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EU Aid Volunteers
Europäische Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe
Europäische Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe
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Europäische Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe
Diese Verordnung der Europäischen Union (EU) ruft die Europäische Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe ins Leben, um die humanitären Werte der EU greifbar zu machen und die Kapazitäten der Union zu stärken, bedarfsorientierte humanitäre Hilfe zu leisten und die Widerstandsfähigkeit schutzbedürftiger Gemeinschaften stärken.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“).
ZUSAMMENFASSUNG
Die Europäische Freiwilligeninitiative soll Europäer unterschiedlichster Herkunft dabei unterstützen, gemeinsam Solidarität mit den Opfern von Katastrophen (Naturkatastrophen oder durch Menschenhand verursachte Katastrophen außerhalb der EU) zu zeigen. Die Initiative will durch Katastrophenbereitschaft, die Reduzierung des Katastrophenrisikos und der besseren Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung die weltweiten Kapazitäten der EU verbessern:
Teilnehmer
EU-Bürger ab einem Alter von 18 Jahren können an der Initiative teilnehmen. Bürger aus einer Gruppe von assoziierten Staaten, dazu zählen Kandidatenländer und Partnerländer der Europäischen Nachbarschaftspolitik, sind ebenfalls zur Teilnahme auf Basis bilateraler Vereinbarungen zwischen der EU und diesen Drittländern, die ebenfalls einen finanziellen Beitrag zur Initiative leisten, berechtigt.
Schulung und Entsendung von Freiwilligen
Die Initiative bietet den Freiwilligen Schulungen und Praktika bei humanitären Organisationen gemäß den Bedürfnissen der begünstigten Länder.
Die Schulungsprogramme bereiten EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe vor ihrer Entsendung vor und unterstützen sie beim Erwerb der notwendigen Fähigkeiten und Kompetenzen gemäß dem Kompetenzrahmen.
Diese Kompetenzen umfassen zum Beispiel:
Die Entsendung der EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe ist für Anfang 2016 geplant. Freiwillige werden nicht zu Einsätzen in Gebiete mit bewaffneten Konflikten entsandt.
Entsendungsvertrag
Vor Beginn der Tätigkeit unterzeichnen Freiwillige einen Entsendungsvertrag mit der Entsendeorganisation. Dieser Vertrag beinhaltet Richtlinien wie die Angabe der Rolle des Freiwilligen, Leistungsmanagement, Arbeitsbedingungen, erwartetes Verhalten und Lernfähigkeiten.
Entsende- und Aufnahmeorganisationen für Freiwillige
Entsende- und Aufnahmeorganisationen müssen in Selbstbeurteilung nachweisen, dass sie eine Strategie oder eine Praxis verfolgen, um die notwendigen Anforderungen in Bezug auf die Kandidaten und EU-Freiwilligen für humanitäre Hilfe zu erfüllen, die alle Standards und Verfahren gemäß dieser Verordnung umfassen. Die Selbstbeurteilung wird von der Kommission im Rahmen des Zertifizierungsverfahrens geprüft. Nur zertifizierte Organisationen können an der Initiative teilnehmen.
Ergänzung zu nationalen und internationalen Freiwilligeninitiativen
Das Ziel der Europäischen Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe ist die Vermeidung von Doppelarbeit und die Ergänzung anderer Initiativen und Aktionen der EU sowie nationale und internationale Projekte.
Online-Volunteering
Als Alternative zur Freiwilligenarbeit im Ausland können Freiwillige sich auch online von zu Hause aus an der Initiative zu beteiligen.
Haushalt
Die Europäische Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe hat einen Etat von 147,9 Millionen EUR für die Jahre 2014 bis 2020. Diese Gelder werden für die Auswahl, die Schulung und den Einsatz der Freiwilligen, den Kapazitätsaufbau in den Aufnahmeorganisationen der begünstigten Länder sowie für unterstützende Maßnahmen eingesetzt.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 375/2014 |
25.4.2014 |
- |
Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen der Verordnung (EU) Nr. 375/2014 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE RECHTSAKTE
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 1398/2014 der Kommission vom 24. Oktober 2014 zur Festlegung von Standards für Freiwilligen-Kandidaten und EU-Freiwillige für humanitäre Hilfe (ABl. L 373, 31.12.2014, S. 8-23)
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1244/2014 der Kommission vom 20. November 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 375/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe („EU-Freiwilligeninitiative für humanitäre Hilfe“) (ABl. L 334, 21.11.2014, S. 52-83)
Letzte Aktualisierung: 17.09.2015