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Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU in den Bereichen Nanoelektronik und eingebettete Computersysteme

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Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der EU in den Bereichen Nanoelektronik und eingebettete Computersysteme

Diese Rechtsvorschrift der Europäischen Union begründet eine öffentlich-private Partnerschaft mit Namen ECSEL, die schnell die Lücke zwischen Forschung und Markt schließen und somit Europa an der Spitze der Entwicklung von Elektronikkomponenten und -systemen halten soll.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 561/2014 des Rates vom 6. Mai 2014 zur Gründung des Gemeinsamen Unternehmens ECSEL.

ZUSAMMENFASSUNG

ECSEL verbindet zwei bereits existierende gemeinsame Technologieinitiativen in den Bereichen Nanoelektronik (ENIAC) und eingebettete Computersysteme (Artemis) und die europäische Technologieplattform für die Integration intelligenter Systeme (EPoSS). Die Laufzeit erstreckt sich von 2014 bis 2024. Elektronikkomponenten und -systeme sind ausschlaggebend für Produkt- und Produktivitätsinnovationen in der gesamten Wirtschaft und spielen eine wichtige Rolle bei der Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen.

Dieses sind Schwerpunktthemen in Horizont 2020, dem Rahmenprogramm der EU für Forschung und Innovation für den Zeitraum 2014 bis 2020.

Ziele

  • Zur Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Industrie für Elektronikkomponenten und -systeme beitragen
  • Den Zugang zu einer Infrastruktur von Weltrang für den Entwurf und die Fertigung von Elektronikkomponenten und eingebetteten und intelligenten Systemen für alle Interessenträger eröffnen

Nutzen

ECSEL

  • sichert die Bereitstellung von wichtigen Schlüsseltechnologien, fördert Innovationen in allen wichtigen Bereichen der europäischen Wirtschaft und stellt somit ihre Unabhängigkeit in diesem Bereich sicher;
  • arbeitet an der Erreichung einer kritischen Masse und entwickelt dadurch Cluster, in die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einbezogen werden sollen;
  • minimiert die Risiken und verringert die Produkteinführungszeit;
  • stimmt Strategien mit den EU-Ländern ab, um private Investitionen zu stimulieren und so sicherzustellen, dass es nicht zu Doppelarbeit kommt;
  • reduziert Kosten durch die Bündelung von Ressourcen.

Partner

  • die Europäische Kommission
  • EU-Länder und assoziierte Länder
  • drei private Unternehmen (EPoSS, AENEAS und ARTEMIS Industry Association) aus den Bereichen Mikro- und Nanoelektronik, intelligente und integrierte Systeme sowie eingebettete/cyber-physische Systeme

Haushalt

Der Finanzbeitrag zu ECSEL beträgt ca. 1,18 Mrd. EUR. Dieser Beitrag wird aus den Mitteln geleistet, die für Horizont 2020 vorgesehen sind. Teilnehmende EU-Länder sollen mindestens den gleichen Betrag investieren, und andere Partner werden mindestens 2,34 Mrd. EUR beisteuern.

Hintergrund

Der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Artikel 187) erlaubt die Gründung gemeinsamer Unternehmen als Mittel für den öffentlichen und privaten Sektor in EU-Staaten, um ihre Kräfte zu bündeln für die ordnungsgemäße Durchführung der Programme für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration der Union erforderlich sind.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den EU-Ländern

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 561/2014 des Rates

27.6.2014

-

ABl. L 169 vom 7.6.2014

Letzte Änderung: 03.08.2014

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