This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Education, Audiovisual and Cultural Executive Agency
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
This summary has been archived and will not be updated. See 'EU-Programme – Agenturen' for an updated information about the subject.
Beschluss 2013/776/EU zur Einrichtung der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur
Die EACEA ist eine der mit Verordnung (EG) Nr. 58/2003 des Rates eingerichteten Exekutivagenturen der Europäischen Union (EU). Wie die übrigen Exekutivagenturen verwaltet auch sie EU-Programme im Auftrag der Europäischen Kommission.
Ziele und Aufgaben
Die EACEA ist für die Verwaltung bestimmter Aspekte der folgenden EU-Programme zuständig:
Sie koordiniert zudem Projekte im Bereich der Hochschulbildung, die unter die folgenden Budgets für die Zusammenarbeit mit Drittländern fallen:
Zu den Verwaltungsaufgaben der EACEA zählen:
Die EACEA ist zuständig für die Verwaltung des Eurydice-Netzwerks, welches Analysen und vergleichbare Daten zu Bildungssystemen und -politiken in Europa liefert.
Struktur, Finanzierung und Aufsicht
Zur Verwaltung der EACEA ernennt die Kommission alle zwei Jahre einen Lenkungsausschuss und alle vier Jahre einen Direktor/eine Direktorin.
Die EACEA erhält Mittel aus dem Gesamthaushaltsplan der EU und dem Europäischen Entwicklungsfonds sowie von allen Nicht-EU-Ländern, die an ihren Programmen teilnehmen.
Die Arbeit der EACEA unterliegt der Beaufsichtigung durch die Kommission. Die EACEA erstattet der Kommission über die Durchführung der ihr anvertrauten Programme regelmäßig Bericht.
Er ist am 1. Januar 2014 in Kraft getreten.
Der Beschluss ersetzt Beschluss 2009/336/EG und richtet die EACEA für die Zeit vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2024 neu ein. Der Sitz der erstmals im Jahr 2006 eingerichteten Exekutivagentur befindet sich in Brüssel.
Durchführungsbeschluss 2013/776/EU der Kommission vom 18. Dezember 2013 zur Einrichtung der „Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur“ und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/336/EG (ABl. L 343 vom 19.12.2013, S. 46-53)
Nachfolgende Änderungen des Beschlusses 2013/776/EU wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1716 der Kommission vom 13. November 2018 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses 2013/776/EU zur Einrichtung der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (ABl. L 286 vom 14.11.2018, S. 33-34)
Verordnung (EG) Nr. 58/2003 vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung des Statuts der Exekutivagenturen, die mit bestimmten Aufgaben bei der Verwaltung von Gemeinschaftsprogrammen beauftragt werden (ABl. L 11 vom 16.1.2003, S. 1-8)
Letzte Aktualisierung: 03.05.2019