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Document 32016R1076
AKP-Staaten – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und Ausfuhrregelungen
AKP-Staaten – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen und Ausfuhrregelungen
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) 2016/1076 – Regelungen für Waren mit Ursprung in bestimmten AKP-Staaten
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Sie überarbeitet und ersetzt Verordnung (EG) Nr. 1528/2007 über die Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP). Konkret streicht sie die Länder, die nicht die erforderlichen Schritte im Hinblick auf die Ratifizierung von WPA mit der EU ergriffen haben, aus dem Geltungsbereich dieser Verordnung.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Geltungsbereich
Marktzugang
Schutzmaßnahmen
Eine Schutzmaßnahme kann eingeführt werden, wenn Waren aus einer der Regionen oder Länder auf der Liste in derart erhöhten Mengen und auf eine solche Weise in die EU eingeführt werden, dass Folgendes eintritt oder einzutreten droht:
Unter anderem können folgende Maßnahmen in Bezug auf die betroffene Ware ergriffen werden:
Die Geltungsdauer dieser Maßnahmen darf vier Jahre nicht übersteigen.
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Die Verordnung ist seit dem 28. Juli 2016 in Kraft. Die Verordnung (EG) 1528/2007 und ihre nachträglichen Änderungen wurden durch die Verordnung (EU) Nr. 2016/1076 geändert und ersetzt.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EU) 2016/1076 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 mit Durchführungsbestimmungen zu den Regelungen der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen oder der zu Wirtschaftspartnerschaftsabkommen führenden Abkommen für Waren mit Ursprung in bestimmten Staaten, die zur Gruppe der Staaten Afrikas, des karibischen Raums und des Pazifischen Ozeans (AKP) gehören (Neufassung) (ABl. L 185 vom 8.7.2016, S. 1-191)
Nachfolgende Änderungen der Verordnung (EU) 2016/1076 wurden in das Originaldokument eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (kodifizierter Text) (ABl. L 176 vom 30.6.2016, S. 21-54)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) 2015/478 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 über eine gemeinsame Einfuhrregelung (ABl. L 83 vom 27.3.2015, S. 16-33)
Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 671-854)
Siehe konsolidierte Fassung.
Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S. 1-101)
Siehe konsolidierte Fassung.
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat – Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (KOM(2007) 635 endgültig vom 23.10.2007)
Letzte Aktualisierung: 13.08.2020