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Document 52014DC0451

    Intensivierte europäische Zusammenarbeit bei der Meeresüberwachung

    Intensivierte europäische Zusammenarbeit bei der Meeresüberwachung

    Die Zusammenfassung von Daten im Bereich der Meeresüberwachung von zivilen und militärischen Stellen kann zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Verringerung von Kosten beitragen. Durch gesteigerte Zusammenarbeit und Informationsaustausch kann außerdem wirksamer in Echtzeit auf Ereignisse auf See wie zum Beispiel Unfälle, Verschmutzung, Verbrechen oder Sicherheitsrisiken reagiert werden.

    RECHTSAKT

    Mitteilung von der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Bessere Lageerfassung durch verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Meeresüberwachungsbehörden: nächste Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich der EU (COM(2014) 451 final vom 8. Juli 2014)

    ZUSAMMENFASSUNG

    Die Zusammenfassung von Daten im Bereich der Meeresüberwachung von zivilen und militärischen Stellen kann zur Vermeidung von Doppelarbeit und zur Verringerung von Kosten beitragen. Durch gesteigerte Zusammenarbeit und Informationsaustausch kann außerdem wirksamer in Echtzeit auf Ereignisse auf See wie zum Beispiel Unfälle, Verschmutzung, Verbrechen oder Sicherheitsrisiken reagiert werden.

    WAS IST DER ZWECK DIESER MITTEILUNG?

    Sie beschreibt die Fortschritte, die im Rahmen des gemeinsamen Informationsraums seit seiner Einrichtung durch die Europäische Kommission im Jahr 2010 erzielt worden sind. Sie enthält Vorschläge und weitere Prioritäten auf der Ebene der Europäischen Union (EU) sowie auf nationaler Ebene.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Der gemeinsame Informationsraum ist eines der zentralen strategischen Ziele der integrierten Meerespolitik der EU und ein wichtiger Bestandteil der Strategie für Maritime Sicherheit.

    Was ist der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich?

    Es handelt sich um eine freiwillige Zusammenarbeit, die auf bestehenden Systemen und Plattformen für den Austausch und die gemeinsame Nutzung von Informationen aufbaut. Die verbesserte Interoperabilität zwischen diesen Systemen sollte den Informationsaustausch unter Überwachungsbehörden optimieren und somit zu einer besseren Lageerfassung im maritimen Raum führen. Außerdem besteht das Hauptziel des gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich darin, die Sicherheit und den Umweltschutz in den Meeresgebieten der EU zu stärken.

    Welche Vorteile bringt er?

    • Die Erweiterung der Kenntnisse und eine bessere Lageerfassung auf See und dadurch besser abgestimmte und flexiblere Überwachungstätigkeiten;
    • eine erhebliche Verringerung des Datenerhebungsaufwands;
    • die Verringerung von Verwaltungskosten und operativen Kosten von Maßnahmen zur Meeresüberwachung.

    Errungenschaften auf EU-Ebene:

    Es wurden einige Systeme eingerichtet, die in verschiedenen Politikbereichen und sektorübergreifend eingesetzt werden. Zu diesen Systemen gehören:

    Welches sind die Schwerpunktbereiche für die weitere grenzüberschreitende und sektorübergreifende Zusammenarbeit?

    • Aktueller Austausch der Positionen von Patrouillenschiffen und -flugzeugen, um schnellstmöglich groß angelegte Rettungsmaßnahmen und/oder andere Aktionen auf See durchführen zu können;
    • gemeinsame Instrumente für das grenzübergreifende Krisenmanagement;
    • Zusammenlegung von Daten und Austausch von Informationen über verdächtige Schiffe in EU-Gewässern;
    • nationale Register der Freizeitboote, um die computergestützte Verarbeitung von Auskunftsersuchen zwischen EU-Ländern zu ermöglichen.

    Die Kommission schlägt zudem einige weitere Maßnahmen vor. So beabsichtigt sie zum Beispiel:

    • die Ausarbeitung eines unverbindlichen Handbuchs für den gemeinsamen Informationsraum bis Ende 2016, welches Empfehlungen zu bewährten Verfahren und Informationen zur Umsetzung des gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich enthalten soll;
    • die Förderung von Maßnahmen zur Erarbeitung, Einhaltung und Verbreitung von Standards, durch die maritime Überwachungssysteme interoperabel gemacht werden;
    • die fortgesetzte Überprüfung der auf EU-Ebene bestehenden sektorspezifischen Rechtsvorschriften, um etwaige verbleibende rechtliche Hindernisse für einen sektorübergreifenden Informationsaustausch zu beseitigen und gleichzeitig die Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu gewährleisten.

    Bis 2018 wird die Kommission zudem eine Überprüfung einleiten, um zu bewerten, wie der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich umgesetzt wird und ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.

    Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zur integrierten Meeresüberwachung erhältlich.

    VERBUNDENE RECHTSAKTE

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Entwurf eines Fahrplans für die Schaffung des gemeinsamen Informationsraums für die Überwachung des maritimen Bereichs der EU (KOM(2010) 584 endgültig vom 20. Oktober 2010)

    Letzte Aktualisierung: 24.09.2015

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