Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52015XG0523(01)

    Jugendarbeit - ein wesentlicher Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt

    Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht mehr aktualisiert, weil das zusammengefasste Dokument nicht mehr in Kraft ist oder nicht mehr die derzeitige Situation widerspiegelt.

    Jugendarbeit - ein wesentlicher Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt

     

    ZUSAMMENFASSUNG

    Im Einklang mit dem erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) betonen die EU-Minister die Notwendigkeit der Förderung des Ausbaus der Jugendarbeit und ihren Beitrag zur sozialen Inklusion junger Menschen.

    WAS IST DER ZWECK DIESER SCHLUSSFOLGERUNGEN?

    Die Schlussfolgerungen konzentrieren sich auf die Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts in der gesamten EU. Die Zusammenarbeit der EU auf diesem Gebiet ist von großer Bedeutung.

    Die Schlussfolgerungen werden in Übereinstimmung mit dem gegenwärtigen Arbeitsplan der EU für die Jugend 2014-2015 vorgestellt, dabei stellt die Entwicklung von Jugendarbeit und nichtformalen Lernens (wie z. B. in Jugend- und Sportvereinen) sowie informellen Lernens ein Schwerpunktthema dar.

    Sie berücksichtigen zudem vorangegangene Schlussfolgerungen des Rates zum Beitrag einer qualitätsvollen Jugendarbeit zur Entwicklung, zum Wohlbefinden und zur sozialen Inklusion der europäischen Jugend.

    Außerdem wird auf die Erklärung hingewiesen, die die Mitglieder des Europäischen Rates am 12. Februar 2015 kurz nach den Terroranschlägen in Paris abgegeben und in der sie die Bedeutung der Bildung und Integration für die Verhinderung der Radikalisierung und für die Gewährleistung von Werten unterstrichen haben.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Die Schlussfolgerungen betonen, dass Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zur persönlichen Entfaltung leistet und wenn es darum geht, junge Menschen mit unterschiedlichem Hintergrund zu erreichen. Insbesondere müssen diejenigen jungen Menschen erreicht werden, die ausgegrenzt sind oder sich weder in Arbeit noch in Ausbildung befinden.

    Die EU-Länder werden ersucht,

    • sich kontinuierlich für den Ausbau einer qualitätsvollen und professionellen Jugendarbeit einzusetzen, unter anderem durch bezahltes Personal und Freiwillige;
    • unterstützende Maßnahmen zu erarbeiten, einschließlich Aus- und Fortbildungsangebote für Jugendbetreuer;
    • den Radius der Jugendarbeit zu erweitern und auch junge Erwachsene (ab 18 Jahren) und junge Menschen mit geringeren Chancen in den Blick zu nehmen.

    Die EU-Länder und die Europäische Kommission werden aufgefordert,

    • das wechselseitige Lernen und den Austausch bewährter Vorgehensweisen in Bezug auf die Qualität der Jugendarbeit einzuführen;
    • die Qualität in der Jugendarbeit zu stärken und zu erwägen, dafür Indikatoren, Instrumente und Systeme zu entwickeln, die auf allen Ebenen in der EU herangezogen werden können;
    • dafür zu sorgen, dass Jugendarbeit mehr Anerkennung erfährt, indem die quantitativen und qualitativen Aspekte und ihre Wirkungen auf junge Menschen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt aufgezeigt werden.

    Die Kommission wird ersucht,

    • eine Studie mit Blick auf die Entwicklung grundlegender Qualitätskriterien für Jugendarbeit in Europa (und eines Handbuchs für deren Anwendung) durchzuführen. Diese Studie soll die Ergebnisse der Expertengruppe zum Thema„Qualitätssysteme für die Jugendarbeit“ berücksichtigen;
    • zu erwägen, einen Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Jugendarbeit mit Schwerpunkt auf der Förderung der Inklusion, der aktiven Bürgerschaft und eines stärkeren gesellschaftlichen Zusammenhalts junger Menschen zu unterbreiten.

    Weiterführende Informationen:

    RECHTSAKT

    Schlussfolgerungen des Rates zur Verstärkung der Jugendarbeit im Interesse des gesellschaftlichen Zusammenhalts (ABl. C 170, 23.5.2015, S. 2-3)

    Letzte Aktualisierung: 24.09.2015

    nach oben