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Document 32011L0091
Rückverfolgbarkeit vorverpackter Lebensmittel
Rückverfolgbarkeit vorverpackter Lebensmittel
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
ZUSAMMENFASSUNG
WAS IST DER ZWECK DIESER RICHTLINIE?
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Die Richtlinie stellt sicher, dass Verbraucher die Herkunft vorverpackter Lebensmittel feststellen können.
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Sie verlangt die Etikettierung dieser Lebensmittel, damit Verbraucher erkennen können, aus welchem Los sie stammen.
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Die Richtlinie gewährleistet, dass Gesundheits- und Lebensmittelsicherheitsbehörden die Herkunft und Identität vorverpackter Lebensmittel ermitteln können, sofern diese Gegenstand eines Streitfalls sind oder eine Gefahr für die Gesundheit der Verbraucher darstellen.
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Sie legt Vorschriften für Erzeuger, Hersteller, Verpacker und Einführer zur Etikettierung dieser Lebensmittel anhand eines gemeinsamen Systems zur Feststellung der Lose fest.
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WICHTIGE ECKPUNKTE
Geltungsbereich
Die Richtlinie findet auf alle vorverpackten Lebensmittel Anwendung, mit Ausnahme der folgenden:
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Agrarerzeugnisse, die
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Lebensmittel, die an der Verkaufsstelle für den Endverbraucher nicht vorverpackt sind, werden auf Anfrage des Käufers verpackt oder im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt;
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Verpackungen oder Behältnisse, deren größte Seitenfläche weniger als 10 cm2 misst;
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Speiseeis-Einzelpackungen. Die Angabe, mit der sich das Los feststellen lässt, muss auf der Sammelpackung vermerkt sein.
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Etikettierung von Losen
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Das Los muss vom Erzeuger, Hersteller oder Verpacker des betreffenden Lebensmittels oder bei Einfuhr vom ersten in der EU ansässigen Verkäufer etikettiert werden.
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Der Feststellung des Loses geht der Buchstabe „L“ voraus, es sei denn, sie unterscheidet sich deutlich von den anderen Angaben der Etikettierung.
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Die Angaben auf dem Etikett sind gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar anzubringen.
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Ist das Verfallsdatum in der Etikettierung angegeben, so braucht das Los nicht angegeben werden.
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WANN TRITT DIE RICHTLINIE IN KRAFT?
Sie findet seit 5. Januar 2012 Anwendung.
SCHLÜSSELBEGRIFFE
* Los: eine Gesamtheit von Verkaufseinheiten eines Lebensmittels, das unter praktisch gleichen Umständen erzeugt, hergestellt oder verpackt wurde.
RECHTSAKT
Richtlinie 2011/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über Angaben oder Marken, mit denen sich das Los, zu dem ein Lebensmittel gehört, feststellen lässt (ABl. L 334 vom 16.12.2011, S. 1-5)
Letzte Aktualisierung: 23.11.2015