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Electronic road tolls — compatibility between countries
Elektronische Mautsysteme – Kompatibilität zwischen den Ländern
Elektronische Mautsysteme – Kompatibilität zwischen den Ländern
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Elektronische Mautsysteme – Kompatibilität zwischen den Ländern
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Richtlinie 2004/52/EG – Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der EU
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
In dieser Richtlinie werden die Voraussetzungen für die Gewährleistung der Kompatibilität und Interoperabilität der unterschiedlichen elektronischen Mautsysteme in der EU festgelegt. Sie gilt für die elektronische Erhebung aller Arten von Gebühren für Straßen, Tunnel, Brücken sowie Fähren.
WICHTIGE ECKPUNKTE
WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Die Richtlinie ist am 20. Mai 2004 in Kraft getreten. Die Umsetzung in innerstaatliches Recht in den EU-Ländern musste bis zum 19. November 2005 erfolgen.
HINTERGRUND
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Globales Mobilfunksystem (GSM): eine Telekommunikationsnorm für digitale Mobilfunknetze, die durch Mobiltelefone genutzt wird.
* General Packet Radio Service (GPRS): eine Form des allgemeinen paketorientierten Funkdienstes, die es Mobiltelefonen und Computern ermöglicht, eine ständig aktive Verbindung zum Internet aufrechtzuerhalten.
RECHTSAKT
Richtlinie 2004/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über die Interoperabilität elektronischer Mautsysteme in der Gemeinschaft (ABl. L 166 vom 30.4.2004, S. 124–143)
Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen der Richtlinie 2004/52/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Entscheidung 2009/750/EG der Kommission vom 6. Oktober 2009 über die Festlegung der Merkmale des europäischen elektronischen Mautdienstes und seiner technischen Komponenten (bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 7547) (ABl. L 268 vom 13.10.2009, S. 11-29)
Letzte Aktualisierung: 08.03.2016