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Document 52015DC0185

Europäische Sicherheitsagenda

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Europäische Sicherheitsagenda

Die Europäische Sicherheitsagenda - COM(2015) 185 final

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Europäische Sicherheitsagenda (COM(2015) 185 final vom 28.4.2015)

ZUSAMMENFASSUNG

WAS IST DER ZWECK DIESER AGENDA?

Die Agenda legt die Grundsätze dar für EU-Maßnahmen als wirksame Reaktion auf Sicherheitsbedrohungen und die wichtigsten Schritte, die von der Europäischen Kommission zur Umsetzung dieser geplant sind.

Sie ermittelt die drei Prioritäten mit unmittelbarem Handlungsbedarf der nationalen Regierungen und EU-Organe, die gemeinsam in der Verantwortung für die EU-Sicherheit stehen.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Fünf zentrale Grundsätze der Agenda:

uneingeschränkte Einhaltung der Grundrechte;

transparente und rechenschaftspflichtige Formulierung der Sicherheitspolitik (zur Sicherung des öffentlichen Vertrauens);

bessere Umsetzung der geltenden EU-Maßnahmen durch umfassenderen Informationsaustausch, größere Zusammenarbeit auf operativer Ebene und neue Finanzierungs- und Schulungsprogramme;

effizientere Koordinierung der Arbeit der verschiedenen EU-Agenturen im Sicherheitsbereich;

gemeinsamer Fokus auf interne und externe Sicherheit, da Sicherheitsbedrohungen nicht an nationalen Grenzen haltmachen.

Drei Prioritäten mit unmittelbarem Handlungsbedarf:

1.

Terrorismus und Radikalisierung: In der Agenda wird ein Europäisches Zentrum zur Terrorismusbekämpfung innerhalb von Europol vorgeschlagen, das die bestehende umfassende Kompetenz zusammenführt, nach den Finanzquellen des Terrorismus fahndet und die eigentlichen Ursachen für Extremismus angeht;

2.

grenzübergreifende organisierte Kriminalität: Nachbarländer der EU werden stärker in operative Maßnahmen einbezogen. Größere Anstrengungen werden unternommen, um die Finanzierung der Kriminalität zu bekämpfen und Erträge aus Straftaten einzuziehen sowie Menschenschmuggel und Menschenhandel entgegenzuwirken.

3.

Cyberkriminalität:

vollständige Umsetzung der geltenden Vorschriften durch die EU-Regierungen zur Bekämpfung von Angriffen auf Informationssysteme und sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet;

Überarbeitung von Rechtsvorschriften, um neue Kriminalitätsformen zu berücksichtigen und Hindernisse, die strafrechtlichen Untersuchungen von Cyberstraftaten im Wege stehen, abzubauen;

enge Zusammenarbeit mit dem Privatsektor und Bereitstellung fachlicher Schulung mithilfe des bei Europol angesiedelten Europäischen Zentrums zur Bekämpfung der Cyberkriminalität;

Schulungen in Fragen der Cybersicherheit für Partnerländer.

HINTERGRUND

Diese Agenda ist einer der grundlegenden Texte, auf denen die Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (2015-2020) beruht.

Diese Agenda ist in Verbindung mit der Europäischen Migrationsagenda zu sehen.

Weitere Informationen zur Europäischen Sicherheitsagenda.

VERBUNDENE RECHTSAKTE

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Die Europäische Migrationsagenda (COM(2015) 240 final vom 13.5.2015).

Schlussfolgerungen des Rates vom 16. Juni 2015 zur erneuerten Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union (2015-2020)

Letzte Aktualisierung: 26.08.2015

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