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Schutz vor der Belastung durch Tabakrauch

Schutz vor der Belastung durch Tabakrauch

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Empfehlung des Rates über rauchfreie Umgebungen

WAS IST DER ZWECK DIESER EMPFEHLUNG?

Diese Empfehlung soll dabei helfen, Bürger vor Tabakrauch in der Umgebungsluft zu schützen und somit die allgemeine Gesundheit der Bevölkerung verbessern.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Den EU-Ländern wird empfohlen:
    • gemäß Artikel 8 des Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakgebrauchs (FCTC) und auf der Grundlage der entsprechenden Leitlinien zur Umsetzung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einen wirksamen Schutz vor der Belastung durch Tabakrauch an Arbeitsstätten in geschlossenen Räumen*, in öffentlichen Einrichtungen in geschlossenen Räumen, in öffentlichen Verkehrsmitteln und gegebenenfalls an anderen öffentlich zugänglichen Orten zu gewährleisten;
    • Strategien und Maßnahmen zur Verringerung der Belastung von Kindern und Jugendlichen durch Tabakrauch in der Umgebungsluft* auszuarbeiten und/oder zu verstärken;
    • Strategien zur Schaffung rauchfreier Umgebungen mit flankierenden Maßnahmen zu unterstützen, unter anderem durch kombinierte Warnhinweise auf Verpackungen von Tabakerzeugnissen oder Unterstützung der Raucherentwöhnung;
    • Strategien zur Eindämmung des Tabakgebrauchs durchzuführen, zu überwachen und zu bewerten;
    • nationale Schwerpunkte für die Eindämmung des Tabakgebrauchs festzulegen;
    • eng untereinander und mit der Europäischen Kommission zusammenzuarbeiten.
  • Die Kommission wird aufgefordert:
    • über die Durchführung, Funktionsweise und Auswirkungen der Maßnahmen Bericht zu erstatten;
    • Maßnahmen zu erörtern, die auf die Verringerung der Anziehungskraft und des Suchtpotenzials von Tabakerzeugnissen abzielen (wie in der im Jahr 2014 angenommenen Überarbeitung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse geschehen – Richtlinie 2014/40/EU);
    • die rechtlichen Fragen und die Auswirkungen von genormten Einheitsverpackungen zu prüfen.
  • Das Rahmenübereinkommen der WHO dient dem Schutz der Menschen vor den verheerenden gesundheitlichen, sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und der Belastung durch Tabakrauch.

HINTERGRUND

  • Alle EU-Länder haben Maßnahmen zum Schutz der Bürger vor der Belastung durch Tabakrauch angenommen. In 17 EU-Ländern galten Anfang 2013 bereits umfassende Rechtsvorschriften für rauchfreie Zonen. Eine Eurobarometer-Erhebung im März 2009 stellte fest, dass eine überwältigende Mehrheit der EU-Bürger rauchfreie Arbeitsstätten, Restaurants und Bars unterstützt.
  • Weiterführende Informationen:

* SCHLÜSSELBEGRIFFE

Arbeitsstätte: jeder Ort, den Menschen während ihrer beruflichen Tätigkeit oder Arbeit nutzen.
Tabakrauch in der Umgebungsluft: der von dem brennenden Ende eines Tabakerzeugnisses emittierte Rauch, der gewöhnlich in Kombination mit dem von einem Raucher ausgeatmeten Rauch auftritt.

HAUPTDOKUMENT

Empfehlung des Rates vom 30. November 2009 über rauchfreie Umgebungen (ABl. C 296 vom 5.12.2009, S. 4-14)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen – Bericht über die Umsetzung der Empfehlung des Rates vom 30. November 2009 über rauchfreie Umgebungen (2009/C 296/02) (SWD(2013) 56 final/2 vom 14.3.2013)

Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (ABl. L 127 vom 29.4.2014, S. 1-38)

Letzte Aktualisierung: 12.01.2017

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