This document is an excerpt from the EUR-Lex website
Document 31999D0478
Beratender Ausschuss für Fischerei und Aquakultur
Diese Zusammenfassung wurde archiviert und wird nicht mehr aktualisiert, weil das zusammengefasste Dokument nicht mehr in Kraft ist oder nicht mehr die derzeitige Situation widerspiegelt.
Beratender Ausschuss für Fischerei und Aquakultur
Der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) wurde 1971 eingesetzt, um die wichtigsten Interessengruppen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) zu vertreten und der Kommission hierdurch die Möglichkeit zu geben, Stellungnahmen zu Fragen der Konzeption der GFP einzuholen und die Kommunikation mit dem Sektor zu erleichtern. Die Kommission hat den Ausschuss mehrmals umgestaltet, um Transparenz und Effizienz des Entscheidungsfindungsprozesses zu verbessern. Durch diese Umgestaltungen konnten alle beteiligten Gruppen in den Dialog einbezogen werden, insbesondere auch der Aquakultursektor und andere Organisationen als die Berufsverbände.
RECHTSAKT
Beschluss 1999/478/EG zur Einsetzung eines neuen Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur [Vgl. ändernde Rechtsakte]
ZUSAMMENFASSUNG
Im Beratenden Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA) können die wichtigsten Interessengruppen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) Analysen und gemeinsame Standpunkte ausarbeiten. Außerdem können sie zu Fragen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik Stellung nehmen.
Aufbau und Zusammensetzung
Der BAFA umfasst ein Plenum, „Ausschuss" genannt, einen Vorstand und vier Arbeitsgruppen:
Arbeitsweise
Der Ausschuss kann von der Kommission angehört werden. Außerdem kann er mit Fragen zur Umsetzung der GFP-Vorschriften befasst werden; ausgenommen ist der soziale Dialog, für den der Ausschuss für den sektoralen sozialen Dialog in der Seefischerei zuständig ist.
Die Arbeitsgruppen treten nach Einberufung durch die Kommission entsprechend einem jährlichen Arbeitsprogramm zusammen, das der Ausschuss im Einvernehmen mit der Kommission festlegt. Der Ausschuss erstellt die Regeln für die Durchführung des Arbeitsprogramms, die Vorbereitung und den Verlauf der Sitzungen, die Meinungsäußerungen oder Schlussfolgerungen sowie für die Ausarbeitung von Stellungnahmen oder Empfehlungen, die vorab von den Arbeitsgruppen und dem Vorstand vorbereitet wurden.
Beschluss 2004/864/EG
Mit diesem Beschluss gestaltet die Kommission den BAFA um und trägt damit dem raschen Wachstum der europäischen Aquakultur in den letzten Jahren Rechnung. Damit dieser Sektor besser vertreten ist, wurde der Ausschuss um den stellvertretenden Vorsitzenden der für die Aquakultur zuständigen Arbeitsgruppe erweitert. Mit dem Beschluss wird die Zahl der Ausschussmitglieder auf 21 erhöht.
Bezug
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss 1999/478/EG |
1.8.1999 |
- |
ABl. L 187 vom 20.7.1999 |
Ändernde(r) Rechtsakt(e) |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt |
Beschluss 2004/864/EG |
20.12.2004 |
- |
ABl. L 370 vom 17.12.2004 |
Letzte Änderung: 24.07.2006