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Document 32015D0799

    Die Meeresfischerei zu einem sichereren Beruf machen

    Die Meeresfischerei zu einem sichereren Beruf machen

    ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

    Beschluss (EU) 2015/799 zur Ermächtigung der EU-Länder, Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen zu werden

    ZUSAMMENFASSUNG

    WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

    Er ermächtigt die EU-Länder, Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen (STCW-F-Übereinkommen) aus dem Jahr 1995 zu werden, das 2012 in Kraft trat.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Das internationale STCW-F-Übereinkommen der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) legt Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen fest.

    EU-Länder, die noch nicht Vertragspartei des Übereinkommens sind, dafür aber infrage kommen, sollten dem Übereinkommen „innerhalb einer angemessenen Frist“ und möglichst bis zum 23. Mai 2017 beitreten.

    • Dies betrifft nur diejenigen EU-Länder, die über Fischereifahrzeuge (im Allgemeinen von mehr als 24 Metern Länge), über Häfen für diese oder über Ausbildungseinrichtungen für Seeleute verfügen.
    • Durch das Übereinkommen werden der IMO Befugnisse zur Überprüfung von Regierungsmaßnahmen übertragen, und die EU-Länder müssen Informationen erteilen bezüglich der Einhaltung der Bestimmungen, insbesondere in Bezug auf die Anerkennung von Befähigungszeugnissen von Seeleuten.
    • Die Europäische Kommission legt dem Rat bis zum 23. Mai 2018 einen Bericht zur Überprüfung der Fortschritte der EU-Länder in Bezug auf den Beitritt vor.
    • Die EU-Länder sollten alles ihnen Mögliche tun, um die Vereinbarkeit zwischen dem Übereinkommen und dem EU-Recht zu gewährleisten.
    • Drittländer sollten aufgefordert werden, dem Übereinkommen beizutreten.

    WANN TRITT DIESER BESCHLUSS IN KRAFT?

    Er ist am 26. Mai 2015 in Kraft getreten.

    HINTERGRUND

    Die Meeresfischerei ist einer der gefährlichsten Berufe, und aus diesem Grund werden geeignete Ausbildung und Qualifikationen als wichtiges Instrument betrachtet, um die Unfallzahlen zu senken.

    Das STCW-F-Übereinkommen war das erste Übereinkommen, das Grundanforderungen an die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen auf internationaler Ebene stellte. Bis dahin wurden die Normen von den einzelnen Regierungen definiert, oftmals ohne Bezugnahme auf Praktiken in anderen Ländern. Dies führte dazu, dass sich Normen und Verfahren stark voneinander unterschieden.

    Das STCW-F-Übereinkommen wird derzeit überprüft. Ziel ist dabei die Modernisierung der Bestimmungen, sodass die aktuelle Situation der Fischereiindustrie widergespiegelt und der Beitritt weiterer Länder gefördert wird. Durch diese Überprüfung würde zudem die Struktur dieses Übereinkommens an die des bereits bestehenden Internationalen Übereinkommens über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen) angepasst werden.

    RECHTSAKT

    Beschluss (EU) 2015/799 des Rates vom 18. Mai 2015 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union Vertragspartei des Internationalen Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst für Personal an Bord von Fischereifahrzeugen zu werden (ABl. L 127 vom 22.5.2015, S. 20-21)

    Letzte Aktualisierung: 07.01.2016

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