This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Promoting democracy and human rights in non-EU countries (2014-20)
Förderung der Demokratie und der Menschenrechte in Nicht-EU-Staaten (2014-2020)
Förderung der Demokratie und der Menschenrechte in Nicht-EU-Staaten (2014-2020)
This summary has been archived and will not be updated, because the summarised document is no longer in force or does not reflect the current situation.
Förderung der Demokratie und der Menschenrechte in Nicht-EU-Staaten (2014-2020)
Die Verordnung ruft ein Finanzierungsinstrument zur weltweiten Förderung und Unterstützung der Demokratie und der Menschenrechte ins Leben, das unabhängig von der Zustimmung der Regierungen der beteiligten Länder Hilfe bereitstellt.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 235/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Finanzierungsinstruments für weltweite Demokratie und Menschenrechte.
ZUSAMMENFASSUNG
Das Hauptziel des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) ist die Bereitstellung von Hilfe bei der Entwicklung und der Konsolidierung der Demokratie in Nicht-EU-Staaten und die Achtung der Grundrechte.
Dieses Instrument der EU ist dazu geschaffen, andere EU-Maßnahmen zu ergänzen, die die Demokratie und die Menschenrechte fördern (wie z. B. der politische Dialog oder verschiedene finanzielle und technische Instrumente zur Zusammenarbeit).
UNTERSTÜTZUNG FÜR DEN SCHUTZ DER WELTWEITEN MENSCHENRECHTE
Das EIDHR unterstützt unter anderem:
FLEXIBLE HERANGEHENSWEISE ALS REAKTION AUF GEFÄHRLICHE SITUATIONEN
Das EIDHR wird sich verstärkt auf Notsituationen konzentrieren, in denen Menschenrechte und Grundfreiheiten am meisten gefährdet sind. Es wird in der Lage sein, flexibler und zeitnah zu reagieren. Dies ist möglich durch bestimmte Finanzierungsmechanismen, wie z. B. direkte Finanzhilfen, bei denen die Einreichung von Vorschlägen aufgrund des schwierigen politischen Klimas, beispielsweise durch das Risiko von Einschüchterung oder Vergeltungsmaßnahmen, nicht möglich ist.
Die EU muss außerdem den effizientesten Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen sicherstellen, um die lokalen Auswirkungen ihrer Maßnahmen zu optimieren.
SCHLÜSSELROLLE DER ZIVILGESELLSCHAFT
Das EIDHR wird es der EU ermöglichen, die Entwicklung prosperierender Zivilgesellschaften und deren spezifische Rolle als Schlüsselakteure beim positiven Wandel bezüglich Menschenrechte und Demokratie in den beteiligten Ländern zu unterstützen.
HAUSHALT UND UMSETZUNG
Der Haushalt des EIDHR für 2014-2020 beträgt 1,333Mrd.EUR . Die meisten Regeln und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Programms sind in der Verordnung (EU) Nr. 236/2014 enthalten, eine Querschnittsverordnung, die die Umsetzung aller externen Instrumente der EU angleicht und vereinfacht.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 235/2014 |
1.1.2014 |
- |
ABl. L 77 vom 15.3.2014 |
Letzte Änderung: 17.09.2014