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Konsultation - Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben der Europäischen Union auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

Konsultation - Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben der Europäischen Union auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse

Das Grünbuch prüft die Argumente für und gegen die Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben der Europäischen Union (der landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf EU-Ebene bereits gewährt wurde, sofern ein besonderes Merkmal, das Ansehen oder eine sonstige Eigenschaft des Erzeugnisses im Wesentlichen auf dessen geografische Herkunft zurückgeht). Es wird eine Reihe von Fragen zu verschiedenen Aspekten dieses Themas erörtert. Alle Interessenträger wurden gebeten, zu den in diesem Grünbuch aufgeworfenen Ideen unter Beantwortung der einzelnen Fragen Stellung zu nehmen.

RECHTSAKT

Grünbuch: Bestmögliche Nutzung des traditionellen Wissens Europas: Mögliche Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben der Europäischen Union auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse (COM(2014) 469 final vom 15. Juli 2014)

ZUSAMMENFASSUNG

Das Grünbuch prüft die Argumente für und gegen die Ausdehnung des Schutzes der geografischen Angaben der Europäischen Union (der landwirtschaftlichen Erzeugnissen auf EU-Ebene bereits gewährt wurde, sofern ein besonderes Merkmal, das Ansehen oder eine sonstige Eigenschaft des Erzeugnisses im Wesentlichen auf dessen geografische Herkunft zurückgeht). Es wird eine Reihe von Fragen zu verschiedenen Aspekten dieses Themas erörtert. Alle Interessenträger wurden gebeten, zu den in diesem Grünbuch aufgeworfenen Ideen unter Beantwortung der einzelnen Fragen Stellung zu nehmen.

WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

Der Zweck des Konsultationspapiers ist, alle betroffenen Interessenträger umfassend zu der Frage zu konsultieren, ob es in der EU erforderlich ist, den Schutz durch geografische Angaben (g. A.) auf nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse auszudehnen. Die 45 Fragen umfassen, welche Zeichen geschützt werden, und beinhalten die möglichen Auswirkungen eines EU-weiten, auf g. A. basierenden Schutzsystems. Die Kommission wird die Ergebnisse dieser Konsultation berücksichtigen, um zu entscheiden, ob weitere Maßnahmen auf EU-Ebene erforderlich sind.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • Die Anwendung des Schutzes geografischer Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse hätte wesentliche Vorteile. Die Werbung für den Herkunftsort wird erhöht, Arbeitsplätze in der Region bleiben erhalten, und die Zusammenarbeit der Erzeuger wird verbessert. Auch Missbrauch wie nachgeahmte Waren könnte vermindert werden.
  • Ein einheitliches System könnte den Handel mit durch g. A. geschützten Produkten in Länder außerhalb der EU fördern.
  • Die bestehenden nationalen Systeme zum Schutz der nichtlandwirtschaftlichen Erzeugnisse führen zu unterschiedlichen Schutzniveaus für geografische Angaben in Europa. Gegenwärtig ist kein EU-weites System zum Schutz geografischer Angaben vorhanden.
  • Wenn eine geografische Angabe nach Meinung der Verbraucher stark ist, könnten Nachahmer dies ausnutzen; dies kann zu wirtschaftlichen Verlusten für Hersteller führen.
  • Da gegenwärtig ein Rechtsschutz für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel auf EU-Ebene besteht, müsste ein einheitlicher Schutz für andere Erzeugnisse mit dem bestehenden Rahmen vereinbar sein.

HINTERGRUND

Der Schutz geografischer Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse wurde von der Europäischen Kommission im Jahr 2011 in einer Mitteilung festgestellt. Darauf folgte eine Studie über geografische Herkunftsangaben für nichtlandwirtschaftliche Produkte im Binnenmarkt, deren Autoren für die Einführung des Schutzes geografischer Angaben auf EU-Ebene plädierten. 2013 stärkte eine öffentliche Anhörung diesen Standpunkt. Daraufhin veröffentlichte die Kommission dieses Grünbuch, mit dem die Meinungen der Interessenvertreter gesammelt wurden.

FACHBEGRIFFE

Geografische Angaben (g. A.) sind Zeichen, die für Erzeugnisse verwendet werden, die eine spezifische geografische Herkunft haben und Eigenschaften besitzen, die auf diesen Herkunftsort zurückgehen. Der Zweck des Schutzes einer g. A. besteht darin, einen fairen Wettbewerb für die Erzeuger zu gewährleisten und den Verbrauchern verlässliche Informationen über die Erzeugnisse an die Hand zu geben.

Weitere Informationen sind auf der Website der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU der Europäischen Kommission erhältlich.

Letzte Aktualisierung: 08.12.2014

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