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European statistical programme 2013-2020
Europäisches Statistisches Programm 2013-2020
Europäisches Statistisches Programm 2013-2020
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Europäisches Statistisches Programm 2013-2020
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) Nr. 99/2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Mit der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 wird ein Europäisches Statistisches Programm für den Zeitraum von 2013 bis 2017 eingerichtet.
Diese wurde von der Verordnung (EU) 2017/1951 geändert, die das Programm bis 2020, verlängert, wenn der gegenwärtige mehrjährige Finanzrahmen erlischt.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Das Europäische Statistische Programm soll sicherstellen, dass europäische Statistiken auf die Informationen konzentriert sind, die zur Konzeption, Umsetzung, Überwachung und Bewertung der EU-Politik benötigt werden. Statistische Daten sollen harmonisiert, vergleichbar, verlässlich, benutzerfreundlich und zugänglich sein.
Die wesentlichen Aspekte der vier Kernziele des Programms lauten wie folgt:
Die Zuweisung von Mitteln erfolgt über von der Europäischen Kommission erstellte und erlassene jährliche Arbeitsprogramme. In diesen Arbeitsprogrammen legt die Kommission die Ziele und erwarteten Ergebnisse dar.
Dem Programm wurden für den Zeitraum von 2014 bis 2017 EU-Mittel in der Höhe von 234,8 Millionen Euro zugewiesen. Gemäß Verordnung (EU) 2017/1951 wird eine weitere Zuweisung von 218,1 Millionen Euro für den Zeitraum von 2018 bis 2020 zugängig gemacht.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Verordnung (EU) Nr. 99/2013 trat am 1. Januar 2013 in Kraft. Verordnung (EU) 2017/1951 trat am 1. Januar 2018 in Kraft.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 99/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über das Europäische Statistische Programm 2013-2017 (ABl. L 39 vom 9.2.2013, S. 12-29)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 99/2013 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
ZUGEHÖRIGE DOKUMENTE
Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164-173)
Siehe konsolidierte Fassung.
Letzte Aktualisierung: 18.04.2018