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Mehr Verantwortungsbewusstsein bei Waffentransfers: die EU und der Vertrag über den Waffenhandel

Mehr Verantwortungsbewusstsein bei Waffentransfers: die EU und der Vertrag über den Waffenhandel

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Beschluss 2013/269/GASP des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Vertrag über den Waffenhandel zu unterzeichnen

Beschluss 2014/165/EU des Rates zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Vertrag über den Waffenhandel zu ratifizieren

WAS IST DER ZWECK DIESER BESCHLÜSSE?

Der Beschluss 2013/269/GASP des Rates ermächtigt die EU-Länder, den Vertrag über den Waffenhandel zu unterzeichnen, der Beschluss 2014/165/EU des Rates ermächtigt sie, den Vertrag zu ratifizieren.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der 2013 verabschiedete Vertrag über den Waffenhandel soll durch die Regulierung des internationalen Handels mit konventionellen Waffen und die Unterbindung des unerlaubten Waffenhandels einen Beitrag zum Frieden auf internationaler und regionaler Ebene leisten.

Zu diesem Zweck legt er die höchstmöglichen gemeinsamen internationalen Normen für den Handel mit konventionellen Waffen fest.

Dieser Vertrag findet auf alle konventionellen Waffen innerhalb der folgenden Kategorien Anwendung:

  • Kampfpanzer;
  • gepanzerte Kampffahrzeuge;
  • großkalibrige Artilleriesysteme;
  • Kampfflugzeuge;
  • Angriffshubschrauber;
  • Kriegsschiffe;
  • Raketen und Raketensysteme; und
  • Kleinwaffen und leichte Waffen.

Der Vertrag setzt für eine verantwortungsvollere Regulierung des Waffenhandels folgende Vorschriften fest:

  • Ausfuhrländer müssen vor der Ausfuhr von Waffen eine gründliche und umfassende Risikobewertung durchführen. Diese Regelung betrifft diverse Bereiche, darunter das Risiko von Menschenrechtsverletzungen im Bestimmungsland, das Risiko der Umlenkung der exportierten Waffen und mögliche nachteilige Auswirkungen auf die innere und regionale Stabilität.
  • Die Länder müssen jährlich über ihre Waffenexporte und -importe Bericht erstatten. Dies dürfte die Transparenz verbessern.

Der Vertrag kann dadurch verhindern, dass Waffen in die falschen Hände geraten, und somit das menschliche Leid lindern und einen konkreten Beitrag zu Frieden, Sicherheit und Stabilität im internationalen Raum leisten.

Die EU hat ein Programm zur Unterstützung der Vertragsdurchführung verabschiedet. Dieses regelt die Finanzierung zur Unterstützung der Bemühungen der Länder, den Vertrag durch die Stärkung ihrer Systeme zur Kontrolle von Waffentransfers durchzuführen.

Der Vertrag trat am 24. Dezember 2014 in Kraft.

WANN TRETEN DIE BESCHLÜSSE IN KRAFT?

Beschluss 2013/269/GASP ist am 31. Mai 2013 in Kraft getreten. Richtlinie 2014/165/EU ist am 5. März 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Der Vertrag über den Waffenhandel ist das Ergebnis einer UN-Resolution aus dem Jahr 2006 und soll gemeinsame internationale Normen für den Import, Export und Transfer konventioneller Waffen festlegen. Da bestimmte Aspekte, die durch den Vertrag geregelt werden, in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen, benötigten die EU-Länder die Ermächtigung des Rates, um den Vertrag zu unterzeichnen und zu ratifizieren – der Gegenstand der beiden hier zusammengefassten Beschlüsse.

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Beschluss 2013/269/GASP des Rates vom 27. Mai 2013 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Vertrag über den Waffenhandel zu unterzeichnen (ABl. L 155 vom 7.6.2013, S. 9)

Beschluss 2014/165/EU des Rates vom 3. März 2014 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union den Vertrag über den Waffenhandel zu ratifizieren (ABl. L 89 vom 25.3.2014, S. 44)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Beschluss (GASP) 2018/101 des Rates vom 22. Januar 2018 über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen (ABl. L 17 vom 23.1.2018, S. 40-47)

Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates vom 29. Mai 2017 über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 139 vom 30.5.2017, S. 38-48)

Beschluss 2013/768/GASP des Rates vom 16. Dezember 2013 über Maßnahmen der EU zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie (ABl. L 341 vom 18.12.2013, S. 56-67)

Letzte Aktualisierung: 23.07.2018

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