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Tackling corporate tax avoidance
Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen
Bekämpfung der Steuervermeidung durch Unternehmen
Richtlinie (EU) 2016/1164 – Verhinderung der Steuervermeidung durch Unternehmen
Sie führt Vorschriften ein, die die Steuervermeidung durch Unternehmen verhindern und damit das Problem der aggressiven Steuerplanung im EU-Binnenmarkt angehen sollen.
Die Richtlinie gilt für alle Steuerpflichtigen, die in einem oder mehreren EU-Ländern körperschaftsteuerpflichtig sind, einschließlich der in einem oder mehreren EU-Ländern belegenen Betriebsstätten von Unternehmen, die steuerlich in einem Nicht-EU-Land ansässig sind.
Bekämpfung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS)1
Die Richtlinie legt Vorschriften zur Bekämpfung der Steuervermeidung in vier bestimmten Bereichen fest, um BEPS entgegenzuwirken:
Da Richtlinie (EU) 2016/1164 nur auf hybride Gestaltungen2 innerhalb der EU einging, wurde die neue Richtlinie (EU) 2017/952 angenommen, die den Anwendungsbereich erweitert, damit auch hybride Gestaltungen mit Nicht-EU-Ländern abgedeckt sind. Die Vorschriften der neuen Richtlinie ersetzen die Vorschriften zu hybriden Gestaltungen der Richtlinie (EU) 2016/1164.
Vorschriften zu hybriden Gestaltungen: Steuerpflichtige Unternehmen nutzen Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen aus, um ihre Gesamtsteuerschuld zu senken, beispielsweise durch doppelten Abzug (d. h. Abzüge auf beiden Seiten der Grenze) oder einen Abzug der Einnahmen auf einer Seite der Grenze, ohne dass sie auf der anderen Seite berücksichtigt werden. Um die Auswirkungen hybrider Gestaltungen zu neutralisieren, legt die Richtlinie Vorschriften fest, nach denen eine der beiden betroffenen Steuergebiete den Abzug einer Zahlung, die zu einem solchen Ergebnis führt, verweigert.
Richtlinie (EU) 2016/1164 ist am in Kraft getreten und muss bis spätestens von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Änderungsrichtlinie (EU) 2017/952 ist am in Kraft getreten und muss bis spätestens (bzw. in Bezug auf hybride Gestaltungen bis ) von den EU-Ländern in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie baut auf dem Aktionsplan für eine faire und effiziente Unternehmensbesteuerung auf und ist eine Reaktion auf den Abschluss des Projekts gegen Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) der G20 und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).
Richtlinie (EU) 2016/1164 des Rates vom mit Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidungspraktiken mit unmittelbaren Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarkts (ABl. L 193 vom , S. 1-14)
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