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Document 32004D0126
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der EU und Marokko
Wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der EU und Marokko
ZUSAMMENFASSUNG DER DOKUMENTE:
WAS IST DER ZWECK DES ABKOMMENS UND DES BESCHLUSSES?
Mit dem Abkommen wird ein formeller Rahmen für eine Zusammenarbeit geschaffen, die darauf abzielt, die Tätigkeiten in den Bereichen Wissenschaft und Technik zu fördern, zu entwickeln und zu erleichtern.
Durch den Beschluss genehmigte der Rat den Abschluss des Abkommens im Namen der Europäischen Gemeinschaft (heute die EU).
WICHTIGE ECKPUNKTE
Die im Rahmen des Abkommens durchgeführten Tätigkeiten basieren auf folgenden Grundsätzen:
Zusammenarbeit
Das Abkommen umfasst eine Reihe indirekter Kooperationstätigkeiten zwischen Rechtspersonen* mit Sitz in Marokko und der EU durch die Beteiligung marokkanischer Rechtspersonen am EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und die umgekehrte Beteiligung von in der EU niedergelassenen Rechtspersonen an marokkanischen Forschungsprogrammen oder -projekten vorbehaltlich der in den Anhängen I und II des Abkommens festgelegten oder genannten Voraussetzungen und Bedingungen.
Die Zusammenarbeit kann auch bestehen in:
DATUM DES INKRAFTTRETENS
Das Abkommen trat am 14. März 2005 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Es kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
HINTERGRUND
Die Beziehungen zwischen der EU und Marokko werden vorwiegend durch das Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften (heute die EU) und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits geregelt (siehe die Zusammenfassung hier).
Weiterführende Informationen:
Weiterführende Informationen über die Zusammenarbeit im Bereich Forschung und Innovation (FuI) mit Marokko:
SCHLÜSSELBEGRIFFE
HAUPTDOKUMENTE
Abkommen über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 37 vom 10.2.2004, S. 9-15)
Beschluss 2004/126/EG des Rates vom 22. Dezember 2003 über den Abschluss des Abkommens über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Marokko (ABl. L 37 vom 10.2.2004, S. 8)
VERBUNDENE DOKUMENTE
Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits – Protokoll Nr. 1 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft – Protokoll Nr. 2 über die Regelung der Einfuhr von Fischereierzeugnissen mit Ursprung in Marokko in die Gemeinschaft – Protokoll Nr. 3 über die Regelung der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen mit Ursprung in der Gemeinschaft nach Marokko – Protokoll Nr. 4 über die Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in“ oder „Ursprungserzeugnisse“ und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen – Protokoll Nr. 5 über Amtshilfe im Zollbereich – Schlussakte – Gemeinsame Erklärungen – Abkommen in Form eines Briefwechsels – Erklärung der Europäischen Gemeinschaft – Erklärungen Marokkos (ABl. L 70 vom 18.3.2000, S. 2-204)
Nachfolgende Änderungen des Abkommens wurden in den Originaltext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Letzte Aktualisierung: 25.10.2019