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Document 32013R1294
Aktionsprogramm für das Zollwesen in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (Zoll 2020)
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Zollprogramm – Zusammenarbeit im Zollwesen' .
Aktionsprogramm für das Zollwesen in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (Zoll 2020)
Diese Verordnung definiert einen Programmvorschlag zur Unterstützung und Modernisierung des EU-Zollwesens durch eine Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 1294/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 zur Festlegung eines Aktionsprogramms für das Zollwesen in der Europäischen Union für den Zeitraum 2014-2020 (Zoll 2020) und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 624/2007/EG.
ZUSAMMENFASSUNG
Zoll 2020 ist ein Kooperationsprogramm der EU für den Zeitraum von 2014 bis 2020, das auf früheren mehrjährigen Aktionsprogrammen für das Zollwesen aufbaut. Das übergeordnete Ziel liegt in der Unterstützung der Funktionsweise und Modernisierung der Zollunion durch die Abstimmung zwischen teilnehmenden Ländern, ihren Zollbehörden und ihren Beamten.
Dabei soll das Programm den Zollbehörden vor allem dabei helfen, die finanziellen und wirtschaftlichen Interessen der Europäischen Union und deren Mitgliedstaaten zu schützen, beispielsweise bei der Betrugsbekämpfung und dem Schutz von geistigem Eigentum. Gleichzeitig sollen auch die Bemühungen der Zollbehörden für eine erhöhte Sicherheit und besseren Schutz der Bürger und der Umwelt, aber auch zur Verbesserung der Verwaltungskapazität und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europäischer Unternehmen gefördert werden.
Funktionsweise und erwartete Ziele des Programms
Zoll 2020 wird durch Jahresarbeitsprogramme gesteuert, die durch die Europäische Kommission angenommen werden. Die Tätigkeiten erhalten finanzielle Unterstützung durch Finanzhilfen, öffentliche Beschaffungsaufträge oder die Erstattung von Kosten externer Sachverständiger.
Diese Tätigkeiten sind offen für Beamte, die in europäischen Zollverwaltungen arbeiten, stehen aber auch ihren Kollegen in Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern offen, die sich dem Programm angeschlossen haben, sowie Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik unter Einhaltung bestimmter Bedingungen.
Die operativen Ziele des Programms umfassen:
Haushalt und zuschussfähige Maßnahmen
Der Haushalt für das Programm 2014 bis 2020 liegt bei 523 Millionen EUR. Beispiele für zuschussfähige Maßnahmen sind:
Die Zoll-2020-Aktivitäten sollten zu den Zielen der Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, insbesondere der digitalen Agenda für Europa,beitragen.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Verordnung (EU) Nr. 1294/2013 |
1.1.2014 |
- |
ABl. L 347 vom 20.12.2013 |
Letzte Aktualisierung: 26.06.2014