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Document 32018D1528

Freiwillige Partnerschaftsabkommen über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor

Freiwillige Partnerschaftsabkommen über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor

 

ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten (FLEGT)

Beschluss (EU) 2020/2185 über die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Honduras über FLEGT

Beschluss (EU) 2021/964 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Honduras über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Vietnam über FLEGT

Beschluss (EU) 2018/1528 über die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Vietnam über FLEGT

Beschluss (EU) 2019/854 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Vietnam über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indonesien über FLEGT

Beschluss 2013/486/EU über die Unterzeichnung des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Indonesien über FLEGT

Beschluss 2014/284/EU über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Indonesien über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Liberia über FLEGT

Beschluss 2011/475/EU über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Liberia über FLEGT

Beschluss 2012/373/EU über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Liberia über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über FLEGT

Beschluss 2011/790/EU über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über FLEGT

Beschluss 2012/374/EU über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kamerun über FLEGT

Beschluss 2011/200/EU über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kamerun über FLEGT

Beschluss 2011/201/EU über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kamerun über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kongo über FLEGT

Beschluss 2010/615/EU über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kongo über FLEGT

Beschluss 2011/202/EU über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kongo über FLEGT

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ghana über FLEGT

Beschluss 2010/151/EG über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Ghana über FLEGT

WAS IST DER ZWECK DER ABKOMMEN UND DER BESCHLÜSSE?

  • Die Abkommen sollen sicherstellen, dass Holz und Holzprodukte, die aus den Ländern eingeführt werden, mit denen die Europäische Union (EU) ein Freiwilliges Partnerschaftsabkommen (FPA) eingegangen ist, legal produziert werden.
  • Mit den Beschlüssen werden die Unterzeichnung und der Abschluss der Abkommen im Namen der EU kenntlich gemacht.

WICHTIGE ECKPUNKTE

Legalitätssicherungssysteme für Holz

  • Länder, die ein FPA mit der EU abschließen, müssen ein Legalitätssicherungssystem für Holz einrichten und anwenden.
  • Mit einem solchen Legalitätssicherungssystem wird überprüft, ob Holz und Holzerzeugnisse legal erzeugt worden sind.
  • Nur überprüfte Lieferungen werden in die EU ausgeführt und sind durch eine FLEGT-Genehmigung abgedeckt.
  • Das System muss Konformitätsprüfungen sowie Verfahren beinhalten, die sicherstellen, dass Holz illegalen oder unbekannten Ursprungs nicht in die Lieferkette gelangt.
  • Eine unabhängige Bewertungsstelle wird die Umsetzung, die Wirksamkeit und die Glaubwürdigkeit des Legalitätssicherungssystems und des FLEGT-Genehmigungssystems bewerten.
  • Der Geltungsbereich des FLEGT-Genehmigungssystems erstreckt sich auf eine Kernliste vorgeschriebener Produkte, die unter Anhang II der FLEGT-Verordnung aufgeführt werden, sowie auf zusätzliche länderspezifische Produkte, die in Anhang III aufgeführt werden (im Einklang mit dem im jeweiligen FPA vereinbarten sachlichen Geltungsbereich).

Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT)

  • Mit den Abkommen wird die Einführung eines FLEGT-Genehmigungssystems angestrebt, sobald beide Vertragsparteien des Abkommens auf der Grundlage einer gemeinsamen Beurteilung der Betriebsbereitschaft feststellen, ob das Legalitätssicherungssystem für Holz, das zur Unterstützung des Genehmigungssystems eingerichtet wird, seinem Auftrag gerecht wird.
  • Außerdem werden damit die Verfahren und Anforderungen festgelegt, damit überprüft und, im Falle von Ausfuhren in die EU, durch FLEGT-Genehmigungen bestätigt werden kann, dass die in die EU verbrachten Holzprodukte legal erzeugt wurden. Die FLEGT-Genehmigungen wurden mit der Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 (siehe Zusammenfassung) eingerichtet.
  • Sobald das FLEGT-Genehmigungssystem für Holz und Holzprodukte in Kraft tritt, die unter dieses Abkommen fallen, wird die EU nur Holzladungen aus dem entsprechenden Land akzeptieren, wenn für diese eine gültige FLEGT-Genehmigung vorliegt. Holz mit einer gültigen FLEGT-Genehmigung wird als legal geschlagen angesehen im Sinne der Europäischen Holzverordnung, Verordnung (EU) Nr. 995/2010), (siehe Zusammenfassung). Wirtschaftsbeteiligte, die Holz mit einer FLEGT-Genehmigung einführen, müssen daher die Sorgfaltspflicht gemäß dieser Verordnung nicht erfüllen.

Genehmigungsstelle

  • Das ausführende Land muss eine Genehmigungsstelle benennen.
  • Die Genehmigungsstelle überprüft, ob die Holzprodukte legal erzeugt wurden, und erteilt FLEGT-Genehmigungen für die Ausfuhr solcher Produkte in die EU.
  • Sie stellt keine FLEGT-Genehmigungen aus:
    • für jede Ladung von Holzprodukten, die nicht nach den nationalen Rechtsvorschriften des Landes gemäß diesem Abkommen legal erzeugt wurde; oder
    • im Falle von eingeführtem Holz und von Holzprodukten, die aus nicht gemäß den Rechtsvorschriften des Erntelands und des Herstellungslands geschlagenem Holz erzeugt oder ausgeführt wurden.
  • Das Verfahren für die Ausstellung von FLEGT-Genehmigungen muss öffentlich zugänglich sein, und es sind Aufzeichnungen über alle Ladungen zu führen, für die solche Genehmigungen erteilt wurden.

Entgegennahme und Prüfung von FLEGT-Genehmigungen

  • Die zuständige Behörde des betroffenen Mitgliedstaats der EU hat zu prüfen, dass jede Ladung durch eine gültige FLEGT-Genehmigung gedeckt ist, bevor sie zum freien Verkehr in der EU überlassen wird.
  • Diese Überlassung kann ausgesetzt und die Ladung zurückgehalten werden, wenn Zweifel an der Gültigkeit der Genehmigung bestehen.

Unregelmäßigkeiten

Jede Vertragspartei hat die andere zu informieren, wenn sie den Verdacht hegt oder Belege dafür gefunden hat, dass das Genehmigungssystem umgangen oder nicht ordnungsgemäß angewandt wurde, u. a. in folgenden Fällen:

  • Umleitung der Handelsströme aus dem Ausfuhrland in die EU über ein Nicht-EU-Land mit der Absicht, die Genehmigungspflicht zu umgehen;
  • im Falle von FLEGT-Genehmigungen für Holzprodukte, die aus Nicht-EU-Ländern eingeführtes Holz enthalten, bei dem der Verdacht besteht, dass es illegal erzeugt wurde;
  • im Falle von Betrug bei der Erlangung oder Verwendung von FLEGT-Genehmigungen.

DATUM DES INKRAFTTRETENS

Land

Datum des Inkrafttretens des Abkommens

Datum der Ratifizierung des Abkommens

Datum der Unterzeichnung des Abkommens

Beginn der FLEGT-Genehmigung

Honduras

1. September 2022

Juni 2021

23. Februar 2021

 

Vietnam

1. Juni 2019

Mai 2019

19. Oktober 2018

 

Indonesien

1. Mai 2014

April 2014

30. September 2013

15. November 2016

Liberia

1. Dezember 2013

Dezember 2013

11. Juli 2011

 

Kongo

1. März 2013

Februar 2013

17. Mai 2010

 

Kamerun

1. Dezember 2011

2. März 2011 – EU
9. August 2011 – Kamerun

6. Oktober 2010

 

Zentralafrikanische Republik

1. Juli 2012

1. Juli 2012

28. November 2011

 

Ghana

1. Dezember 2009

 

19. November 2009

 

Demokratische Republik Kongo

Wird derzeit noch verhandelt

 

 

 

Côte d’Ivoire

Wird derzeit noch verhandelt

 

 

 

Gabun

Wird derzeit noch verhandelt

 

 

 

Guyana

Wird derzeit noch verhandelt

 

 

 

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENTE

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 217 vom 18.6.2021, S. 3-136)

Beschluss (EU) 2020/2185 des Rates vom 18. Dezember 2020 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 435 vom 23.12.2020, S. 63-64)

Beschluss (EU) 2021/964 des Rates vom 26. Mai 2021 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Honduras über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 217 vom 18.6.2021, S. 1-2)

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (ABl. L 147 vom 5.6.2019, S. 3-209)

Beschluss (EU) 2018/1528 des Rates vom 11. Oktober 2018 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (ABl. L 257 vom 15.10.2018, S. 1-2)

Beschluss (EU) 2019/854 des Rates vom 15. April 2019 über den Abschluss des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (ABl. L 147 vom 5.6.2019, S. 1-2)

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 252-330)

Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Beschluss 2013/486/EU des Rates vom 23. September 2013 über die Unterzeichnung – im Namen der Europäischen Union – des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 265 vom 8.10.2013, S. 1-2)

Beschluss 2014/284/EU des Rates vom 14. April 2014 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Indonesien über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 150 vom 20.5.2014, S. 250-251)

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 191 vom 19.7.2012, S. 3-90)

Beschluss 2011/475/EU des Rates vom 22. Juli 2011 über die Unterzeichnung – im Namen der Union – des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 196 vom 28.7.2011, S. 2)

Beschluss 2012/373/EU des Rates vom 14. Mai 2012 über den Abschluss des Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Liberia über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (ABl. L 191 vom 19.7.2012, S. 1)

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 191 vom 19.7.2012, S. 103-256)

Beschluss 2011/790/EU des Rates vom 14. November 2011 über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 320 vom 3.12.2011, S. 2)

Beschluss 2012/374/EU des Rates vom 14. Mai 2012 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Zentralafrikanischen Republik über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 191 vom 19.7.2012, S. 102)

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 92 vom 6.4.2011, S. 4-125)

Beschluss 2011/200/EU des Rates vom 27. September 2010 über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 92 vom 6.4.2011, S. 1-2)

Beschluss 2011/201/EU des Rates vom 28. Februar 2011 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kamerun über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 92 vom 6.4.2011, S. 3)

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 92 vom 6.4.2011, S. 127-238)

Beschluss 2010/615/EU des Rates vom 17. Mai 2010 über die Unterzeichnung eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 271 vom 15.10.2010, S. 1-2)

Beschluss 2011/202/EU des Rates vom 28. Februar 2011 über den Abschluss eines Freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Kongo über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Europäische Union (FLEGT) (ABl. L 92 vom 6.4.2011, S. 126)

Freiwilliges Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Gemeinschaft (ABl. L 70 vom 19.3.2010, S. 3-75)

Beschluss 2010/151/EG des Rates vom 16. November 2009 über die Unterzeichnung und den Abschluss eines Freiwilligen Partnerabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Ghana über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor sowie über die Einfuhr von Holzprodukten in die Gemeinschaft (ABl. L 70 vom 20.5.2014, S. 1-2)

VERBUNDENE DOKUMENTE

Mitteilung betreffend das Inkrafttreten des freiwilligen Partnerschaftsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Sozialistischen Republik Vietnam über Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (ABl. L 241 vom 19.9.2019, S. 1)

Verordnung (EU) Nr. 995/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 über die Verpflichtungen von Marktteilnehmern, die Holz und Holzerzeugnisse in Verkehr bringen (ABl. L 295 vom 12.11.2010, S. 23-34)

Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 995/2010 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

Verordnung (EG) Nr. 2173/2005 des Rates vom 20. Dezember 2005 zur Einrichtung eines FLEGT-Genehmigungssystems für Holzeinfuhren in die Europäische Gemeinschaft (ABl. L 347 vom 30.12.2005, S. 1-6)

Siehe konsolidierte Fassung.

Letzte Aktualisierung: 01.09.2022

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