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Europäisches Metrologie-Programm für Innovation und Forschung (EMPIR)

Europäisches Metrologie-Programm für Innovation und Forschung (EMPIR)

EMPIR ist ein gemeinsames Programm mit dem Schwerpunkt Metrologie und Messtechnik. Sein Ziel ist die Schaffung einer integrierten europäischen Metrologieforschung.

RECHTSAKT

Beschluss Nr. 555/2014/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Beteiligung der Union an einem von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführten europäischen Metrologie-Programm für Innovation und Forschung (EMPIR)

ZUSAMMENFASSUNG

EMPIR folgt auf das Europäische Metrologie-Forschungsprogramm (EMFP) und wird vom Programm Horizont 2020 der Europäischen Union (EU) und den nationalen Haushalten der teilnehmenden Länder kofinanziert. Die EU-Beteiligung an diesem gemeinsamen Programm erfolgt auf Grundlage von Artikel 185 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (öffentlich-öffentliche Partnerschaft).

Ziele

Das Ziel von EMPIR ist die Unterstützung der Schaffung einer integrierten europäischen Metrologieforschung mit einem aktiven Engagement auf regionaler, nationaler, europäischer und internationaler Ebene.

Ein weiteres Ziel ist die Bereitstellung integrierter und zweckdienlicher Metrologielösungen zur Unterstützung der Wettbewerbsfähigkeit sowie von Messtechnik zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen (z. B. Gesundheit, Umwelt und Energie).

Schwerpunkte

EMPIR beinhaltet Tätigkeiten in folgenden Bereichen:

Innovation und industrielle Nutzung;

Forschung für die Zwecke der Normung;

Standardisierung und regulatorische Zwecke;

Kapazitätenaufbau.

Beteiligung und Finanzierung

Die Beteiligung an EMPIR-Projekten erfolgt nach den Horizont-2020-Regeln für die Beteiligung und Verbreitung (Verordnung (EU) Nr. 1290/2013) und den spezifischen Ausnahmeregelungen gemäß diesem EMPIR-Beschluss.

Eine Liste der nationalen Metrologieinstitute (NMI) und designierten Institute (DI) von EURAMET, die zur Teilnahme an EMPIR-Projekten berechtigt sind, steht auf dem EMPIR-Teilnehmerportal zur Verfügung.

Durchführung

EURAMET, die europäische regionale Metrologieorganisation, wurde von den teilnehmenden Ländern für die Durchführung von EMPIR benannt. EURAMET organisiert die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, bewertet die Expertenbegutachtung, übernimmt die Auswahl und Überwachung von Projekten und weist den Beitrag der EU zu.

EMPIR wird auf der Grundlage von jährlichen Arbeitsplänen durchgeführt. Finanzielle Unterstützung erfolgt hauptsächlich in Form von Finanzhilfen für die ausgewählten Projekte.

Vor der Festlegung der Themen für die einzelnen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen fordert EURAMET interessierte Einzelpersonen und Organisationen aus der Metrologieforschung sowie Nutzer auf, mögliche Forschungsthemen vorzuschlagen.

Haushalt

Der Finanzbeitrag der EU beträgt bis zu 300 Mio. EUR. Dies gilt für den Zeitraum 2014-2024. Der genannte Finanzbeitrag entspricht den Beiträgen der teilnehmenden Länder zu EMPIR-Projekten, abzüglich der 5 % des EMPIR-Budgets übersteigenden Beiträge der teilnehmenden Länder zu den Verwaltungskosten.

Der Beitrag der teilnehmenden Länder umfasst vor allem Zahlungen in Form einer staatlichen Finanzierung der NMI in der EU und in Ländern der Europäischen Freihandelsassoziation sowie der DI, die an EMPIR-Projekten teilnehmen.

Weiterführende Informationen:

BEZUG

Rechtsakt

Datum des Inkrafttretens

Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten

Amtsblatt der Europäischen Union

Beschluss Nr. 555/2014/EU

27.6.2014

-

ABl. L 169 vom 7.6.2014, S. 27-37.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Verordnung (EU) Nr. 1291/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1982/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 104-173).

Beschluss des Rates 2013/743/EU vom 3. Dezember 2013 über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) und zur Aufhebung der Beschlüsse 2006/971/EG, 2006/972/EG, 2006/973/EG, 2006/974/EG und 2006/975/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 965-1041).

Verordnung (EU) Nr. 1290/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Regeln für die Beteiligung am Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ (2014-2020) sowie für die Verbreitung der Ergebnisse und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1906/2006 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 81-103).

Letzte Änderung: 06.08.2015

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