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Document 32008D0590

    Beratender Ausschuss für die Chancengleichheit

    Beratender Ausschuss für die Chancengleichheit

    ZUSAMMENFASSUNG DES DOKUMENTS:

    Einsetzung eines Beratenden Ausschusses der EU für Chancengleichheit von Frauen und Männern — Beschluss 2008/590/EG

    ZUSAMMENFASSUNG

    WAS IST DER ZWECK DIESES BESCHLUSSES?

    Er setzt einen Ausschuss ein, der regelmäßige Konsultationen und den Austausch zwischen Gremien und Institutionen zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in EU-Ländern sicherstellen soll.

    WICHTIGE ECKPUNKTE

    Der Beratende Ausschuss für die Chancengleichheit von Frauen und Männern soll der Europäischen Kommission helfen, Maßnahmen der Gemeinschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern auszuarbeiten und durchzuführen. Dies erfolgt durch die Förderung des Austauschs von Erfahrungen, Politiken und Verfahren zwischen den EU-Ländern und zwischen den verschiedenen beteiligten Akteuren.

    Der Ausschuss besteht aus 70 Mitgliedern, deren Amtszeit 3 Jahre mit zulässiger Wiederernennung beträgt, diese sind:

    • je EU-Land 1 Vertreter(in) der Ministerien oder Dienste, die für die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern zuständig sind; diese Vertreter(innen) werden von der Regierung der jeweiligen EU-Länder ernannt,
    • je EU-Land 1 Vertreter(in) eines einzelstaatlichen Ausschusses bzw. Gremiums, das für die Chancengleichheit von Frauen und Männern zuständig ist; diese Vertreter(innen) werden von der Kommission auf Vorschlag des betreffenden Gremiums ernannt,
    • 7 Mitglieder, die die Arbeitgeberorganisationen auf EU-Ebene vertreten, sowie
    • 7 Mitglieder, die die Arbeitnehmerorganisationen auf EU-Ebene vertreten.

    Die Europäische Frauenlobby wird in den Ausschusssitzungen von 2 beobachtenden Mitgliedern vertreten. Darüber hinaus können Vertreter internationaler Berufsverbände oder Vereinigungen als Beobachter zugelassen werden, wenn sie einen begründeten Antrag bei der Kommission stellen.

    Der Ausschuss wählt aus seiner Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und 2 stellvertretende Vorsitzende, deren Amtszeit 1 Jahr beträgt.

    Der (die) Vorsitzende kann jede Person, die in einer auf der Tagesordnung stehenden Frage über besondere Kenntnisse verfügt, als Sachverständigen zur Teilnahme an den Arbeiten des Ausschusses einladen.

    Der Ausschuss wird von der Kommission einberufen und tritt an ihrem Sitz zusammen. Er tagt mindestens zweimal jährlich. Gegenstand der Beratungen des Ausschusses sind die von der Kommission angeforderten Stellungnahmen sowie die Stellungnahmen, die der Ausschuss aus eigener Initiative vorträgt. Im Anschluss an die Beratungen findet keine Abstimmung statt.

    HINTERGRUND

    Der Beschluss 2008/590/EG der Kommission kodifiziert die Entscheidung 82/43/EWG der Kommission vom 9. Dezember 1981, die ursprünglich einen Beratenden Ausschuss für Chancengleichheit von Frauen und Männern einsetzte und mehrfach geändert wurde, und hebt diese Entscheidung auf.

    RECHTSAKT

    Beschluss 2008/590/EG der Kommission vom 16. Juni 2008 über die Einsetzung eines Beratenden Ausschusses für Chancengleichheit von Frauen und Männer (Kodifizierte Fassung) (ABl. L 190, 18.7.2008, S. 17–21)

    Die im Nachhinein vorgenommenen Änderungen des Beschlusses 2008/590/EG wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.

    Letzte Aktualisierung: 18.01.2016

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