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Übereinkommen von Minamata über Quecksilber

Übereinkommen von Minamata über Quecksilber

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Beschluss (EU) 2017/939 über den Abschluss des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union

WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

Der Beschluss genehmigt im Auftrag der EU das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber — einen weltweit gültigen Vertrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den negativen Auswirkungen des Quecksilbers. Das Übereinkommen ist im Anhang des Beschlusses aufgeführt.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber — beschlossen im Rahmen des Umweltprogramms der Vereinten Nationen — legt eine Reihe internationaler Bestimmungen für die Zusammenarbeit und Maßnahmen zur Verringerung der Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen fest. Das Ziel besteht außerdem in der Begrenzung und Verringerung der anthropogenen Emissionen (z. B. in Bezug auf oder verursacht durch den Einfluss des Menschen) von Quecksilber und Quecksilberverbindungen in die Luft, das Wasser und den Boden.

Das Übereinkommen betrifft den gesamten Lebenszyklus des Quecksilbers. Die Artikel enthalten u. a.:

  • ein Verbot neuer Bergwerke zum Abbau von Quecksilber und eine schrittweise Stilllegung der bestehenden;
  • Beschränkungen des internationalen Quecksilberhandels;
  • Begrenzungsmaßnahmen für Emissionen und Freisetzungen;
  • Maßnahmen, um die Herstellung, Einfuhr und Ausfuhr von mit Quecksilber versetzten Produkten zu verbieten;
  • Maßnahmen zum Ausstieg und zur Verringerung der Verwendung von Quecksilber in wichtigen Herstellungsprozessen;
  • Maßnahmen, um die Verwendung von Dentalamalgam schrittweise zu verringern;
  • Maßnahmen zur Verringerung von Quecksilberemissionen im kleingewerblichen Goldbergbau und bei der kleingewerblichen Aufbereitung von Gold;
  • Maßnahmen, um eine umweltgerechte Zwischenlagerung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen und eine umweltgerechte Bewirtschaftung von Quecksilberabfällen sicherzustellen.

Die EU hat die Verordnung (EU) 2017/852 erlassen, damit die Mitgliedstaaten das Übereinkommen anwenden können.

WANN TRITT DER BESCHLUSS IN KRAFT?

Er ist am 11. Mai 2017 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Quecksilber ist als Stoff anerkannt, der schwerwiegende negative Auswirkungen auf die neurologische und sonstige Gesundheit hat, wobei die nachteiligen Auswirkungen auf ungeborene Kinder und Kleinkinder eine besonders große Sorge darstellen. Der weltweite Transport von Quecksilber in die Umwelt war einer der wichtigsten Gründe, aus denen beschlossen wurde, dass globales Handeln notwendig war, um das Problem der Quecksilberverunreinigungen zu bekämpfen.

Die EU hat das Übereinkommen von Minamata über Quecksilber im Oktober 2013 unterzeichnet und sich damit verpflichtet, für seine Ratifizierung und Umsetzung zu sorgen.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss (EU) 2017/939 des Rates vom 11. Mai 2017 über den Abschluss des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union (ABl. L 142 vom 2.6.2017, S. 4-39)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (EU) 2017/938 des Rates vom 23. September 2013 über die Unterzeichnung des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber im Namen der Europäischen Union (ABl. L 142 vom 2.6.2017, S. 2-3)

Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008 (ABl. L 137 vom 24.5.2017, S. 1-21)

Letzte Aktualisierung: 05.06.2018

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