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Sicherere Autos: Sicherheitsgurte und Kinder-Rückhaltesysteme

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Sicherere Autos: Sicherheitsgurte und Kinder-Rückhaltesysteme

ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:

Verordnung (EG) Nr. 661/2009: Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Die Verordnung verlangt im Allgemeinen die Typgenehmigung* aller Teile und Bauteile von Kraftfahrzeugen, bevor diese auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden.

Dies umfasst Sicherheitsgurte und Kinder-Rückhaltesysteme.

Damit wird sichergestellt, dass Hersteller von Sicherheitsgurten und Kinder-Rückhaltesystemen in der gesamten EU dieselben Sicherheitsstandards erfüllen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Die Hersteller stellen sicher, dass alle neuen Fahrzeuge so konstruiert, gefertigt und zusammengebaut sind, dass die Gefahr von Verletzungen der Fahrzeuginsassen und anderer Verkehrsteilnehmer möglichst gering ist.

Dies beinhaltet Fahrzeugsysteme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten wie z. B.:

Sicherheitsgurte und

„ISOFIX“-Verankerungen oder eingebaute Kinder-Rückhaltevorrichtungen. Bei „ISOFIX“ handelt es sich um einen Standard der Internationalen Organisation für Normung, der das Verankerungssystem für Kinder-Rückhaltevorrichtungen regelt.

Die Vorschriften für den Einbau von Sicherheitsgurten und Kinder-Rückhaltesystemen werden durch die Regelungen zur globalen technischen Harmonisierung für Kraftfahrzeuge geregelt, die von der UN/ECE (Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) verfasst wurden:

Regelung Nr. 16 (Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Kinder-Rückhaltesysteme und ISOFIX-Kinder-Rückhaltesysteme);

Regelung Nr. 44 (Kinder-Rückhaltesysteme);

Regelung Nr. 129 (verbesserte Kinderrückhaltesysteme).

Hersteller müssen nachweisen, dass Sicherheitsgurte und Kinder-Rückhaltesysteme den UN/ECE-Regelungen entsprechen. Wenn sie dies tun, wird dies als EG-Typgenehmigung im Sinne dieser Verordnung angesehen.

Die Vorschriften und Verfahren in dieser Verordnung wurden im Jahr 2015 durch Verordnung (EU) 2015/166 der Kommission geändert.

HINTERGRUND

Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur technischen Harmonisierung erhältlich.

SCHLÜSSELBEGRIFFE

* Typgenehmigung: Dies bedeutet, dass Prüfungen zur Gewährleistung der einschlägigen regulatorischen, technischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen durchgeführt werden.

RECHTSAKT

Verordnung (EG) Nr. 661/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen, Kraftfahrzeuganhängern und von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge hinsichtlich ihrer allgemeinen Sicherheit

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EG) Nr. 661/2009

20.8.2009

ABl. L 200 vom 31.7.2009, S. 1-24

Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EG) Nr. 661/2009 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Regelung Nr. 16 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der: I. Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Kinder-Rückhaltesysteme und ISOFIX-Kinder-Rückhaltesysteme für Kraftfahrzeuginsassen – II. Fahrzeuge mit Sicherheitsgurten, Sicherheitsgurt-Warneinrichtungen, Rückhaltesystemen, Kinder-Rückhaltesystemen und ISOFIX-Kinder-Rückhaltesystemen (ABl. L 233 vom 9.9.2011, S. 1-94)

Regelung Nr. 44 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder („Kinderrückhaltesysteme“) in Kraftfahrzeugen (ABl. L 330 vom 16.12.2005, S. 56-157)

Regelung Nr. 129 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) – Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung von verbesserten Kinderrückhaltesystemen zur Verwendung in Kraftfahrzeugen (ABl. L 97 vom 29.3.2014, S. 21-128)

Letzte Aktualisierung: 20.10.2015

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