This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Making fishing at sea a safer profession
Die Meeresfischerei zu einem sichereren Beruf machen
Die Meeresfischerei zu einem sichereren Beruf machen
Er ermächtigt die EU-Länder, Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen (STCW-F-Übereinkommen) aus dem Jahr 1995 zu werden, das 2012 in Kraft trat.
Das internationale STCW-F-Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) legt Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen fest.
EU-Länder, die noch nicht Vertragspartei des Übereinkommens sind, dafür aber infrage kommen, sollten dem Übereinkommen „innerhalb einer angemessenen Frist“ und möglichst bis zum 23. Mai 2017 beitreten.
Er ist am 26. Mai 2015 in Kraft getreten.
Die Meeresfischerei ist einer der gefährlichsten Berufe, und aus diesem Grund werden geeignete Ausbildung und Qualifikationen als wichtiges Instrument betrachtet, um die Unfallzahlen zu senken.
Das STCW-F-Übereinkommen war das erste Übereinkommen, das Grundanforderungen an die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen auf internationaler Ebene stellte. Bis dahin wurden die Normen von den einzelnen Regierungen definiert, oftmals ohne Bezugnahme auf Praktiken in anderen Ländern. Dies führte dazu, dass sich Normen und Verfahren stark voneinander unterschieden.
Das STCW-F-Übereinkommen wird derzeit überprüft. Ziel ist dabei die Modernisierung der Bestimmungen, sodass die aktuelle Situation der Fischereiindustrie widergespiegelt und der Beitritt weiterer Länder gefördert wird. Durch diese Überprüfung würde zudem die Struktur dieses Übereinkommens an die des bereits bestehenden Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) angepasst werden.
Beschluss (EU) 2015/799 des Rates vom 18. Mai 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen zu werden (ABl. L 127 vom 22.5.2015, S. 20-21)
Letzte Aktualisierung: 07.01.2016