EUR-Lex Access to European Union law
This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 32009L0054
EU-Normen für natürliche Mineralwässer
Richtlinie 2009/54/EG – Gewinnung von und Handel mit natürlichen Mineralwässern
Diese Richtlinie harmonisiert die Bedingungen für den Verkauf von Mineralwässern in der EU und gewährleistet die Sicherheit dieser Wässer für den menschlichen Gebrauch.
Die Richtlinie ist am 16. Juli 2009 in Kraft getreten.
Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zu natürlichen Mineralwässern und Quellwässern erhältlich.
* natürliches Mineralwasser mit Kohlensäure versetzt: ein Wasser, das mit Kohlensäure (CO2) versetzt wurde, die eine andere Herkunft hat als das Quellvorkommen, aus dem das Wasser stammt.
* natürliches kohlensäurehaltiges Mineralwasser: Wasser, das nach einer eventuellen Dekantation und nach der Abfüllung denselben Gehalt an CO2 wie am Quellaustritt besitzt, auch wenn das im Verlauf dieser Behandlung frei gewordene CO2 in einer entsprechenden Menge CO2 desselben Quellvorkommens wiederzugesetzt wurde.
Richtlinie 2009/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über die Gewinnung von und den Handel mit natürlichen Mineralwässern (Neufassung) (ABl. L 164 vom 26.6.2009, S. 45-58)
Letzte Aktualisierung: 12.04.2016