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Document 32013R1287

Die unternehmerische Initiative von KMU in Europa vorantreiben – Programm COSME

Rechtlicher Status des Dokuments Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Binnenmarktprogramm' .

Die unternehmerische Initiative von KMU in Europa vorantreiben – Programm COSME

 

ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 – Einrichtung eines Programms für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (2014–20)

WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?

Mit der Verordnung wird ein Programm der Europäischen Union (EU) eingerichtet, mit dem die Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Verbesserung der Bedingungen, unter denen unternehmerische Initiative gedeihen kann, gestärkt werden soll.

WICHTIGE ECKPUNKTE

  • KMU sind der Schlüssel zu Wachstum und Beschäftigung in der EU. Das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) erleichtert es KMU, durch den Zugang zu Finanzmitteln und zu den Märkten, der Vereinfachung der Rechtsvorschriften sowie der Förderung des Unternehmertums wettbewerbsfähig zu bleiben.
  • COSME stellt einen direkten Kommunikationskanal zwischen europäischen KMU und der Europäischen Kommission bereit.

Bessere Wirtschaftsbedingungen

  • COSME unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln, sowohl in der Gründungs- als auch in der Wachstumsphase. Finanzinstrumente umfassen die Gleichstellung sowie die Kreditbürgschaftsfazilität. In einigen Fällen können diese zusammen mit nationalen Finanzinstrumenten für die regionale Politik und dem Programm Horizont 2020 für Forschung und Innovation genutzt werden.
  • Das Programm bietet zudem besseren Zugang zu den Märkten innerhalb und außerhalb der EU. Im Rahmen des Programms werden Informationen zu folgenden Themen bereitgestellt:
    • vorhandene Geschäftschancen,
    • Marktzutrittshemmnisse in Gebieten außerhalb der EU,
    • Beratung zur Rechtspraxis und zu Zollverfahren.
  • Ferner werden unterstützende Dienstleistungen im Bereich Rechte an geistigem Eigentum angeboten, einschließlich unterstützender grenzüberschreitender Partnerschaften in den Bereichen Unternehmenskooperation, Technologie, Forschung und Entwicklung, Transfer und Innovation.

Wettbewerb fördern

  • Um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit der Unternehmen aufrechtzuerhalten, sieht das Programm vor, die Konzeption und Umsetzung vorhandener Richtlinien in Bezug auf die KMU zu verbessern. Zudem soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gestärkt sowie die Entwicklung von Produkten, Dienstleistungen und Technologien gefördert werden.
  • KMU werden zudem dazu ermutigt, ökologisch nachhaltig zu handeln und soziale Unternehmensverantwortung zu zeigen.

Eine unternehmerische Kultur

  • Ein Schwerpunkt des Programms liegt außerdem auf der Förderung unternehmerischer Initiative. Ziel ist die Schaffung einer unternehmerischen Kultur in der EU durch den Abbau von Hemmnissen, die es kleinen Unternehmen erschweren, zu wachsen, sowie der Verringerung des bereits bestehenden Regelungsaufwands für KMU.
  • Besondere Aufmerksamkeit kommt jungen Unternehmerinnen sowie weiteren besonderen Zielgruppen wie älteren Menschen und Unternehmern aus sozial benachteiligten Gruppen zu.

Finanzierung

Das Programm verfügt über einen Finanzrahmen in Höhe von 2,3 Mrd. EUR über einen Zeitraum von sieben Jahren und läuft von 2014 bis 2020. Die Verwaltung liegt bei der Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen.

WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?

Sie ist am 23. Dezember 2013 in Kraft getreten.

HINTERGRUND

Weiterführende Informationen:

HAUPTDOKUMENT

Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) (2014-2020) und zur Aufhebung des Beschlusses Nr. 1639/2006/EG (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 33-49)

Letzte Aktualisierung: 01.03.2018

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