This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Supporting EU cooperation in fiscal affairs: Fiscalis 2020
Unterstützung der Europäischen Zusammenarbeit für Steuerangelegenheiten: Fiscalis 2020
Unterstützung der Europäischen Zusammenarbeit für Steuerangelegenheiten: Fiscalis 2020
This summary has been archived and will not be updated. See 'Förderung der Zusammenarbeit der Europäischen Union im Steuerbereich: Fiscalis (2021-2027)' for an updated information about the subject.
Unterstützung der Europäischen Zusammenarbeit für Steuerangelegenheiten: Fiscalis 2020
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Fiscalis 2020 ist ein Kooperationsprogramm der EU für den Zeitraum von 2014 bis 2020, das auf früheren mehrjährigen Aktionsprogrammen für das Steuerwesen aufbaut. Das übergeordnete Ziel des Programms liegt in der Unterstützung der Funktionsweise der EU-Steuersysteme durch eine größere Abstimmung zwischen teilnehmenden Ländern, ihren Steuerbehörden und ihren Beamten.
Das Programm zielt insbesondere darauf ab, die Bekämpfung von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung sowie die Umsetzung des EU-Steuerrechts zu unterstützen durch:
WICHTIGE ECKPUNKTE
Funktionsweise und erwartete Ziele des Programms
Fiscalis 2020 wird durch Jahresarbeitsprogramme gesteuert, die durch die Europäische Kommission angenommen werden. Die Tätigkeiten werden durch Finanzhilfen, öffentliche Beschaffungsaufträge oder die Erstattung von Kosten externer Sachverständiger unterstützt.
Diese Tätigkeiten sind offen für Beamte, die in europäischen Steuerverwaltungen arbeiten, stehen aber auch ihren Kollegen in Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern offen, die sich dem Programm angeschlossen haben, sowie Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik unter Einhaltung bestimmter Bedingungen.
Die operativen Ziele des Programms umfassen:
Haushalt und zuschussfähige Maßnahmen
Der Haushalt für das Programm 2014 bis 2020 liegt bei 223,4 Millionen EUR. Beispiele für zuschussfähige Maßnahmen sind:
Die Fiscalis-2020-Aktivitäten sollten zu den Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, insbesondere der digitalen Agenda für Europa, beitragen.
WANN TRITT DIESE VERORDNUNG IN KRAFT?
Sie ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms zur Verbesserung der Funktionsweise der Steuersysteme in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (Fiscalis 2020) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 1482/2007/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 25-32)
Siehe konsolidierte Fassung
Letzte Aktualisierung: 05.04.2018