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Document 52009DC0538

Auf dem Weg zur Integration der Meeresüberwachung

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Auf dem Weg zur Integration der Meeresüberwachung

Die Kommission hat Leitlinien über die Einrichtung einer Integrierten Meeresüberwachung aufgestellt. Diese Leitlinien werden die Mitgliedstaaten bei der Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich zwischen den verschiedenen Akteuren unterstützen. Zu diesen Akteuren gehören die für Seeverkehrssicherheit und Gefahrenabwehr auf See, für Fischereiaufsicht, Meeresverschmutzung, Meeresumwelt, Grenzkontrollen sowie generell für Rechtsvollzug und Verteidigung zuständigen Stellen.

RECHTSAKT

Mitteilung der Kommission vom 15. Oktober 2009 an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – Auf dem Weg zur Integration der Meeresüberwachung: Ein gemeinsamer Informationsraum für den maritimen Bereich der EU [KOM(2009) 538 endg. – Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].

ZUSAMMENFASSUNG

In der Europäischen Union werden die meisten Daten über maritime Angelegenheiten von den Aufsichtsbehörden verarbeitet. Diese Behörden sind für die Überwachung und Kontrolle der in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Aktivitäten auf See verantwortlich, informieren aber nicht unbedingt ihre Amtskollegen aus anderen Bereichen. Dies stellt einen Nachteil dar, da ein Informationsaustausch die Effizienz und Rentabilität der maritimen Überwachung erhöhen würde.

Allerdings sind Informationsaustausch und Interoperabilität der maritimen Überwachungssysteme wegen technischer oder rechtlicher Probleme sowie aus Gründen der Sicherheit nicht immer problemlos möglich. In dieser Mitteilung erfasst die Kommission diese Probleme und schlägt Lösungen vor.

Hemmnisse für die Integration der Meeresüberwachung

Die größten Hemmnisse für die Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums sind:

  • verschiedene Nutzer und Akteure: die meisten Daten werden auf verschiedenen Ebenen (einzelstaatlicher, gemeinschaftlicher und internationaler) mithilfe einer Vielzahl sektoraler Systeme erhoben. In manchen Fällen ist den betroffenen Behörden nicht bewusst, dass auch andere Behörden oder Systeme ähnliche Daten erheben. In anderen Fällen verfügen sie nicht über die für den Austausch von Daten notwendigen Protokolle oder Vereinbarungen;
  • unterschiedliche Rechtsrahmen: die Überwachungssysteme wurden auf der Grundlage sektorspezifischer, internationaler und gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften ausgearbeitet. Folglich ist eine Zusammenlegung dieser Systeme schwierig;
  • grenzüberschreitende Bedrohungen: die Bedrohungen, mit denen die Mitgliedstaaten konfrontiert sind, erfordern generell ein besseres transnationales und bisweilen sogar transsektorales Konzept, insbesondere auf Hoher See;
  • besondere Rechtsvorschriften: die internationalen und die Gemeinschaftsvorschriften geben den Rahmen für die Meeresüberwachung auf Hoher See vor und regeln die Verarbeitung von persönlichen, vertraulichen oder als Verschlusssache eingestuften Daten.

Lösungen für die Integration der Meeresüberwachung

Die Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums stützt sich auf folgende vier Grundsätze:

  • Verbesserung des Informationsaustauschs zwischen den verschiedenen Akteuren. Die Europäische Union muss Regeln und Normen auf Gemeinschaftsebene erlassen, um eine Verknüpfung aller Akteure zu erreichen. Die Akteure sollen in der Lage sein, Informationen aus internationalen, regionalen, gemeinschaftlichen, militärischen und internen Sicherheitssystemen auf nationaler Ebene auszutauschen. Die Umgebung des gemeinsamen Informationsraums muss gesichert und flexibel sein und sich an die Bedürfnisse neuer Benutzer anpassen;
  • Schaffung eines nicht-hierarchisch aufgebauten technischen Rahmens für die maritimen Kontroll- und Überwachungssysteme. Der technische Rahmen soll die Erhebung, Verbreitung, Analyse und Verwaltung der Daten ermöglichen. Dazu muss er Sicherheitsfragen integrieren und die Datenschutzvorschriften, internationalen Regeln und funktionellen Erfordernisse berücksichtigen;
  • Informationsaustausch zwischen Zivil- und Militärbehörden. Die für die Meeresüberwachung zuständigen Behörden sollen in der Lage sein, Überwachungsdaten miteinander auszutauschen. Es sollen gemeinsame Standards und Verfahren für den Datenzugriff und die Datenauswertung festgelegt werden, die gewährleisten, dass der Austausch in beide Richtungen erfolgen kann;
  • Beseitigung der durch besondere Rechtsvorschriften auferlegten Hemmnisse für den Austausch von Kontroll- und Überwachungsdaten. Bestimmte gemeinschaftliche und einzelstaatliche Rechtsvorschriften können den Informationsaustausch im Rahmen der Meereskontrolle und -überwachung hemmen. Diese Vorschriften müssen geprüft und angepasst werden, wobei die notwendigen Garantien zur Wahrung der Vertraulichkeit der Daten, zur Datensicherheit und zum Schutz personenbezogener Daten vorzusehen sind.

Diese vier Leitlinien werden auf der Ebene der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten einen Prozess anstoßen, an dem sich alle Akteure beteiligen sollen. Sie könnten unter besonderer Berücksichtigung der Ergebnisse dreier Projekte überarbeitet werden, die die Fähigkeit zum Informationsaustausch von verschiedenen Akteuren in verschiedenen Mitgliedstaaten bewerten.

Hintergrund

Diese Mitteilung baut auf der Mitteilung „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“ auf,in der sich die Europäische Kommission verpflichtet hat, „Maßnahmen für ein interoperableres Überwachungssystem ein[zu]leiten, um bestehende Schiffsüberwachungs- und –verfolgungssysteme, die für die Sicherheit auf See eingesetzt werden, sowie Systeme zum Schutz der Meeresumwelt, zur Fischereikontrolle, zur Kontrolle der Außengrenzen sowie für weitere Rechtsvollzugstätigkeiten auf See zusammenzubringen.“

Letzte Änderung: 08.04.2010

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