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Document 52009DC0257
Europäisches Engagement für Beschäftigung
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Europäisches Engagement für Beschäftigung
Die internationale Finanzkrise wirkt sich auf die Arbeitsmarktlage in Europa aus. Die ergriffenen Konjunkturmaßnahmen müssen an die Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt und an die Haushaltssituation der Mitgliedstaaten angepasst werden.
RECHTSAKT
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen vom 3. Juni 2009 - Ein gemeinsames Engagement für Beschäftigung [KOM(2009) 257 endg. - Nicht im Amtsblatt veröffentlicht].
ZUSAMMENFASSUNG
Die Kommission schlägt den Mitgliedstaaten und den europäischen Sozialpartnern ein gemeinsames europäisches Engagement für Beschäftigung vor, um deren Zusammenarbeit im Rahmen des Europäischen Konjunkturprogramms zu fördern.
Deren Leitaktionen müssen sich auf die anlässlich des Europäischen Beschäftigungsgipfels vom 7. Mai 2009 beschlossenen Maßnahmen stützen.
Beschäftigungsmaßnahmen
Zunächst sollen die Maßnahmen die Erhaltung der Arbeitsplätze ermöglichen, indem falls erforderlich zeitlich befristete Kurzarbeitsregelungen getroffen werden. Unternehmensumstrukturierungen sollen mit dem von der Kommission erarbeiteten Instrumentarium besser antizipiert und ihre Auswirkungen begrenzt werden. Die lokalen Behörden und die Sozialpartner sollten Partnerschaften schließen und Lastenverteilungsvereinbarungen treffen, um Umstrukturierungen in sensiblen Bereichen zu steuern. Selbst wenn Entlassungen nicht vermieden werden können, sollten den Arbeitnehmern Wiedereingliederungs- und Fortbildungsmaßnahmen sowie Hilfe bei der Arbeitsuche angeboten werden.
Beschäftigung soll durch ein verbessertes Unternehmensumfeld und durch die Förderung von Unternehmensgründungen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), unterstützt werden. Die Mitgliedstaaten sollten besondere Beihilfen einrichten, indem sie Startkapital für Arbeitslose und junge Menschen bereitstellen.
Die Mobilität der Arbeitnehmer ist eine wesentliche Voraussetzung für Beschäftigung. So sollten europäische Bürger bei der Arbeitsuche in einem anderen Mitgliedstaat länger als sechs Monate Leistungen wegen Arbeitslosigkeit beziehen können. Die Kommission entwickelt Onlinedienste für Mobilität, wie das EURES-Jobportal und den Dienst „Match and Map“, der über Beschäftigungs- sowie Aus- und Weiterbildungsangebote informiert.
Kompetenzen der Arbeitnehmer verbessern
Die Kommission hat eine Agenda zur Förderung des Erwerbs neuer Kompetenzen vorgeschlagen, um der neuen Marktnachfrage gerecht zu werden. Die EU muss sich zu einer Wirtschaft mit geringem CO2-Ausstoß entwickeln. Hierfür müssen jeder Tätigkeitssektor untersucht und die am stärksten von der Krise betroffenen Sektoren berücksichtigt werden.
Die Entwicklung des europäischen Qualifikationsrahmens sollte eine Aufwertung der Lernergebnisse über die allgemeinen Kriterien hinaus (Art des Unternehmens, Dauer der Ausbildung) ermöglichen. Der Zugang zum lebenslangen Lernen sollte so flexibel gestaltet sein, dass schnelle Ergebnisse für möglichst viele Arbeitnehmer erzielt werden.
Besondere Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Beschäftigungsfähigkeit der jungen Menschen zu verbessern. Bei diesen Maßnahmen soll es im Wesentlichen um die Qualität der Ausbildung, die Bekämpfung des Schulabbruchs und den Zugang junger Arbeitsuchender zu Ausbildung gehen.
Zugang zur Beschäftigung erleichtern
Die Mitgliedstaaten sollten Aktivierungsmaßnahmen ergreifen, um insbesondere die Rückkehr von Langzeitarbeitslosen, älteren Arbeitnehmern und Geringqualifizierten auf den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Die Kommission empfiehlt, Einstellungsanreize und Beihilfen für Ausbildungen miteinander zu kombinieren.
Mobilisierung von Gemeinschaftsmitteln
Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) beschleunigen in erheblichem Maße die Finanzierung des Aufschwungs. Der Zugang zu diesem Fonds muss vereinfacht werden und neue Maßnahmen müssen eine schnelle Umsetzung der Ziele des gemeinsamen Engagements für Beschäftigung gewährleisten. Für den Zeitraum 2009-2010 soll ein Budget von 19 Mrd. EUR im Rahmen der finanziellen Vorausschau 2007-2013 zur Verfügung stehen.
Zudem sollten die Mitgliedstaaten verstärkt Darlehen der EIB in Anspruch nehmen sowie Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF), dessen Anwendungsbereich erweitert wurde.
Das Konjunkturpaket und die Investitionen der Kohäsionspolitik sollten durch die Änderung der Strukturfondsverordnung erleichtert werden. So sollten die 2009 und 2010 erfolgten Auszahlungen zu 100 % erstattet werden, sodass die Mitgliedstaaten von der Kofinanzierung entbunden werden.
Schließlich sieht die Kommission im Rahmen des Programms Progress die Einrichtung eines Mikrofinanzierungsinstruments für Beschäftigung vor.
Hintergrund
Die erzielten Fortschritte müssen im Rahmen tripartistischer Sozialgipfel im Vorfeld der Frühjahrstagung des Europäischen Rates erörtert werden.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen über ihr Engagement für Beschäftigung auf der Frühjahrstagung 2010 des Europäischen Rates berichten.
Letzte Änderung: 25.09.2009