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Document JOL_2005_196_R_0046_01

2005/534/: Beschluss des Europäischen Parlaments vom 12. April 2005 betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan V — Rechnungshof
Entschließung des Europäischen Parlaments mit den Bemerkungen, die Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 sind, Einzelplan V — Rechnungshof

ABl. L 196 vom 27.7.2005, p. 46–49 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

27.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 196/46


BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

vom 12. April 2005

betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003, Einzelplan V — Rechnungshof

(2005/534/EG)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (1),

in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2003 (C6-0018/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 275 und 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 50, Artikel 86 Absatz 4 sowie die Artikel 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0066/2005),

1.

erteilt dem Rechnungshof in seiner Eigenschaft als Anweisungsbefugtem Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003;

2.

legt seine Bemerkungen in der dazugehörigen Entschließung nieder;

3.

beauftragt seinen Präsidenten, diesen Beschluss und die dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission, dem Gerichtshof, dem Rechnungshof, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen und dem Bürgerbeauftragten zu übermitteln und für ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu sorgen.

Der Präsident

Josep BORRELL FONTELLES

Der Generalsekretär

Julian PRIESTLEY


(1)  ABl. L 54 vom 28.2.2003, S. 1.

(2)  ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1.

(3)  ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.


ENTSCHLIEßUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

mit den Bemerkungen, die Bestandteil des Beschlusses betreffend die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 sind, Einzelplan V — Rechnungshof

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2003 (1),

in Kenntnis der Haushaltsrechnung und der Vermögensübersicht für das Haushaltsjahr 2003 (C6-0018/2005),

in Kenntnis des Jahresberichts des Europäischen Rechnungshofs zum Haushaltsjahr 2003, zusammen mit den Antworten der Organe (2),

in Kenntnis der vom Rechnungshof gemäß Artikel 248 des EG-Vertrags vorgelegten Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (3),

gestützt auf Artikel 272 Absatz 10 sowie die Artikel 275 und 276 des EG-Vertrags,

gestützt auf die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (4), insbesondere auf Artikel 50, Artikel 86 Absatz 4 sowie die Artikel 145, 146 und 147,

gestützt auf die Haushaltsordnung vom 21. Dezember 1977 für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften (5),

gestützt auf Artikel 71 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltskontrollausschusses (A6-0066/2005),

Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs

1.

stellt fest, dass der Europäische Rechnungshof (ERH) einen Haushalt in Höhe von 77 076 689 EUR verwaltet hat, wovon bis zum 31. Dezember 2003 96,83 % (74 634 579,94 EUR) gebunden und 89,58 % (69 045 709,53 EUR) ausgegeben waren;

2.

begrüßt die Tatsache, dass der ERH erstmals das Kontrollumfeld aller Organe getrennt bewertet und seine Bemerkungen in einem gesonderten Abschnitt veröffentlicht hat;

3.

stellt fest, dass der ERH Chartas ausgearbeitet hat, in denen die Aufgaben, Rechte und Pflichten der Finanzakteure im Einzelnen festgelegt sind, und dass im Dezember 2003 Mindestnormen angenommen wurden;

4.

nimmt die Feststellungen der externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG bezüglich des ERH zur Kenntnis: „Nach unserer Beurteilung wurden die Rechnungsführungsdaten und der als Anlage beigefügte Jahresabschluss in Übereinstimmung mit der Haushaltsordnung und den diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen, den allgemein anerkannten Rechnungsführungsgrundsätzen und den internen Vorschriften des Europäischen Rechnungshofes erstellt. Sie vermitteln ein wirklichkeitsgetreues Bild der Vermögens- und Finanzlage des Europäischen Rechnungshofes zum 31. Dezember 2003 sowie seiner Einnahmen und Ausgaben im Rahmen des zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Haushaltsjahres“;

5.

ersucht um eine Kopie des Bewertungsberichts über die Gebäudepolitik des Rechnungshofs, sobald dieser fertiggestellt ist;

Weiterbehandlung des Entlastungsverfahrens 2002

6.

weist darauf hin, dass der Entlastungsbericht 2002 auch Bemerkungen zur Zuverlässigkeitserklärung und zum Prüfungssystem enthielt; diese Bemerkungen werden im Rahmen des Berichts über die Entlastung der Kommission weiterbehandelt;

7.

weist darauf hin, dass die vom Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) im Zusammenhang mit Eurostat durchgeführten Untersuchungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind; fordert nachdrücklich, dass der ERH eine umfassende Prüfung der bestehenden Kontroll- und Überwachungssysteme vornimmt, sobald OLAF seine Untersuchungen abgeschlossen hat;

8.

bekräftigt seine Empfehlung in den Nummern 21 und 22 seiner Entschließung vom 21. April 2004 (6) zur Entlastung 2002, wonach im Zuge der Vergrößerung des Rechnungshofes jedes seiner 25 Mitglieder besondere Prüfungsverantwortung für mindestens eine Generaldirektion der Kommission übernehmen sollte, um Fehlentwicklungen wie im Falle von Eurostat frühzeitig zu erkennen und zu verhindern;

9.

begrüßt die Tatsache, dass der ERH laut seinem Arbeitsprogramm für 2005 die Aufstellungen des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, das Bruttonationaleinkommen (BNE) und die Qualität des BNE prüfen wird;

10.

begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof das neue Statut für die Mitglieder des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses geprüft hat; stellt fest, dass die Bestimmungen des Statuts für sich genommen keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen haben; ist beruhigt darüber, dass sich der Rechnungshof im Rahmen der Prüfung 2004 erneut mit dieser Frage befassen wird;

11.

stellt fest, dass der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss im Oktober detaillierte Modalitäten für das Bestandsverzeichnis angenommen hat; fordert daher den Rechnungshof auf, das Bestandsverzeichnis bei der Ausarbeitung des Jahresberichts 2004 zu prüfen;

12.

begrüßt die Tatsache, dass der ERH seine Beschlüsse vom 16. Dezember 2004 über die Modalitäten für eine Zusammenarbeit mit dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (was die Mitglieder, das Personal und den Zugang zu Prüfungsinformationen betrifft) übermittelt hat; bedauert, dass diese Beschlüsse erst so spät gefasst wurden;

13.

begrüßt die vom ERH bezüglich der Nutzung von Dienstfahrzeugen durch seine Mitglieder getroffenen Maßnahmen, die im Verwaltungsbeschluss vom 15. Juni 2004 dargelegt sind; erkennt an, dass die neuen Bestimmungen transparent sind und eine Verbesserung der Situation bedeuten; stellt fest, dass der Rechnungshof zur Verringerung des Verwaltungsaufwands auch die Kosten für 15 000 km zusätzlich zu den durch Dienstreiseauftrag genehmigten Fahrten übernimmt und dass die berufliche Nutzung des Fahrzeugs im Fahrtenbuch eingetragen wird;

14.

stellt fest, dass Artikel 5 des vorgenannten Beschlusses vorsieht, dass für den Fall, dass ein Mitglied oder der Generalssekretär sein Dienstfahrzeug für andere als die in Artikel 4 genannten Fahrten (d. h. Fahrten in Ausübung seines Amtes auf der Grundlage eines Dienstreiseauftrags oder pauschal 15 000 km/Jahr) benutzt, die damit verbundenen Kosten (Straßenbenutzungsgebühren, Treibstoffkosten und etwaige zusätzliche Mietkosten, die aufgrund einer Überschreitung der im Rahmenvertrag vorgesehenen Gesamtkilometerleistung von 45 000 km/Jahr anfallen) zu seinen Lasten gehen; ist der Auffassung, dass die private Nutzung eines Dienstfahrzeugs eine verdeckte geldwerte Leistung darstellt, die das Parlament als nicht zulässig betrachtet;

Jährlicher Tätigkeitsbericht des Anweisungsbefugten und Jahresbericht des Internen Prüfers

15.

erkennt an, dass der ERH dem Haushaltskontrollausschuss einen einseitigen Bericht (gemäß Artikel 86 Absatz 4 der Haushaltsordnung) zugeleitet hat; erwartet von einem solchen Bericht, dass er ein klares Bild des gegenwärtigen Kontrollumfelds und der Verbesserungen, die im darauf folgenden Jahr eingeführt werden sollten, vermittelt;

16.

fordert, dass der Jahresbericht der Anweisungsbefugten eine unterzeichnete Zuverlässigkeitserklärung enthält;

17.

wünscht eine Kopie des Jahresberichts des Internen Prüfers; ist sich bewusst, dass der ERH diesen Bericht als internes Dokument betrachtet; weist jedoch darauf hin, dass der Bericht des Internen Prüfers die Entlastungsbehörde gewöhnlich in die Lage versetzt, sich ein klares Bild vom Kontrollumfeld und den für das kommende Jahr geplanten Verbesserungen zu machen; unterstreicht, dass die meisten anderen Organe darauf vertrauen, dass der Haushaltskontrollausschuss mit diesem Dokument verantwortungsbewusst umgeht;

18.

stellt fest, dass der ERH ein computergestütztes System zur Auditunterstützung eingeführt hat, mit dem Folgendes erleichtert und verbessert werden soll: Planung und Standardisierung des Prüfungsprozesses, Qualitätskontrolle auf allen Ebenen des Prozesses, Dokumentation, Darstellung der Ergebnisse und Ausarbeitung von Berichten, Arbeit an entfernten Orten und Bereitstellung von Managementinformationen;

19.

stellt fest, dass 2003 nur 50 % der für den Austausch von Beamten und Sachverständigen verfügbaren Mittel verwendet wurden, da die anwendbaren Finanzvorschriften geändert wurden; 2003 könnte somit als Übergangsjahr betrachtet werden;

20.

ist der Auffassung, dass es sich als notwendig erweisen könnte zu prüfen, ob die derzeitige Struktur und Arbeitsweise des „kopflastigen“ Europäischen Rechnungshofs reformiert werden sollte; weist darauf hin, dass der Rechnungshof derzeit über 736 Bedienstete verfügt, von denen 325 von Beruf Prüfer sind (Laufbahngruppen A und B), von denen wiederum 275 (Laufbahngruppen A und B) in den Prüfungsgruppen und 50 (Laufbahngruppe A) in den Kabinetten der Mitglieder tätig sind;

21.

begrüßt die Tatsache, dass der Rechnungshof dem Haushaltskontrollausschuss den Bericht über seine Gebäudepolitik vom September 2003 übermittelt hat; ersucht, im Rahmen des Entlastungsverfahrens 2004 über die erzielten Fortschritte auf dem Laufenden gehalten zu werden;

Weitere Bemerkungen

22.

gratuliert dem ERH zu dem mit Rechnungskontrollbehörden aus den Mitgliedstaaten und den Bewerberländern (zur Vorbereitung auf die Erweiterung) eingerichteten Netz; fordert den ERH auf, dem zuständigen Ausschuss des Parlaments rechtzeitig für das Entlastungsverfahren 2004 über die Fortschritte Bericht zu erstatten, die erzielt wurden, um

zu einer besseren Lastenverteilung zwischen dem ERH und den nationalen Rechnungskontrollbehörden zu gelangen, insbesondere was den Zugang zu nationalen Prüfungsunterlagen betrifft, und

die Prüfungsverfahren im Hinblick auf eine bessere Kompatibilität zu straffen, insbesondere was den Zugang zu nationalen Zuverlässigkeitserklärungen und Prüfungssystemen betrifft, und

die Effizienz der Kontrollen durch eine genaue Überprüfung der Anzahl und der Qualität der geplanten Kontrollen zu verbessern;

23.

begrüßt die Bereitschaft des ERH, die Fragen rechtzeitig für die Entlastung 2003 schriftlich zu beantworten;

24.

fordert den ERH auf, dem Vorsitzenden des Haushaltskontrollausschusses und dem Berichterstatter für die Entlastung der Kommission — falls erforderlich vertrauliche — Vorabkopien des Jahresberichts zuzuleiten; möchte ferner frühzeitig erfahren, welche Sonderberichte im Laufe des Jahres zu erwarten sind, um sie entsprechend berücksichtigen zu können;

25.

fordert den ERH auf, die Auswirkungen der neuen Haushaltsordnung auf seine Verwaltungstätigkeit rechtzeitig im Hinblick auf ihre Überprüfung 2005/2006 zu bewerten.

26.

fordert den Rechnungshof auf, in seinen jährlichen Tätigkeitsbericht Informationen über seine Fähigkeit, die Leistungsziele zu erreichen, die Kosten pro Einheit, wichtige Entwicklungsbereiche und andere für seine Leistungsfähigkeit relevante Faktoren aufzunehmen; stellt fest, dass ein solcher Leistungsbericht auch eine hervorragende Möglichkeit darstellen würde, Informationen über die Modernisierung der Zuverlässigkeitserklärung und andere Entwicklungen, die den Prüfungsansatz des Rechnungshofes betreffen, zu veröffentlichen.


(1)  ABl. L 54 vom 28.2.2003, S. 1.

(2)  ABl. C 293 vom 30.11.2004, S. 1.

(3)  ABl. C 294 vom 30.11.2004, S. 99.

(4)  ABl. L 248 vom 16.9.2002, S. 1.

(5)  ABl. L 356 vom 31.12.1977, S. 1.

(6)  ABl. L 330 vom 4.11.2004, S. 144.


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