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Document 32012R0530
Sicherheit im Seeverkehr: Beschleunigte Einführung von Doppelhüllen-Öltankschiffen
Sicherheit im Seeverkehr: Beschleunigte Einführung von Doppelhüllen-Öltankschiffen
Zur Minderung des Risikos von unfallbedingten Ölverschmutzungen in europäischen Gewässern verbietet die vorliegende Verordnung den Transport von Schweröl von oder nach Häfen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) mit Einhüllen-Öltankschiffen. Sie stellt außerdem eine beschleunigte Anwendung der Anforderungen sicher, die bis spätestens 2015 bezüglich Doppelhüllen oder einer gleichwertigen Konstruktion auf Einhüllen-Öltankschiffe gelten.
RECHTSAKT
Verordnung (EU) Nr. 530/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2012 zur beschleunigten Einführung von Doppelhüllen oder gleichwertigen Konstruktionsanforderungen für Einhüllen-Öltankschiffe
ZUSAMMENFASSUNG
Die zuletzt, d. h. die 2012 von der EU erlassene Verordnung über die Einführung von Doppelhüllen-Öltankschiffen, lässt den Wesensgehalt des vorangegangenen Rechtsakts aus dem Jahr 2002 unangetastet. Sie fasst alle Änderungen der vorherigen Verordnung in einem Text zusammen und macht die Verordnung verständlicher und somit benutzerfreundlicher.
Die Verordnung gilt für Öltankschiffe ab 5 000 Tonnen Tragfähigkeit, die die Flagge eines EU-Mitgliedstaats führen, oder die, unabhängig davon, welche Flagge sie führen, in einen Hafen oder Vorhafen unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats einlaufen bzw. aus diesem auslaufen oder in einem Gebiet unter der Gerichtsbarkeit eines Mitgliedstaats vor Anker gehen.
Sie gilt jedoch nicht für Kriegsschiffe, Flottenhilfsschiffe oder andere Schiffe, die Eigentum eines Staates sind oder von diesem betrieben werden und die zurzeit nur für nicht gewerbliche staatliche Dienste eingesetzt werden.
Die Verordnung:
Hintergrund
Nach einer Reihe von Unfällen von Öltankschiffen, die zu gravierenden Verschmutzungen führten, nahm die EU im Jahre 2002 ein Gesetz an, das die Ausmusterung der anfälligeren Einhüllen-Öltankschiffe (bei denen das in den Frachttanks befindliche Öl nur durch eine Bodenplatte bzw. Seitenwand vom Seewasser getrennt ist) und ihre Ersetzung durch Doppelhüllen-Öltankschiffe (bei denen die Frachttanks von einer zweiten inneren Hülle umgeben sind, die einen ausreichenden Abstand zu der Außenhülle aufweist) vorschreibt.
BEZUG
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
20.7.2012 |
- |
ABl. L 172 vom 30.6.2012 |
Letzte Änderung: 19.06.2014