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Der Beitrag der Bildung zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Inklusion

Der Beitrag der Bildung zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Inklusion

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Entschließung des Rates zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Inklusion in der EU durch Bildung

WAS IST DER ZWECK DIESER ENTSCHLIESSUNG

Diese Entschließung stellt den Beitrag des Rates der Europäischen Union über die allgemeine und berufliche Bildung zum Europäischen Semester 2016 dar.

Sie soll die Herausforderungen und Maßnahmen herausstellen, die damit verbunden sind, die Rolle der allgemeinen und beruflichen Bildung im Bemühen um einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung und die Verringerung der Ungleichheiten in der EU zu stärken.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Herausforderungen

Die Entschließung stellt fest, dass die EU derzeit vor verschiedenen Herausforderungen steht, darunter die anhaltende Finanz- und Wirtschaftskrise, eine Flüchtlingskrise von nie zuvor gekanntem Ausmaß, eine hohe Jugendarbeitslosigkeit und ein zunehmendes Maß an Radikalisierung und Terrorismus.

Vor diesem Hintergrund kommt der allgemeinen und beruflichen Bildung nicht nur bei der Förderung des wirtschaftlichen Wohlstands eine zentrale Rolle zu, sondern auch im Hinblick auf die Förderung von Inklusion, der Achtung der Vielfalt, einer aktiven Bürgerschaft und der grundlegenden Werte der EU.

Fertigkeiten, Kompetenzen und Wissen für den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt

Für einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung mit einem Anstieg der Zahl und Qualität der Arbeitsplätze, eine Verringerung von Ungleichheiten und die Förderung von Inklusion, Bürgerschaft und gesellschaftlichem Zusammenhalt sind wesentliche Reformen der EU-Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung erforderlich. Dazu zählen:

  • Erreichen schulisch, akademisch und gesellschaftlich stärker benachteiligter Menschen, um es allen jungen Menschen unabhängig von ihrem Hintergrund zu ermöglichen, Bildungserfolg zu genießen und ihr Potenzial voll auszuschöpfen und Förderung der Inklusion, Sozialkompetenz und kritischen Denkfähigkeit junger Menschen;
  • Sicherstellung angemessener Investitionen in die Bildung auf allen Ebenen, um Qualifikationsdefizite festzustellen und zu beseitigen und den emanzipatorischen Effekt der Bildung zu verstärken; dazu sind die Finanzinstrumente auf EU-Ebene voll auszuschöpfen;
  • Verbesserung der Erstausbildung, Fort- und Weiterbildung für Lehrer;
  • Förderung des gegenseitiges Lernesn (Peer Learning) und der Austausch bewährter Verfahren;
  • Prüfung der Fortschritte im Hinblick auf die gemeinsam vereinbarten Ziele und Prioritäten von „ET 2020“.

Maßnahmen

Um die oben genannten Ziele zu erreichen, wird die Europäische Kommission ersucht:

  • weiterhin die Verwirklichung der sozioökonomischen und zivilgesellschaftlichen Ziele in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie durch diese über das Arbeitsprogramm Erasmus+ 2017 und andere Finanzierungsinstrumente der EU zu fördern;
  • die Bedeutung der allgemeinen und beruflichen Bildung für Initiativen in Bezug auf Wachstum, Beschäftigung und Nachhaltigkeit für die Zeit nach 2020 zu bekräftigen;
  • die neue europäische Agenda für Kompetenzen vorstellen und umsetzen;
  • die EU-Länder dabei zu unterstützen, aktive Bürgerschaft und grundlegende Werte im Hinblick auf die Umsetzung der Erklärung von Paris gemeinsam mit dem Europarat zu fördern.

EU-Förderung

Zur Finanzierung dieser Maßnahmen werden EU-Instrumente wie die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, die Jugendgarantie, der Europäische Fonds für strategische Investitionen und das Programm Erasmus+ in Anspruch genommen.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 24. Februar 2016 zur Förderung der sozioökonomischen Entwicklung und Inklusion in der EU durch Bildung: Beitrag der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Europäischen Semester 2016 (ABl. C 105 vom 19.3.2016, S. 1-4)

Letzte Aktualisierung: 25.07.2016

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