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Programm Copernicus (2014-2020): Beobachtung und Überwachung des Planeten

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Programm Copernicus (2014-2020): Beobachtung und Überwachung des Planeten

Diese Verordnung der Europäischen Union (EU) richtet das Programm Copernicus ein, ein ziviles, nutzerorientiertes Programm, das auf dem früheren Europäischen Erdbeobachtungsprogramm, der Globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) sowie auf vorhandenen Kapazitäten auf nationaler und europäischer Ebene aufbaut.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 377/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Programms Copernicus und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 911/2010.

ZUSAMMENFASSUNG

Copernicus ist ein EU-Programm, das auf die Entwicklung eines europäischen Informationsdienstes auf Grundlage von satellitengestützter Erdbeobachtung und (nicht raumgestützte) In-Situ-Datenanalysen abzielt. Diese Initiative wird unter Leitung der Europäischen Kommission in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der Europäischen Weltraumorganisation (ESA) und der Europäischen Umweltagentur (EUA) durchgeführt.

Mit der Entwicklung einer wettbewerbsfähigen europäischen Raumfahrt- und Dienstleistungsindustrie zielt Copernicus auf die Förderung innovativer Erdbeobachtungssysteme und -dienste ab und stellt für Europa einen autonomen Zugang zu Wissen über die Umwelt und Schlüsseltechnologien für Erdbeobachtungs- und Geoinformationsdienste sicher. Die bereitgestellten Informationsdienste sind für ihre Nutzer frei und offen zugänglich.

Copernicus umfasst 3 Komponenten:

1.

Eine Dienstekomponente : das Copernicus-System liefert standardisierte Daten und Informationen an seine Nutzer, die langfristig und nachhaltig bereitgestellt werden und mit Hilfe einer Reihe von Dienstleistungen von Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen angeboten werden, die von der Kommission gegründet wurden. Diese Informationen können von Endnutzern für unterschiedliche Anwendungen in verschiedenen Bereichen wie nachhaltige Entwicklung und Naturschutz, regionale und lokale Planung, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, Gesundheit, Katastrophenschutz, Infrastruktur, Transport und Tourismus genutzt werden

2.

Eine Weltraumkomponente : Sie gewährleistet eine nachhaltige Verfügbarkeit satellitengestützter Beobachtungen für die Dienstekomponenten. Die Europäische Weltraumorganisation (ESA) koordiniert diese Komponente und betreibt Copernicus-Missionen. Die Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten (EUMETSAT) ist darauf ausgerichtet, Copernicus-Missionen zu betreiben.

3.

EineIn-situ : Copernicus sammelt Informationen von In-Situ-Systemen wie Bodenstationen, die mit Hilfe von einer Vielzahl von Sensoren am Boden, im Meer und in der Luft Daten liefern. Diese Daten stammen von europäischen und außereuropäischen Organisationen und aus EU-Ländern.

Nutzer

Kernnutzer sind Entscheidungsträger und Behörden, denen die Informationen als Grundlage für neue Strategien und Rechtsvorschriften dienen, zum Beispiel im Umweltbereich oder dem Katastrophenschutz im Fall einer Naturkatastrophe oder humanitären Notlage. Zu den weiteren Nutzern zählen gewerbliche und private Nutzer, die Sektoren Bildung und Forschung und gemeinnützige Organisationen.

Verwendung von Copernicus-Daten

Copernicus-Daten und Informationen werden auf einer vollständigen, offenen und gebührenfreien Basis zur Verfügung gestellt, sind aber einer Reihe von Bedingungen und Beschränkungen unterworfen. Dadurch wird eine möglichst umfassende Nutzung und Verbreitung gefördert sowie eine Stärkung der Europäischen Märkte für Erdbeobachtung vorgenommen, insbesondere die Entwicklung von Dienstleistungen und Produkten mit hohem Mehrwert. Solche nachgelagerten Dienstleistungen können kostenlos zur Verfügung stehen oder auch nicht, je nach Geschäftsmodell des Anbieters.

Haushaltsplan und Arbeitsprogramm

Ein Haushalt von 4,3 Milliarden Euro (zu jeweiligen Preisen) steht für den Zeitraum 2014-2020 für die Entwicklung der 3 Komponenten zur Verfügung.

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 377/2014

1.1.2014

31.12.2017

ABl. L 122 vom 24.4.2014

Letzte Aktualisierung: 28.07.2014

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