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Document 32008R0177
Unternehmensregister zu statistischen Zwecken
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht aktualisiert. Aktualisierte Informationen zum Thema unter 'Europäische Unternehmensstatistiken' .
Unternehmensregister zu statistischen Zwecken
ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:
Verordnung (EU) Nr. 177/2008 – einheitliche Vorschriften für Unternehmensstatistiken
WAS IST DER ZWECK DIESER VERORDNUNG?
Mit dieser Verordnung, welche die Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 aufhebt und ersetzt; sollen einheitliche Vorschriften für statistische Unternehmensregister* für jedes Land der Europäischen Union (EU) festgelegt werden, um sicherzustellen, dass die Länder verlässliche und vergleichbare Daten zusammenstellen, die den EU-Organen bei der Analyse der Unternehmenstätigkeit in ganz Europa helfen.
WICHTIGE ECKPUNKTE
Jedes EU-Land muss mindestens ein standardisiertes statistisches Unternehmensregister erstellen, das die folgenden statistischen Einheiten erfasst:
Weitere Informationen zu diesen Einheiten sowie ihre genaue Definition sind im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 zu finden.
Nationale Verpflichtungen
Jedes EU-Land muss:
Verpflichtungen der Europäischen Kommission
WANN TRITT DIE VERORDNUNG IN KRAFT?
Diese Verordnung ist am 25. März 2008 in Kraft getreten.
HINTERGRUND
Weiterführende Informationen:
* SCHLÜSSELBEGRIFFE
Unternehmensregister: Datenbanken, anhand derer Unternehmensstatistiken erstellt werden. Sie beinhalten Listen statistischer Einheiten, die sämtliche relevanten Wirtschaftsakteure abbilden, z. B. Unternehmen, öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen. Sie erfassen zudem Informationen zu Veränderungen der Zusammensetzung dieser Einheiten (Unternehmensgründungen und -schließungen sowie sämtliche Veränderungen, die beispielsweise durch Fusionen, Übernahmen oder Umstrukturierungen entstehen), Beschäftigung, Umsatz usw.
HAUPTDOKUMENT
Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates (ABl. L 61 vom 5.3.2008, S. 6-16)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Verordnung (EWG) Nr. 696/93 des Rates vom 15. März 1993 betreffend die statistischen Einheiten für die Beobachtung und Analyse der Wirtschaft in der Gemeinschaft (ABl. L 76 vom 30.3.1993, S. 1-11)
Die nachfolgenden Änderungen der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 177/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Februar 2008 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Unternehmensregister für statistische Zwecke und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2186/93 des Rates (COM(2015) 90 final vom 5.3.2015)
Letzte Aktualisierung: 07.11.2016