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Justizreform und Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen: Rumäniens Fortschritte

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Justizreform und Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen: Rumäniens Fortschritte

Ein spezifischer Überprüfungsmechanismus, das Kooperations- und Kontrollverfahren (CVM), wurde beim Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union (EU) im Jahr 2007 eingeführt, um Rumäniens Fortschritte bei der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung zu überprüfen.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Überprüfungsverfahrens (COM(2015) 35 final vom 28.1.2015)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Überprüfungsverfahrens (COM(2014) 37 final vom 22.1.2014)

ZUSAMMENFASSUNG

Die Berichte der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2014 und 2015 beschreiben die von Rumänien seit 2012 und 2013 erzielten Fortschritte in diesen spezifischen Bereichen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Das Kooperations- und Kontrollverfahren beinhaltet vier spezifische Kriterien zur Beseitigung von Unzulänglichkeiten in Rumänien in Bezug auf die Justizreform, Integrität, Bekämpfung der Korruption auf höchster Ebene sowie Vorbeugung und Bekämpfung der Korruption im öffentlichen Sektor.

Das wesentliche Ziel ist die Einrichtung eines regelmäßigen Berichtsverfahrens, um sicherzustellen, dass die Standards in diesen Bereichen eingehalten und in zufriedenstellendem Maße erfüllt werden, und um Rumänien dabei zu unterstützen, die im Rahmen des CVM festgestellten Schwächen zu beheben.

Fortschrittsberichte 2014 und 2015

Der Bericht 2014 legt die Analyse der Europäischen Kommission hinsichtlich der Maßnahmen dar, die Rumänien seit Vorlage der Berichte 2012 und 2013 ergriffen hat (Letzterer wurde nach der Ernennung einer neuen Regierung veröffentlicht).

Die wichtigste Schlussfolgerung des Berichts 2014 besagt, dass Rumänien Fortschritte in Bezug auf die wichtigsten Justiz- und Integritätsorgane selbst unter schwierigen politischen Rahmenbedingungen erzielt hat.

Der Bericht weist jedoch auf folgende Punkte hin:

  • spezifische Probleme hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz,
  • Widerstand gegenüber Integritäts- und Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen,
  • politische Einmischung bei wichtigen Ernennungen innerhalb des Justizsystems.

Der Bericht 2015 zeigt zudem spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene auf und schafft so mehr Vertrauen in der rumänischen Bevölkerung in die Strafverfolgung sowie die Verfolgung von Korruptionsfällen auf hoher Ebene.

Wichtige Empfehlungen:

Die Europäische Kommission fordert Rumänien auf, die einschlägigen Arbeiten zu konsolidieren und zu sichern. Obgleich die Einführung der Gesetzbücher (Bürgerliches Gesetzbuch, Zivilprozessordnung, Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung) produktive Entwicklungen gezeigt hat, werden neue Maßnahmen hinsichtlich der Unabhängigkeit der Justiz und der Justizreform erwartet.

Weitere Verbesserungen sind vonnöten, um

  • Integrität sicherzustellen und Interessenkonflikte bei öffentlichen Aufträgen zu vermeiden;
  • ein effizienteres und systematischeres Vorgehen bei der Korruptionsbekämpfung mittels Präventions- und Abschreckungsmaßnahmen zu ermöglichen.

Die Europäische Kommission besteht des Weiteren auf mehr Kohärenz bei Gerichtsurteilen und Beschlüssen des Parlaments (beispielsweise der Betrachtung von Parlamentariern als Normalbürger).

Bei der Unterstützung Rumäniens profitiert das CVM auch weiterhin von EU-Fonds und der konstruktiven Unterstützung der Europäischen Kommission und anderer EU-Länder.

Weitere Informationen finden sich auf der Website des Generalsekretariats der Kommission zum CVM, der Website CVM in Rumänien und den Pressemitteilungen der Kommission aus den Jahren 2014 und 2015.

HINTERGRUND

Beim Beitritt Rumäniens zur Europäischen Union im Jahr 2007 wurde vereinbart, dass in Bereichen wie der Justizreform und der Korruptionsbekämpfung weitere Bemühungen erforderlich sind. Dazu wurde ein spezifischer Rahmen eingerichtet, um Rumäniens Fortschritte in diesen Bereichen mittels des CVM zu überprüfen. Ein gleichwertiges Verfahren ist derzeit für Bulgarien im Gange.

Das Kooperations- und Kontrollverfahren basiert auf einer Bewertung der von den rumänischen Behörden erzielten Fortschritte sowie von EU-Ländern, internationalen Organisationen, unabhängigen Fachleuten und aus anderen Quellen stammenden Informationen.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Kontrollverfahrens (COM(2012) 410 final vom 18.7.2012)

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über Rumäniens Fortschritte im Rahmen des Kooperations- und Überprüfungsmechanismus (COM(2013) 47 final vom 30.1.2013)

Letzte Aktualisierung: 21.03.2015

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