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Document 52015DC0340
Umgestaltung des europäischen Energiemarkts
Umgestaltung des europäischen Energiemarkts
ZUSAMMENFASSUNG VON DOKUMENT:
Die Umgestaltung des europäischen Energiemarkts – COM(2015) 340 final
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?
Die EU strebt eine verlässliche und erschwingliche Energieversorgung für ihre Bürger sowie die Erreichung ihrer Zielvorgaben für 2030 an. Um diese Ziele zu erreichen, sieht die EU eine Veränderung des Energiemarkts vor, die eine Umgestaltung des europäischen Strommarkts einschließt, um Anreize für weitere Investitionen zu schaffen.
Diese Mitteilung der Europäischen Kommission leitet eine öffentliche Konsultation zu den Vorteilen der Umgestaltung des Energiemarkts im Hinblick auf neue Technologien und verstärkte Investitionen ein.
Sie betont, dass grenzüberschreitende Märkte für kurzfristige Lieferungen (einschließlich Intraday-Märkte) für einen effizienten Strommarkt von zentraler Bedeutung sind. Deren Gestaltung muss dem Energieversorgungssystem der Zukunft gerecht werden, das umfangreiche grenzüberschreitende Stromflüsse und große Mengen erzeugten Stroms aus fluktuierender erneuerbarer Energie* kombiniert. Diese Märkte würden dem raschen Wachstum fluktuierender erneuerbarer Energieträger sowie dem Bedarf eines sichereren und stabilen Stromnetzes gerecht werden.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Infrastruktur
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Ein gut funktionierendes europäisches Energieverbundnetz ist für die Energieversorgungssicherheit und für mehr Konkurrenz von höchster Priorität. Außerdem ist es unabdingbar für die richtigen Signale, durch die Investitionen ausgelöst werden.
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Das wichtigste Mittel zur Integration der nationalen Strommärkte und zur Diversifizierung der Energiequellen sind Vorhaben von gemeinsamem Interesse.
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Anpassung der Marktgestaltung für Investitionen in erneuerbare Energien
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Ein Markt mit adäquaten Preisen würde signalisieren, wo und wann Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt werden könnte.
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Flexible und besser integrierte kurzfristige Märkte würden Erzeuger erneuerbarer Energie dabei unterstützen, zu gleichen Bedingungen mit konventionellen Erzeugern zu konkurrieren, und zugleich zu einer stärkeren Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz führen.
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Die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen kann im Einklang mit den Leitlinien für staatliche Beihilfen durch regionale marktorientierte Mechanismen unterstützt werden, die bei Marktversagen greifen, Kosteneffizienz gewährleisten und Überkompensationen oder Marktverzerrungen verhindern.
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Stärkung der regionalen Zusammenarbeit
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Die regionale Abstimmung der nationalen Politik ist der Schlüssel zur Erreichung der auf EU-Ebene vereinbarten Zielvorgaben für 2030, zur Integration des europäischen Binnenmarkts für Strom und zur Steigerung der Energiesicherheit.
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Da die Verbundkapazität für mögliche neue Stromflüsse immer noch nicht ausreichend ist, werden mehr Verbundnetze benötigt.
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Eine verstärkte regionale Zusammenarbeit zwischen den Netzbetreibern ist von entscheidender Bedeutung, insbesondere die Rollen der regionalen Initiativen zur Sicherheitskooperation und des Europäischen Netzes der Übertragungsnetzbetreiber.
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Zur Integration lokaler erneuerbarer Energien ist der Netzausbau auf Verteilungsebene erforderlich.
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Für die Marktaufsicht und zur Fassung bindender Beschlüsse zu Initiativen auf EU-Ebene und grenzüberschreitenden Fragen ist eine Stärkung der Befugnisse der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) erforderlich.
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Versorgungssicherheit
Um die Angemessenheit der europäischen Energiesysteme festzustellen, fordert die Kommission eine Bewertung der Rolle:
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von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen Netzen der EU-Länder,
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der grenzüberschreitenden Stromerzeugung,
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der Stromerzeugung aus fluktuierender erneuerbarer Energie,
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der Nachfrageelastizität (d. h. Anreize zur Reduzierung des Verbrauchs während Nachfragespitzen),
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von Speichermöglichkeiten.
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Solch eine Einschätzung könnte die Entscheidung erleichtern, ob ein Kapazitätsmechanismus erforderlich ist. Dieser Kapazitätsmechanismus würde gesonderte Zahlungen für die Bereitstellung von Kapazitäten anstatt für gelieferten Strom umfassen. Diese Zahlungen für die Bereitstellung von Kapazitäten sollen einen Anreiz für Kapazitätsanbieter bieten, bestehende Kapazitäten beizubehalten oder in neue Kapazitäten zu investieren. Allerdings warnt die Kommission davor, dass solche Mechanismen kostspielig sein und den Markt verzerren können.
Auf EU-Ebene könnten Vorschriften zur Teilnahme an Kapazitätsmechanismen verschiedener EU-Länder erstellt werden. Die Kommission empfiehlt die Entwicklung eines Referenzmodells für einen Kapazitätsmechanismus auf regionaler Ebene. Dieses würde die grenzüberschreitende Beteiligung erleichtern und Marktverzerrungen auf ein Minimum reduzieren.
HINTERGRUND
Energie: Neugestaltung des Strommarkts und Stärkung der Verbraucher – Informationsblatt
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Fluktuierende erneuerbare Energien: aus der Natur gewonnene erneuerbare Energien (zum Beispiel Wind- und Sonnenenergie), deren Erzeugung Schwankungen unterworfen ist.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Einleitung des Prozesses der öffentlichen Konsultation zur Umgestaltung des Energiemarkts (COM(2015) 340 final vom 15.7.2015)
Letzte Aktualisierung: 23.10.2015