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Document 02001L0083-20220101
EU-Vorschriften für die Genehmigung, den Import und die Herstellung von Humanarzneimitteln
Humanarzneimittel müssen strengen Genehmigungsverfahren genügen, um nachzuweisen, dass sie hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen. Verschiedene nationale Vorschriften müssen zudem beseitigt werden, um sicherzustellen, dass diese Arzneimittel in der gesamten Europäischen Union (EU) verfügbar sind.
Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. November 2001 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel
Humanarzneimittel müssen strengen Genehmigungsverfahren genügen, um nachzuweisen, dass sie hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen. Verschiedene nationale Vorschriften müssen zudem beseitigt werden, um sicherzustellen, dass diese Arzneimittel in der gesamten Europäischen Union (EU) verfügbar sind.
Er fasst alle aktuell geltenden Bestimmungen über den Verkauf, die Herstellung, Etikettierung, Einstufung, den Vertrieb und die Werbung für Humanarzneimittel in der EU zusammen.
Sie ist am 18. Dezember 2001 in Kraft getreten.
Weitere Informationen sind auf der Website der Europäischen Kommission zu Humanarzneimitteln erhältlich.
* Pharmakovigilanzsysteme: Systeme, die zur Überwachung von Arzneimittelwirkungen und insbesondere zur Ermittlung und Bewertung von Nebenwirkungen eingerichtet werden.
* Homöopathische Arzneimittel: Heilmittel, die auf der Vorstellung beruhen, dass der Körper sich selbst heilen kann, d. h., dass eine Substanz, die bei gesunden Menschen die Symptome einer Krankheit verursacht, bei kranken Menschen ähnliche Symptome heilen kann.
Rechtsakt |
Datum des Inkrafttretens |
Termin für die Umsetzung in den Mitgliedstaaten |
Amtsblatt der Europäischen Union |
Richtlinie 2001/83/EG |
18.12.2001 |
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Die im Nachhinein vorgenommen Änderungen und Berichtigungen der Richtlinie 2001/83/EG wurden in den Grundlagentext eingefügt. Diese konsolidierte Fassung hat ausschließlich dokumentarischen Charakter.
Richtlinie 2003/94/EG der Kommission vom 8. Oktober 2003 zur Festlegung der Grundsätze und Leitlinien der Guten Herstellungspraxis für Humanarzneimittel und für zur Anwendung beim Menschen bestimmte Prüfpräparate (ABl. L 262 vom 14.10.2003, S. 22-26).
Leitlinien vom 5. November 2013 für die gute Vertriebspraxis von Humanarzneimitteln (ABl. C 343 vom 23.11.2013, S. 1-14)
Leitlinien vom 19. März 2015 zu den Grundsätzen der guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln (ABl. C 95 vom 21.3.2015, S. 1-9)
Leitlinien vom 19. März 2015 für die formalisierte Risikobewertung zur Ermittlung der angemessenen guten Herstellungspraxis für Arzneiträgerstoffe in Humanarzneimitteln (ABl. C 95 vom 21.3.2015, S. 10-13)
Letzte Aktualisierung: 06.08.2015