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Document 52009DC0615

    Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften

    Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht mehr aktualisiert, weil das zusammengefasste Dokument nicht mehr in Kraft ist oder nicht mehr die derzeitige Situation widerspiegelt.

    Entwicklung öffentlich-privater Partnerschaften

    Öffentlich-private Partnerschaften können zur Konjunkturbelebung und zur nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union (EU) beitragen. Vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise ist daher die Zusammenführung der öffentlichen und privaten Kapazitäten und des Kapitals notwendig. Die Kommission stellt dar, wodurch die Bildung dieser Partnerschaften behindert wird und wie sie gefördert werden können.

    RECHTSAKT

    Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 19. November 2009 über die Mobilisierung privater und öffentlicher Investitionen zur Förderung der Konjunktur und eines langfristigen Strukturwandels: Ausbau öffentlich-privater Partnerschaften [KOM(2009) 615 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

    ZUSAMMENFASSUNG

    Bei öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPPs) handelt es sich um innovative Finanzierungslösungen, die von der Europäischen Union (EU) gefördert werden. Sie können insbesondere:

    • zur Erleichterung der Durchführung öffentlicher Vorhaben beitragen, insbesondere von Infrastrukturprojekten und bei der Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen auf grenzüberschreitender Ebene;
    • zur Verteilung des finanziellen Risikos und zur Senkung der Infrastrukturkosten beitragen, die normalerweise vollständig vom öffentlichen Sektor getragen werden;
    • zur Förderung von Nachhaltigkeit, Innovation, Forschung und Entwicklung, durch die Schaffung von Wettbewerbsbedingungen und die Einbeziehung privater Unternehmen beitragen;
    • die Marktanteile europäischer Unternehmen an den öffentlichen Aufträgen von Ländern außerhalb der EU erhöhen.

    ÖPPs innerhalb der EU

    Diese Partnerschaften müssen mit den EU-Vorschriften vereinbar sein, insbesondere mit:

    • der Arbeitsweise des Binnenmarkts;
    • dem Stabilitäts- und Wachstumspakt;
    • den EU-Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Dienstleistungskonzessionen;
    • den Wettbewerbsregeln, sofern die ÖPP einer Wirtschaftstätigkeit nachgehen.

    Die Finanzmittel der EU können der Mitfinanzierung der ÖPP dienen. Öffentliche und private nationale Akteure können folgende Instrumente nutzen:

    • die Strukturfonds, in die ÖPPs aufgenommen wurden, in gleicher Weise wie dies bei den Initiativen JASPER, JESSICA und JEREMIE geschieht;
    • die Fonds der Europäischen Investitionsbank (EIB) und des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Darüber hinaus hat die EIB auch das Europäische ÖPP-Kompetenzzentrum (EPEC) (EN) eingerichtet, um den Aufbau von ÖPPs zu unterstützen;
    • die Finanzierungsinstrumente des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V), die private Finanzierungen, Risikokapital und die Gewährung von Bankkrediten begünstigen;
    • das 7. Rahmenprogramm für Forschung und Entwicklung und die Gemeinsame Technologieinitiative (JTI).

    Außerdem schlägt die EU Instrumente vor, die der Innovation dienen sollen:

    ÖPPs außerhalb der EU

    ÖPPs können im Rahmen der Erweiterungsstrategie und der Maßnahmen der externen Zusammenarbeit eingerichtet werden. Die EU trägt auch zum Globalen Dachfonds für Energieeffizienz und erneuerbare Energien bei, einer internationalen ÖPP, die sich an öffentliche Investoren in Entwicklungsländern richtet.

    Im Rahmen ihrer internationalen Handelsbeziehungen treibt die EU die Verbesserung der Transparenz und der Arbeitsweise der ÖPPs voran.

    Hindernisse bei der Einrichtung von ÖPPs

    Durch die Wirtschaftskrise wurde der Zugang zu Finanzmitteln eingeschränkt, aufgrund:

    • der höheren Kreditkosten;
    • der reduzierten Banklaufzeiten, die geringere Kreditlaufzeiten bewirken;
    • der Tatsache, dass die zugesagten Mittel erst am Ende des Ausschreibungsverfahrens zur Verfügung stehen.

    Deshalb hat die Kommission einen Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in Zeiten der Wirtschaftskrise vorgestellt.

    Die Einrichtung von ÖPPs erfordert häufig:

    • hohe Finanzmittel;
    • Know-how und besondere Schulungen im öffentlichen Sektor;
    • komplexe finanzielle Regelungen;
    • ein langfristiges Engagement seitens der Behörden.

    Die im Bereich der technologischen Innovation tätigen ÖPPs sind für die Wettbewerbsfähigkeit der EU von hoher Bedeutung. Die Kommission muss einen spezifischen Rahmen schaffen, um:

    • ihre Einrichtung zu unterstützen und die Verteilung der Risiken und der Verantwortungsbereiche zwischen den öffentlichen und privaten Akteuren sicherzustellen;
    • den Zugang zu Finanzierungen mithilfe von Zuschüssen, öffentlichen Ausschreibungen oder Investitionen zu garantieren.

    Maßnahmen der EU

    Die Wirtschaftskrise wirkt sich auf die öffentlichen Haushalte und auf Projekte, für die langfristige Investitionen notwendig sind, negativ aus. Im Rahmen des Konjunkturplans will die Kommission in 2010 fünf spezifische Maßnahmen durchführen, um die Einrichtung von ÖPPs zu erleichtern. Dazu gehören:

    • Gründung einer ÖPP-Fachgruppe für den Dialog und den Austausch zwischen den relevanten Akteuren;
    • Erhöhung der verfügbaren Mittel über bestehende europäische Instrumente und durch Einrichtung spezifischer Instrumente;
    • Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen der öffentlichen und privaten Verwaltung im Fall einer europäischen Finanzierung;
    • Förderung von Innovation, indem der EU erlaubt wird, an Körperschaften des privaten Rechts teilzunehmen und direkt in die Projekte zu investieren;
    • Vorschlag eines neuen Rechtsinstruments für Dienstleistungskonzessionen für den privaten Sektor.

    Vor Ende 2011 muss die Kommission ebenfalls eine Reihe von Zusatzmaßnahmen beurteilen. Dazu gehören:

    • Ausweitung des Geltungsbereichs der europäischen Finanzierungsinstrumente;
    • Abschluss der Folgenbewertung zur Initiative für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen;
    • Verbesserung der Bilanzierungspraktiken;
    • Verbreitung von Wissen und Know-how;
    • Förderung von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie von Innovation.

    See also

    Letzte Änderung: 15.04.2010

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