich. Sie legt Vorschriften für den Netzzugang im grenzüberschreitenden Stromhandel fest, mit denen ein gut funktionierender Elektrizitätsbinnenmarkt in der EU sichergestellt werden soll. Mit dieser Verordnung wird auch der Europäische Verbund der Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO (Strom)) eingerichtet, der gemeinsam mit der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden die europäischen Netzwerkkodizes und -leitlinien ausarbeitet, d. h. die Regeln für den Betrieb der Strom- und Gassektoren, die anschließend von der Europäischen Kommission angenommen werden. Diese Regeln sollen gewährleisten, dass die Energieübertragungsnetze in Europa die Zielvorgaben für Versorgungssicherheit, verbesserte Wettbewerbsfähigkeit und erschwingliche Energiepreise erfüllen.
Da die Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission eine Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb einrichtet, ist sie äußerst technischer Natur. Sie ist in fünf Abschnitte gegliedert. Der Schwerpunkt dieser Zusammenfassung gilt bestimmten Inhalten des ersten Abschnitts, der allgemeine Bestimmungen enthält. Darüber hinaus gibt sie einen Überblick über den Inhalt der technischen Abschnitte.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Gegenstand
Die Verordnung sieht detaillierte Leitlinien in Bezug auf folgende Aspekte vor:
Anwendungsbereich
Die Verordnung gilt für alle Übertragungsnetze, Verteilernetze und Verbindungsleitungen in der EU sowie für regionale Sicherheitskoordinatoren; davon ausgenommen sind jedoch solche, die sich auf Inseln von EU-Ländern befinden, deren Netze nicht synchron mit einem der Synchrongebiete Kontinentaleuropa („KE“), Großbritannien („GB“), Nordeuropa, Irland–Nordirland („IE/NI“) oder Baltische Staaten betrieben werden (d. h. nicht angeschlossen sind).
Begriffsbestimmungen
Die Verordnung umfasst 159 Begriffsbestimmungen, die überwiegend technischer Natur sind.
TECHNISCHE ABSCHNITTE
Die in den technischen Abschnitten der Verordnung erfassten Bereiche betreffen folgende Aspekte:
Betriebssicherheit:
Betriebsplanung:
Leistungs-Frequenz-Regelung und Reserven:
Der letzte Abschnitt der Verordnung betrifft vorwiegend die Anwendungsfristen.
Die allgemeinen Bestimmungen, die mit der Verordnung eingeführt werden, treten am 14. September 2017 in Kraft. Die Artikel 41 bis 53 (über den Datenaustausch zwischen ÜNB untereinander, zwischen ÜNB und VNB innerhalb der Regelzone des ÜNB, zwischen ÜNB, VNB und Stromerzeugungsanlagen mit Verteilernetzanschluss sowie zwischen ÜNB und Verbrauchsanlagen mit Übertragungsnetzanschluss) treten am 14. März 2019 in Kraft. Artikel 54(4) (Konformitätstests und -simulationen, die von SNN durchgeführt werden) tritt am 18. August 2019 in Kraft.
Weiterführende Informationen:
Verordnung (EU) 2017/1485 der Kommission vom 2. August 2017 zur Festlegung einer Leitlinie für den Übertragungsnetzbetrieb (ABl. L 220 vom 25.8.2017, S. 1-120)
Verordnung (EG) Nr. 714/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Netzzugangsbedingungen für den grenzüberschreitenden Stromhandel und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1228/2003 (ABl. L 211 vom 14.8.2009, S. 15-35)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 714/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 15.11.2017