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Abkommen über die Sicherheit von Verschlusssachen

Abkommen über die Sicherheit von Verschlusssachen

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

WAS IST DER ZWECK DER ABKOMMEN UND BESCHLÜSSE?

Mit den Abkommen zwischen der Europäischen Union (EU) und verschiedenen Ländern wird darauf abgezielt, die Sicherheit ihrer Bürgerinnen und Bürger durch den Austausch von Verschlusssachen und die Einführung von Mechanismen zur Gewährleistung der Sicherheit dieser Informationen zu stärken.

Zu jedem Abkommen gibt es einen entsprechenden Beschluss, mit dem das Abkommen in Namen der EU genehmigt wird.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Vertragsparteien vereinbaren, eine Zusammenarbeit an der Sicherheit und dem Austausch von Verschlusssachen zu erarbeiten. Sie erkennen an, dass eine wirksame Zusammenarbeit den Zugang zu solchen Informationen erfordert und der Austausch von Verschlusssachen geeignete Geheimschutzmaßnahmen notwendig macht.

Die Abkommen stellen einen Rechtsrahmen für den Austausch von Verschlusssachen zwischen den Vertragsparteien dar, sie verpflichten jedoch keine der Vertragsparteien, solche Informationen bereitzustellen.

Als Verschlusssachen gelten:

  • Informationen oder Material, deren/dessen Verlust oder unbefugte Weitergabe den Interessen der Vertragsparteien oder eines oder mehrerer EU-Länder Schaden zufügen könnte, und
  • die/das mit einem Geheimhaltungsgrad gemäß Abkommen gekennzeichnet sind/ist.

Die Abkommen finden Anwendung auf die folgenden Organe und Einrichtungen der EU: den Europäischen Rat, den Rat der Europäischen Union, den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Europäischen Auswärtigen Dienst und die Europäische Kommission.

Schutz von Verschlusssachen

  • Jede der Vertragsparteien muss von der anderen Vertragspartei bereitgestellten oder mit ihr ausgetauschten Verschlusssachen einen Schutz gewähren, der dem Schutz, der ihnen von der anderen Vertragspartei gewährt wird, zumindest gleichwertig ist.
  • Alle Personen, die Zugang zu Verschlusssachen haben, müssen eine angemessene Sicherheitsermächtigung besitzen, die auf Loyalität, Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit beruht.
  • Es bestehen Einschränkungen für die Nutzung, Zugänglichkeit und Weitergabe von Verschlusssachen.

Der Beschluss 2013/488/EU (siehe Zusammenfassung) befasst sich mit Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen.

Weitere Merkmale

Darunter:

  • eine Verpflichtung zur Bereitstellung gegenseitiger Unterstützung im Hinblick auf die Bewahrung der Sicherheit von Verschlusssachen;
  • Verfahren für den Austausch von Verschlusssachen;
  • die Benennung der für die Überwachung der Anwendung der Abkommen verantwortlichen Personen bei den Vertragsparteien;
  • die Verantwortung der Vertragsparteien im Falle von Verlust oder unbefugter Weitergabe von Verschlusssachen;
  • die Regelung von Streitfragen;
  • das Inkrafttreten des Abkommens, einschließlich Änderung und Beendigung.

WANN TRETEN DIE ABKOMMEN UND BESCHLÜSSE IN KRAFT?

Sie treten zu folgenden Zeitpunkten in Kraft:

Land

Beschluss

Abkommen

Vereinigtes Königreich

29. April 2021

1. Januar 2021

Kanada

29. Mai 2017

Noch nicht in Kraft getreten

Moldau

27. März 2017

Noch nicht in Kraft getreten

Georgien

15. März 2016

Noch nicht in Kraft getreten

Albanien

15. Januar 2016

Noch nicht in Kraft getreten

Serbien

22. November 2010

Noch nicht in Kraft getreten

Australien

30. November 2009

Noch nicht in Kraft getreten

Liechtenstein

14. Juni 2010

Noch nicht in Kraft getreten

Russland

17. November 2009

Noch nicht in Kraft getreten

Israel

16. März 2009

Noch nicht in Kraft getreten

Vereinigte Staaten

23. April 2007

30. April 2007

Island

21. November 2005

1. März 2007

Schweiz

24. Juni 2005

1. Juni 2008

Ukraine

13. Juni 2005

1. Februar 2007

Nordmazedonien

24. Januar 2005

1. August 2005

Norwegen

26. Juli 2004

1. Dezember 2004

Bosnien und Herzegowina

26. Juli 2004

1. Mai 2006

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Beschluss (EU) 2021/689 des Rates vom 29. April 2021 über den Abschluss – im Namen der Union – des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen(ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 2-9)

Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland betreffend Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 2540-2548)

Beschluss (GASP) 2017/2322 des Rates vom 29. Mai 2017 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 333 vom 15.12.2017, S. 1)

Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 333 vom 15.12.2017, S. 2-7)

Beschluss (GASP) 2017/718 des Rates vom 27. März 2017 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 106 vom 22.4.2017, S. 1-2)

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Moldau über Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 106 vom 22.4.2017, S. 3-7)

Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss (EU) 2016/1946 des Rates vom 15. März 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 300 vom 8.11.2016, S. 1-2)

Abkommen zwischen Georgien und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 300 vom 8.11.2016, S. 3-7)

Beschluss (EU) 2016/402 des Rates vom 15. Januar 2016 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen dem Ministerrat der Republik Albanien und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 74 vom 19.3.2016, S. 1-2)

Abkommen zwischen dem Ministerrat der Republik Albanien und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 74 vom 19.3.2016, S. 3-7)

Beschluss 2011/514/GASP des Rates vom 22. November 2010 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 216 vom 23.8.2011, S. 1)

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Serbien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 216 vom 23.8.2011, S. 2-4)

Beschluss 2010/53/GASP des Rates vom 30. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen Australien und der Europäischen Union über die Sicherheit von Verschlusssachen (ABl. L 26 vom 30.1.2010, S. 30)

Abkommen zwischen Australien und der Europäischen Union über die Sicherheit von Verschlusssachen (ABl. L 26 vom 30.1.2010, S. 31-35)

Beschluss 2010/404/GASP des Rates vom 14. Juni 2010 über die Unterzeichnung und den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 187 vom 21.7.2010, S. 1)

Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Liechtenstein über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 187 vom 21.7.2010, S. 2-4)

Beschluss 2010/348/EG des Rates vom 17. November 2009 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 155 vom 22.6.2010, S. 56)

Abkommen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Europäischen Union über den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 155 vom 22.6.2010, S. 57-60)

Beschluss 2009/558/GASP des Rates vom 16. März 2009 über den Abschluss des Abkommens über Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen zwischen der Europäischen Union und Israel (ABI. L 192 vom 24.7.2009, S. 63)

Abkommen über Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen zwischen der Europäischen Union und Israel (ABl. L 192 vom 24.7.2009, S. 64-67)

Beschluss 2007/274/JI des Rates vom 23. April 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Sicherheit von Verschlusssachen (ABl. L 115 vom 3.5.2007, S. 29)

Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Sicherheit von Verschlusssachen (ABl. L 115 vom 3.5.2007, S. 30-34)

Beschluss 2006/467/GASP des Rates vom 21. November 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Island über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 184 vom 6.7.2006, S. 34)

Abkommen zwischen der Republik Island und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 184 vom 6.7.2006, S. 35-37)

Beschluss 2008/568/GASP des Rates vom 24. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 57)

Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 181 vom 10.7.2008, S. 58-61)

Beschluss 2005/481/GASP des Rates vom 13. Juni 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 172 vom 5.7.2005, S. 83)

Abkommen zwischen der Ukraine und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 172 vom 5.7.2005, S. 84-86)

Beschluss 2005/296/GASP des Rates vom 24. Januar 2005 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 94 vom 13.4.2005, S. 38)

Abkommen zwischen der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 94 vom 13.4.2005, S. 39-44)

Beschluss 2004/843/GASP des Rates vom 26. Juli 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 362 vom 9.12.2004, S. 28)

Abkommen zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Norwegen über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 362 vom 9.12.2004, S. 29-32)

Beschluss 2004/731/EG des Rates vom 26. Juli 2004 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 324 vom 27.10.2004, S. 15)

Abkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der Europäischen Union über die Sicherheitsverfahren für den Austausch von Verschlusssachen (ABl. L 324 vom 27.10.2004, S. 16-19)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss 2013/488/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Sicherheitsvorschriften für den Schutz von EU-Verschlusssachen (ABl. L 274 vom 15.10.2013, S. 1-50)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 10.06.2021

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