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Die EU-Biodiversitätsstrategie: eine aktuelle Bewertung der Fortschritte

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Die EU-Biodiversitätsstrategie: eine aktuelle Bewertung der Fortschritte

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 – COM(2015) 478 final

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESES BERICHTS?

Der Bericht stellt eine Halbzeitbewertung der bei der Durchführung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 erzielten Fortschritte dar. Das Ziel besteht darin, Entscheidungsträgern Auskunft darüber zu geben, in welchen Bereichen verstärkte Anstrengungen erforderlich sind.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Der Bericht hebt die Tatsache hervor, dass der Verlust der biologischen Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen in der EU und weltweit seit 2010 trotz einiger wichtiger Fortschritte in der Politik, der Verbesserung der Wissensgrundlage und vieler Naturschutzerfolge auf lokaler Ebene andauern. Dies hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Fähigkeit der Ökosysteme, die Bedürfnisse des Menschen auch künftig zu erfüllen.

Der Bericht bewertet die Fortschritte zu jedem der sechs operationellen Ziele folgendermaßen:

Einzelziel 1: Vollständige Umsetzung des europäischen Naturschutzrechts

  • Für terrestrische Lebensräume ist das Natura-2000-Netz im Wesentlichen vollständig und hat sich bei den Meeresgebieten ausgeweitet. Die Zahl der Arten und Lebensräume mit „verbessertem“ Erhaltungsstatus ist leicht angestiegen, viele befinden sich jedoch weiterhin in einem „ungünstigen“ Zustand, und einige weisen sogar eine weitere Verschlechterung auf. Die größten Herausforderungen bis 2020 stellen die Vervollständigung des Natura-2000-Netzes im Bereich der Meeresgebiete und die Gewährleistung der effektiven Bewirtschaftung und der Finanzmittel für die Unterstützung von Natura 2000 dar.

Einzelziel 2: Erhaltung und Wiederherstellung von Ökosystemen und Ökosystemdienstleistungen

  • Die Wissensgrundlage wird verbessert, und wichtige politische Rahmenbedingungen werden geschaffen. Die größten Herausforderungen bis 2020 umfassen die Erarbeitung und Umsetzung nationaler und regionaler Systeme für die Wiederherstellung der Ökosysteme (d. h. Unterstützung bei der Erholung von Ökosystemen, die beschädigt oder zerstört wurden) und von grünen Infrastrukturen sowie die Verhinderung von Nettoverlusten der normalen Biodiversität.

Einzelziel 3A: Nachhaltige Landwirtschaft

  • Die Intensivierung landwirtschaftlicher Methoden und die Landaufgabe in Verbindung mit der Zersiedelung und der vom Menschen geschaffenen Infrastruktur zählen zu den wichtigsten Belastungen für die Biodiversität. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für den Zeitraum 2014-2020 sieht eine Reihe von möglicherweise wirksamen Instrumenten vor, die zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität beitragen können. Soll das Ziel der EU erreicht werden, müssen diese Instrumente von den EU-Ländern in Anspruch genommen werden.

Einzelziel 3B: Nachhaltige Waldbewirtschaftung

  • Die Waldfläche in der EU hat leicht zugenommen, trotzdem weist der Erhaltungszustand von unter das europäische Naturschutzrecht fallenden Lebensräumen und Arten, die im Wald vorkommen, keine Anzeichen einer Verbesserung auf. Waldbewirtschaftungspläne oder gleichwertige Instrumente könnten maßgeblich zur Erreichung des Ziels beitragen, doch leider wird ihr Potenzial kaum genutzt.

Einzelziel 4: Nachhaltige Fischerei

  • Die EU hat Maßnahmen für nachhaltige Fischerei (Gemeinsame Fischereipolitik) und für einen guten Umweltzustand (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) eingeführt. Die Maßnahmen werden in den EU-Ländern uneinheitlich umgesetzt. Zudem bleiben große Herausforderungen bestehen, insbesondere in den südlichen Meeren. Aufgrund der Mehrfachbelastungen, denen marine Arten und Lebensräume durch Lebensraumzerstörung, Ausbeutung von Ressourcen, Verschmutzung, Klimawandel und Versauerung (d. h., wenn Kohlendioxid durch das Meer aufgenommen wird, mit dem Wasser reagiert und Säure produziert) ausgesetzt sind, ist bei diesen in allen europäischen Meeren eine rückläufige Entwicklung zu verzeichnen.

Einzelziel 5: Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten

  • Die EU kann die im Rahmen dieses Einzelziels vorgesehenen Maßnahmen dank der Annahme der Verordnung über invasive gebietsfremde Arten im Jahr 2014 voraussichtlich planmäßig durchführen. Aktuell wird die erste Liste von invasiven gebietsfremden Arten von EU-weiter Bedeutung fertiggestellt. Der nächste kritische Schritt zur Erreichung des Ziels wird die Umsetzung durch die EU-Länder sein. Fortschritte in anderen Bereichen sind ebenfalls von maßgeblicher Bedeutung, insbesondere die Ratifizierung des Ballastwasser-Übereinkommens.

Einzelziel 6: Beitrag zur Vermeidung des globalen Biodiversitätsverlusts

  • Die EU ist nach wie vor der weltweit wichtigste Geldgeber für Biodiversität und kann bezüglich der Aufstockung der Ressourcen auf Fortschritte verweisen. Das CITES-Übereinkommen wurde ratifiziert, und die EU arbeitet an der Durchführung des Nagoya-Protokolls. Die Holzverordnung und die Aufnahme von Biodiversitätsbestimmungen in bilaterale Handelsabkommen sind wichtige erste Schritte, um die Ursachen des weltweiten Biodiversitätsverlusts zu verringern. Hinsichtlich der Reduzierung der Auswirkungen der Konsumgewohnheiten in der EU auf die globale Biodiversität konnten jedoch noch keine ausreichenden Fortschritte erzielt werden. Diese werden im Rahmen der nachhaltigen Entwicklungsziele angegangen.

Fazit

  • Das Fazit des Berichts lautet, dass die Ziele für 2020 nur erreicht werden können, wenn Umsetzung und Durchsetzung mit erheblich mehr Nachdruck und Ehrgeiz angegangen und unterschiedliche Politikbereiche wirksamer integriert werden. Die Verwirklichung der Biodiversitätsziele leistet zudem einen Beitrag zur Agenda für Wachstum und Beschäftigung, zur sicheren Versorgung mit Nahrungsmitteln und Wasser, zu Lebensqualität und zur Umsetzung nachhaltiger Entwicklungsziele der globalen Agenda für nachhaltige Entwicklung bis 2030.

HINTERGRUND

Biodiversität, die einzigartige Vielfalt des Lebens auf unserem Planeten, bildet eine wichtige Grundlage für die Wirtschaft und das Wohlbefinden in der EU. Sie versorgt uns mit lebenswichtigen Leistungen wie sauberer Luft und sauberem Wasser, Lebensmitteln, Rohstoffen und Medizin, Gesundheit und Erholung, Bestäubung und Bodenfruchtbarkeit, und sie schützt uns vor Extremwetter und Klimawandel.

Doch nie zuvor in seiner Geschichte hat der Mensch so rasante Veränderungen der Biodiversität verursacht wie in den letzten 50 Jahren. Aus diesem Grund verabschiedete die EU ihre Biodiversitätsstrategie, deren Kernziel das Aufhalten des Verlusts an biologischer Vielfalt und der Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen bis 2020 und die gleichzeitige Erhöhung des Beitrags der EU zur Verhinderung des Verlusts an biologischer Vielfalt weltweit ist.

RECHTSAKT

Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 (COM(2015) 478 final vom 2.10.2015)

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Biologische Vielfalt – Naturkapital und Lebensversicherung: EU-Strategie zum Schutz der Biodiversität bis 2020 (KOM(2011) 244 endgültig/2 vom 03.05.2011)

Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen: Bewertung der Fortschritte bei der Durchführung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 – Begleitdokument zum Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Halbzeitbewertung der EU-Biodiversitätsstrategie bis 2020 (SWD(2015) 187 final vom 2.10.2015)

Letzte Aktualisierung: 12.01.2016

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