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Förderung von Innovationen zum Nutzen der Patienten in den EU-Gesundheitssystemen

Förderung von Innovationen zum Nutzen der Patienten in den EU-Gesundheitssystemen

Innovationen im Gesundheitswesen können zur Gesundheit und zum Wohlergehen der Bürger und Patienten beitragen, indem neue Produkte, Dienstleistungen und Behandlungen zugänglich gemacht werden, die einen Mehrwert gegenüber den bestehenden haben oder unter Umständen kostengünstiger sind. Sie könnten auch zu einer effektiveren Organisation, Verwaltung und Überwachung der Arbeit im Gesundheitssektor sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitskräfte beitragen. Der Rat der Europäischen Union hat Schlussfolgerungen zu diesem wichtigen Thema angenommen.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates zum Thema „Innovation zum Nutzen der Patienten“ (2014/C 438/06) (ABl. C 438 vom 6.12.2014, S. 12-15).

ZUSAMMENFASSUNG

Innovationen im Gesundheitswesen können zur Gesundheit und zum Wohlergehen der Bürger und Patienten beitragen, indem neue Produkte, Dienstleistungen und Behandlungen zugänglich gemacht werden, die einen Mehrwert gegenüber den bestehenden haben oder unter Umständen kostengünstiger sind. Sie könnten auch zu einer effektiveren Organisation, Verwaltung und Überwachung der Arbeit im Gesundheitssektor sowie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Arbeitskräfte beitragen. Der Rat der Europäischen Union hat Schlussfolgerungen zu diesem wichtigen Thema angenommen.

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

Die Schlussfolgerungen ersuchen die nationalen Regierungen und die Europäische Kommission, gemeinsam oder allein die Entwicklung verschiedener Möglichkeiten zur Förderung medizinischer Innovationen zum Nutzen der Patienten zu prüfen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Regierungen der Europäischen Union werden aufgefordert,

  • einen lebenszyklusorientierten Ansatz für innovative Arzneimittel zu entwickeln. Dazu gehören eine frühzeitige wissenschaftliche Beratung, Preisbildungs- und Erstattungsmodelle sowie Bewertungen der Wirksamkeit neuer Produkte;
  • die Strategie zur Bewertung von Gesundheitstechnologien mit dem Schwerpunkt auf EU-weiter Zusammenarbeit umzusetzen;
  • Informationen zu Preisen und Kosten neuer Arzneimittel auszutauschen;
  • zu prüfen, ob die bestehenden Arzneimittelvorschriften geändert werden müssen, um den rechtzeitigen Zugang von Patienten zu neuen Arzneimitteln zu ermöglichen.

Die EU-Regierungen und die Kommission werden gemeinsam ersucht,

  • die Möglichkeiten einer raschen Marktzulassung neuer Arzneimittel zu prüfen und ein hohes Niveau der Patientensicherheit zu gewährleisten;
  • Informationen zum frühzeitigen Zugang von Patienten zu neuen Arzneimitteln, auch für die Anwendung noch nicht zugelassener Arzneimittel in Härtefällen *, auszutauschen;
  • zu prüfen, ob die nationale Preisbildungspolitik den therapeutischen Mehrwert neuer Arzneimittel berücksichtigen soll.

Die Innovationsunion ist eine der sieben Leitinitiativen der Strategie Europa 2020, der auf zehn Jahre angelegten Wachstumsstrategie der EU. Diese zielt darauf ab, innovative Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung zu nutzen. Im Jahr 2011 wurde in ihrem Rahmen eine Europäische Innovationspartnerschaft im Bereich„Aktivität und Gesundheit im Alter“ eingeführt.

Diese soll den durchschnittlichen Zeitraum, in dem Personen in der EU in einem guten Gesundheitszustand leben können, bis 2020 um zwei Jahre verlängern.

HINTERGRUND

Die Entwicklung innovativer Arzneimittel kann kostspielig und zeitaufwendig sein. Sie ist auch mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Dies kann zu geringeren Investitionen in die Forschung und Entwicklung führen und birgt insbesondere für kleine Unternehmen Schwierigkeiten bei der Markteinführung neuer Produkte.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Anwendung in Härtefällen: eine Behandlungsmöglichkeit, die die Verwendung nicht zugelassener Arzneimittel erlaubt. Programme für Härtefälle sind für Patienten gedacht, die unter einer Krankheit leiden, für die es keine zufriedenstellende zugelassene Therapie gibt, oder für Patienten, die nicht in eine klinische Untersuchung eintreten können. Sie sollen die Verfügbarkeit neuer, in der Entwicklung befindlicher Behandlungsmöglichkeiten für Patienten vereinfachen.

Letzte Aktualisierung: 08.05.2015

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