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Erdbeobachtungs- und Überwachungsprogramm der Union (Copernicus): Klimaaspekte

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Erdbeobachtungs- und Überwachungsprogramm der Union (Copernicus): Klimaaspekte

Bei Copernicus handelt es sich um ein ziviles Programm, bei dem Satellitentechnologie zur Erdbeobachtung eingesetzt wird. Es werden zuverlässige und aktuelle Informationen über den Zustand unserer Umwelt geliefert, indem eine regelmäßige Ermittlung von Veränderungen der Atmosphäre, der Ozeane und der Landmasse erfolgt. Diese Daten sind von unschätzbarem Wert im Kampf gegen den Klimawandel sowie für unterschiedliche Bereiche wie menschliche Gesundheit und Fremdenverkehr.

RECHTSAKT

Verordnung (EU) Nr. 377/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Programms Copernicus und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 911/2010.

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit dieser Verordnung wird ein Rechtsrahmen für das Copernicus-Programm für den Zeitraum 2014 bis 2020 geschaffen, in dem operative Regeln sowie die Hauptziele des Programms festgeschrieben werden. Die Überwachung des Klimawandels ist einer von sechs Bereichen, für die im Rahmen von Copernicus spezielle Dienste vorgesehen sind. Die weiteren Bereiche sind: Landüberwachung, Überwachung der Atmosphäre, Überwachung der Meeresumwelt, Katastrophen- und Krisenmanagement und Sicherheit.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Der Dienst zur Überwachung des Klimawandels liefert Informationen zur Unterstützung politischer Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und Minderung seiner Folgen.
  • Der Schwerpunkt liegt auf wesentlichen Klimavariablen beziehungsweise Klimaindikatoren: Temperaturanstieg, Anstieg des Meeresspiegels, Abschmelzen der Eisdecke und Erwärmung der Ozeane.
  • Es werden Klimaindizes auf der Grundlage von Temperatur-, Niederschlags- und Dürreaufzeichnungen verwendet, um klimatische Einflussfaktoren zu ermitteln, Szenarien des Klimawandels zu modellieren und die Auswirkungen auf die Gesellschaft zu bewerten.
  • Das Europäische Zentrum für mittelfristige Wettervorhersage ist gemäß einer Vereinbarung mit der Kommission von November 2014 für die Umsetzung des Dienstes zuständig.
  • Drei Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit soll die operative Kapazität des Programms erreicht sein.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Diese Verordnung ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Die Daten, die im Rahmen des Copernicus-Programms geliefert werden, werden von politischen Entscheidungsträgern und öffentlichen Behörden zur Ausarbeitung von Umweltvorschriften und -richtlinien sowie zur Reaktion auf Naturkatastrophen und humanitäre Krisen genutzt. Die Ergebnisse sind frei verfügbar und eröffnen Unternehmen in der EU, insbesondere KMU, neue Geschäftsmöglichkeiten.

Weiterführende Informationen:

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Verordnung (EU) Nr. 377/2014

1.1.2014

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ABl. L 122 vom 24.4.2014, S. 44-66

Letzte Aktualisierung: 23.04.2015

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