Case C-348/20 PC-348/20 P
Court of Justice
Status:
In progressCase on which the appeal is based:
62019TO0526(01)
DECISION
- Title
- Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 12. Juli 2022. Nord Stream 2 AG gegen Europäisches Parlament und Rat der Europäischen
Union. Rechtsmittel – Energie – Erdgasbinnenmarkt – Richtlinie 2009/73/EG – Richtlinie (EU) 2019/692 – Erweiterung der Anwendbarkeit
der Richtlinie 2009/73 auf Gasleitungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern – Art. 263 Abs. 4 AEUV – Nichtigkeitsklage
– Voraussetzung, dass der Kläger von der mit seiner Klage angefochtenen Maßnahme unmittelbar betroffen sein muss – Kein Ermessen
in Bezug auf die dem Kläger auferlegten Verpflichtungen – Voraussetzung, dass der Kläger von der mit seiner Klage angefochtenen
Maßnahme individuell betroffen sein muss – Ausgestaltung der Ausnahmen, durch die der Kläger als einziger Wirtschaftsteilnehmer
von deren Inanspruchnahme ausgeschlossen wird – Antrag auf Entfernung von Dokumenten aus den Akten – Regeln über die Vorlage
von Beweisen im Verfahren vor den Unionsgerichten – Interne Dokumente der Unionsorgane. Rechtssache C-348/20 P.
- ECLI identifier
- ECLI:EU:C:2022:548
- Applicant
- Einzelperson
- Defendant
- Rat der Europäischen Union, Europäisches Parlament, EU-Institutionen und –Einrichtungen
- Judge-Rapporteur
- Prechal
- Type of procedure
- Nichtigkeitsklage,Rechtsmittel - Begründet
12/07/2022
PROCEEDINGS
- Title
- Schlussanträge des Generalanwalts M. Bobek vom 6. Oktober 2021. Nord Stream 2 AG gegen Europäisches Parlament und Rat der
Europäischen Union. Rechtsmittel – Energie – Erdgasbinnenmarkt – Richtlinie 2009/73/EG – Richtlinie (EU) 2019/692 – Erweiterung
der Anwendbarkeit der Richtlinie 2009/73 auf Gasleitungen zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern – Art. 263 Abs. 4 AEUV
– Nichtigkeitsklage – Voraussetzung, dass der Kläger von der mit seiner Klage angefochtenen Maßnahme unmittelbar betroffen
sein muss – Kein Ermessen in Bezug auf die dem Kläger auferlegten Verpflichtungen – Voraussetzung, dass der Kläger von der
mit seiner Klage angefochtenen Maßnahme individuell betroffen sein muss – Ausgestaltung der Ausnahmen, durch die der Kläger
als einziger Wirtschaftsteilnehmer von deren Inanspruchnahme ausgeschlossen wird – Antrag auf Entfernung von Dokumenten aus
den Akten – Regeln über die Vorlage von Beweisen im Verfahren vor den Unionsgerichten – Interne Dokumente der Unionsorgane.
Rechtssache C-348/20 P.
- ECLI identifier
- ECLI:EU:C:2021:831
- Advocate General
- Bobek
06/10/2021