Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“

Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Mitteilung (COM(2017) 339 final) – Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

  • Durch sie wird ein neuer Aktionsplan zu Bekämpfung antimikrobieller* Resistenzen* eingeleitet, zu dem im Juni 2016 die Schlussfolgerungen des Rates aufgefordert haben und der auf dem vorhergehenden Aktionsplan gegen Antibiotikaresistenz 2011-2016 der Kommission aufbaut.
  • Da resistente Bakterien von Tieren auf Menschen und umgekehrt übertragen werden können, liegt dem Aktionsplan ein „Eine-Gesundheit-Konzept“ zugrunde – ein ganzheitliches Konzept, mit dem anerkannt wird, dass menschliche und tierische Gesundheit miteinander zusammenhängen. In diesem Rahmen wird die Herausforderung der antimikrobiellen Resistenzen aus verschiedenen Perspektiven angegangen, unter anderem die der öffentlichen Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Umwelt, Forschung und Innovation, internationalen Zusammenarbeit, Tiergesundheit und des Tierwohls.
  • Das übergeordnete Ziel des Aktionsplans ist die Bewahrung der Möglichkeit einer wirksamen Behandlung von Infektionen in Human- und Veterinärmedizin. Er bietet die Voraussetzungen für kontinuierliche, umfassendere Maßnahmen, die darauf abzielen, das Auftreten und die Verbreitung antimikrobieller Resistenzen zu reduzieren und die Entwicklung und Verfügbarkeit neuer wirksamer antimikrobieller Mittel innerhalb und außerhalb der EU zu erhöhen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Aktionsplan gliedert sich in drei Bereiche:

Verwandlung der EU in eine „Best-Practice-Region“

  • Bei der Evaluierung des Aktionsplans von 2011-2016 wurde unterstrichen, dass zur Erreichung dieses Ziels mehr Nachweise, eine bessere Koordinierung und Überwachung und mehr Kontrollmaßnahmen erforderlich sind. In diesem Bereich konzentriert sich die Europäische Kommission daher auf Schlüsselbereiche mit EU-Mehrwert* und darauf, die EU-Länder bei der Einrichtung, Umsetzung und Überwachung der eigenen nationalen „Eine-Gesundheit“-Aktionspläne zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen zu unterstützen.
  • Bei ihren Aufgaben wird die Kommission durch die wissenschaftlichen Agenturen der EU unterstützt, etwa die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die Europäische Arzneimittelagentur und das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten. Die Arbeit dieser Agenturen wird die Bereitstellung von wissenschaftlichem Fachwissen zu Infektionsprävention, Biosicherheitsmaßnahmen und Kontrollpraktiken in den Bereichen der menschlichen Gesundheit und der Tierhaltung umfassen, um Infektionen und folglich den Bedarf an Antibiotika zu reduzieren.
  • Die EU-Maßnahmen werden auf die Bereiche mit dem höchsten Mehrwert für die EU-Länder ausgerichtet sein, zum Beispiel:
    • die Förderung der umsichtigen Verwendung von antimikrobiellen Mitteln;
    • die Stärkung der branchenübergreifenden Arbeiten;
    • die Verbesserung der Infektionsprävention; und
    • die Konsolidierung der Überwachung antimikrobieller Resistenzen und des Verbrauchs antimikrobieller Mittel.

Dabei werden dennoch die Beschränkungen der EU-Zuständigkeit eingehalten und die Tatsache berücksichtigt, dass weiterhin die EU-Länder primär für die Definition ihrer Gesundheitspolitik verantwortlich sind.

Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation

  • Der Aktionsplan soll Forschung, Entwicklung und Innovation fördern. Er wird darauf abzielen, die Innovation als Grundlage für wissenschaftlich fundierte politische und rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen zu unterstützen und Wissenslücken, beispielsweise in Bezug auf den Einfluss antimikrobieller Resistenzen auf die Umwelt, zu schließen.
  • Die Kommission wird in Partnerschaften mit den EU-Ländern und der Industrie, darunter auch kleine und mittlere Unternehmen, zusammenarbeiten, um antimikrobielle Resistenzen bei Bakterien, Pilzen und Parasiten zu bekämpfen. Ein besonderes Augenmerk gilt der von der Weltgesundheitsorganisation veröffentlichten Prioritäten-Liste der Krankheitserreger sowie TBC, HIV/Aids, Malaria und vernachlässigten Infektionskrankheiten.
  • Im Mittelpunkt der Bemühungen werden die Verbesserung des Kenntnisstandes zur wirksamen Infektionskontrolle und -überwachung einschließlich neuer Diagnostika stehen sowie die Entwicklung neuer oder alternativer Therapien und Impfstoffe.

Gestaltung der globalen Agenda

  • In der heutigen vernetzten Welt bewegen sich Menschen und Güter großräumig, und Maßnahmen, die in einer Region der Welt umgesetzt werden, können anderswo wesentliche Auswirkungen haben.
  • Die EU arbeitet eng mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zusammen, die den Globalen Aktionsplan zur Antibiotikaresistenz, das globale Modell für die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen, erstellt hat. Bei der Evaluierung des Aktionsplans von 2011 wurden die positiven Wirkungen der EU-Maßnahmen auf globaler Ebene anerkannt. Es sind weitere Anstrengungen folgender Art erforderlich:
    • intensivere EU-Beteiligung bei der Arbeit mit multilateralen Organisationen wie der WHO, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation und der Weltorganisation für Tiergesundheit;
    • stärkere bilaterale Partnerschaften mit Handelspartnern, EU-Nachbarländern oder Ländern, die ein Assoziierungsabkommen mit der EU abgeschlossen haben (z. B. die Türkei);
    • Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern, wo antimikrobielle Resistenzen die öffentliche Gesundheit stärker bedrohen und die soziale und wirtschaftliche Belastung entsprechend größer ist;
    • Entwicklung einer globalen Agenda zur Erforschung antimikrobieller Resistenzen.

HINTERGRUND

Antimikrobielle Resistenzen stellen eine wachsende Bedrohung dar, die in der EU jedes Jahr 25 000 Todesfälle und Verluste in Höhe von 1,5 Mrd. EUR verursacht. Weltweit nimmt die Zahl antimikrobieller Resistenzen aufgrund folgender Faktoren sogar noch schneller zu:

  • häufiger übermäßiger oder unsachgemäßer Einsatz antimikrobieller Mittel in der Human- und Veterinärmedizin;
  • fehlende Verfügbarkeit neuer oder in Entwicklung befindlicher antimikrobiell wirkender Arzneimittel, um neue resistente Mikroben zu bekämpfen;
  • mangelnde Hygienepraktiken und unzureichende Präventionsmaßnahmen gegen Infektionen.

Mit der Zunahme der antimikrobiellen Resistenzen geht das Risiko einher, dass viele der medizinischen Fortschritte des letzten Jahrhunderts zunichte gemacht werden. Werden keine Maßnahmen ergriffen, um das Auftreten antimikrobieller Resistenzen zu verlangsamen, das Angebot an neuen antimikrobiellen Mitteln zu erhöhen und das allgemeine Bewusstsein zu schärfen, werden sich die Auswirkungen auf grundsätzlicher Ebene in allen Gesellschaften und Gesundheitssystemen bemerkbar machen.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

Antimikrobiell: Stoffe, die das Wachstum von Mikroorganismen wie Bakterien, Viren und Pilzen hemmen. Dazu gehören Antibiotika, antivirale Mittel, Antimykotika und Antiprotozoika.
Antimikrobielle Resistenz: die Fähigkeit von Mikroorganismen wie Bakterien, eine zunehmende Resistenz gegen einen antimikrobiellen Wirkstoff auszubilden, gegen den sie früher empfindlich waren. Antimikrobielle Resistenzen sind eine Folge der natürlichen Selektion und der genetischen Mutation.
EU-Mehrwert: ein Wert, der zusätzlich zu dem durch die Maßnahmen einzelner EU-Länder geschaffenen Wert entsteht. Er ist zum Beispiel das Resultat von Koordinierungsgewinnen, größerer Effektivität oder Komplementaritäten.

HAUPTDOKUMENT

Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (COM(2017) 339 final vom 29.6.2017)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Schlussfolgerungen des Rates zu den nächsten Schritten im Rahmen eines „Eine-Gesundheit-Konzepts“ zur Bekämpfung der Antibiotikaresistenz (ABl. C 269 vom 23.7.2016, S. 26-30)

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Zusammenfassender Bericht – Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament – Europäischer Aktionsplan zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen im Rahmen des Konzepts „Eine Gesundheit“ (SWD(2017) 240 final von 29.6.2017)

Letzte Aktualisierung: 25.01.2018

Top