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Patientensicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung in den Gesundheitsversorgungssystemen der EU

Patientensicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung in den Gesundheitsversorgungssystemen der EU

Die Europäische Union (EU) steht in der Verantwortung, ein hohes Gesundheitsschutzniveau in all ihren Politiken und Maßnahmen sicherzustellen. Sie soll die nationalen Behörden, die für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung verantwortlich sind, unterstützen und ihre Anstrengungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung koordinieren.

RECHTSAKT

Schlussfolgerungen des Rates zur Patientensicherheit und zur Qualität der Gesundheitsversorgung, unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen und der Antibiotikaresistenz (2014/C 438/05) (ABl. C 438 vom 6.12.2014, S. 7-11)

ZUSAMMENFASSUNG

Die Europäische Union (EU) steht in der Verantwortung, ein hohes Gesundheitsschutzniveau in all ihren Politiken und Maßnahmen sicherzustellen. Sie soll die nationalen Behörden, die für die Organisation des Gesundheitswesens und die medizinische Versorgung verantwortlich sind, unterstützen und ihre Anstrengungen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung koordinieren.

WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

Die Schlussfolgerungen ersuchen die nationalen Behörden der EU-Länder,

  • die Empfehlung 2009/C 151/01 des Rates zur Sicherheit der Patienten unter Einschluss der Prävention und Eindämmung von therapieassoziierten Infektionen vollständig umzusetzen;
  • die Leitlinien, Empfehlungen und bewährten Vorgehensweisen im Bereich der Patientensicherheit umzusetzen;
  • die Aus- und Weiterbildung der Arbeitskräfte im Gesundheitswesen in Bezug auf die Aspekte Patientensicherheit und therapieassoziierte Infektionen zu fördern;
  • die Berufsverbände des Gesundheitswesens zu ermutigen, eine Kultur der Patientensicherheit aufzubauen;
  • Maßnahmen zu entwickeln, die eine sanktionsfreie Berichterstattung durch Angehörige der Gesundheitsberufe oder Patienten ermöglichen;
  • die Mitwirkung der Patienten, ihrer Familien und ihrer informellen Betreuer zu fördern und ihre Handlungskompetenzen zu stärken;
  • Maßnahmen zur Prävention und Eindämmung von Infektionen zu verstärken;
  • berufsbezogene Leitlinien für die umsichtige Verwendung von Antibiotika zu entwickeln;
  • besonderes Augenmerk auf die Antibiotikaresistenz (die Tatsache, dass Mikroorganismen, die Infektionen verursachen, aufgrund der zu häufigen oder falschen Verwendung von Antibiotika eine Resistenz entwickelt haben) zu richten.

Die nationalen Behörden und die Kommission werden unter anderem ersucht,

  • die Erhebung von Informationen über unerwünschte Nebenwirkungen zu fördern;
  • einen EU-Leitfaden für die Beteiligung der Patienten und Bürger (z. B. Informationen über Patientenrechte, Sicherheitsstandards, Beschwerdeverfahren und verfügbaren Rechtsbehelf) zu entwickeln;
  • die Forschung im Bereich der Antibiotikaresistenz, einschließlich der Zusammenarbeit zwischen den Sektoren Humanmedizin und Veterinärmedizin, zu stärken und zu koordinieren;
  • bis Dezember 2016 abschließend Maßnahmen für eine nachhaltige Zusammenarbeit in der EU im Bereich der Patientensicherheit und der Qualität der Gesundheitsversorgung zu erarbeiten.

Zudem hebt ein Patientensicherheitspaket hervor, wie nationale Behörden und die Kommission die Patientensicherheit angehen. Die Arbeitsgruppe„Patientensicherheit und Qualität der Gesundheitsversorgung“ leistet einen Beitrag zu den zahlreichen Strategien.

HINTERGRUND

Etwa 3,2 Millionen Patienten in der EU leiden jedes Jahr an Nebenwirkungen während der medizinischen Behandlung. Diese können durch therapieassoziierte Infektionen, medizinische oder chirurgische Fehler, Fehlfunktionen medizinischer Geräte oder falsche Diagnosen verursacht werden. Schätzungen zufolge sind 20 % bis 30 % davon vermeidbar.

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur Patientensicherheit erhältlich.

Letzte Aktualisierung: 06.08.2015

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