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Document 52013BP0173

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2014 (2013/2018(BUD))

ABl. C 45 vom 5.2.2016, p. 169–173 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

5.2.2016   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 45/169


P7_TA(2013)0173

Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für 2014 — Einzelplan I — Parlament

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 17. April 2013 zu dem Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2014 (2013/2018(BUD))

(2016/C 045/33)

Das Europäische Parlament,

gestützt auf Artikel 314 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 vom 25. Oktober 2012 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 36,

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 17. Mai 2006 zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Europäischen Kommission über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung (2),

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Februar 2013 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2014 — Einzelpläne I, II, IV, V, VI, VII, VIII, IX und X (3),

in Kenntnis des Berichts des Generalsekretärs an das Präsidium im Hinblick auf die Aufstellung des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags des Europäischen Parlaments für das Haushaltsjahr 2014,

in Kenntnis des Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags, der am 11. März 2013 gemäß Artikel 23 Absatz 7 und Artikel 79 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments vom Präsidium aufgestellt wurde,

in Kenntnis des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags, der gemäß Artikel 79 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments vom Haushaltsausschuss aufgestellt wurde,

gestützt auf Artikel 79 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Haushaltsausschusses (A7-0112/2013),

A.

in der Erwägung, dass — sollte bezüglich der Verordnung zur Aufstellung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) bis Ende dieses Jahres keine Einigung erzielt worden sein — Artikel 312 Absatz 4 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Anwendung der Obergrenzen des letzten Jahres des aktuellen MFR vorsieht und Artikel 30 der derzeitigen Interinstitutionellen Vereinbarung über die Haushaltsdisziplin und die wirtschaftliche Haushaltsführung eine Beibehaltung der Obergrenzen für 2013, angepasst auf der Grundlage eines festen Deflators von jährlich 2 %, vorsieht, bis ein neuer MFR festgelegt worden ist;

B.

in der Erwägung, dass der Haushaltsplan des Europäischen Parlaments nicht nur Verwaltungsausgaben, sondern auch Ausgaben für Versorgungsbezüge umfasst;

C.

in der Erwägung, dass das Parlament vor dem Hintergrund anhaltender wirtschaftlicher und finanzieller Schwierigkeiten, die sich in den von zahlreichen Mitgliedstaaten als Reaktion auf die Schuldenkrise ergriffenen Sparmaßnahmen niederschlagen, haushaltspolitisch weiterhin ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Kontrolle und Selbstbeschränkung erkennen lassen sollte; in der Erwägung, dass das Parlament gleichzeitig ein sorgsam abgestimmtes Gleichgewicht zwischen Haushaltsdisziplin und strukturellen Einsparungen einerseits und konzertierten Bemühungen um Effizienz andererseits finden muss;

D.

in der Erwägung, dass bestimmte Investitionen, die die institutionelle Rolle des Parlaments stärken und die Nachhaltigkeit des Haushalts langfristig verbessern, trotz enger Spielräume berücksichtigt werden sollten;

E.

in der Erwägung, dass es besonders wichtig ist, dass der Haushaltsausschuss und das Präsidium während des gesamten jährlichen Haushaltsverfahrens ihre verstärkte Zusammenarbeit nach Artikel 23 und 79 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments fortführen;

F.

in der Erwägung, dass die Vorrechte des Plenums bezüglich der Annahme des Haushaltsvoranschlags und des endgültigen Haushaltsplans im Einklang mit dem Vertrag und der Geschäftsordnung umfassend gewahrt werden;

G.

unter Hinweis darauf, dass am 5. und 13. März 2013 Vorkonzertierungs- und Konzertierungssitzungen zwischen einer Delegation des Präsidiums und einer Delegation des Haushaltsausschusses stattgefunden haben;

Allgemeiner Rahmen und Haushaltsplan als Ganzes

1.

begrüßt die Zusammenarbeit zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss während des laufenden Haushaltsverfahrens und die in der Konzertierungssitzung vom 13. März 2013 erzielte Einigung;

2.

weist darauf hin, dass sich der vom Generalsekretär in seinem Bericht an das Präsidium vorgestellte Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags für den Haushaltsplan 2014 auf 1 813 144 206 EUR beläuft; nimmt zur Kenntnis, dass die Steigerungsrate gegenüber dem Haushaltsplan 2013 3,58 % beträgt; betont, dass sich die vorgeschlagene Erhöhung aus rechtlichen Verpflichtungen zusammensetzt, insbesondere einer Steigerung von 2,20 % aufgrund der außerordentlichen, einmaligen zusätzlichen Ausgaben für die Wahl des neuen Parlaments und der Entwicklung hin zu einer wirklich unabhängigen demokratischen Einrichtung durch Anwendung des Abgeordneten- und des Assistentenstatuts sowie einer Steigerung von 1,30 %, die sich aus anderen rechtlichen Verpflichtungen ergibt; begrüßt die Pläne der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Präsidiums und des Haushaltsausschusses, den Haushalt des Parlaments auf strukturelle Reformen hin zu prüfen, und erwartet, dass durch diese Arbeit bis September 2013 Einsparmöglichkeiten im Haushaltsplan 2014 aufgezeigt werden, die die hervorragende Legislativarbeit und die Qualität der Arbeitsbedingungen nicht gefährden;

3.

betont, dass die finanziellen Auswirkungen der Europawahlen und des Wechsels von Mitgliedern und ihren Assistenten im Rahmen des Übergangs von einer Wahlperiode zur nächsten Ausnahmecharakter haben, und würdigt die bereits geleisteten Anstrengungen zur Unterbringung dieser einmaligen Kosten im Haushaltsplan; bedauert, dass die zusätzlichen Kosten in einem einzigen Haushaltsjahr getragen werden müssen, und fordert den Generalsekretär auf festzustellen, wie erreicht werden kann, dass diese Kosten in Zukunft auf die gesamte Wahlperiode des Parlaments verteilt werden; vertritt jedoch die Auffassung, dass weitere Anstrengungen unternommen werden müssen, um weitere Änderungen, Einsparungen und Strukturreformen — auch unter Nutzung der Möglichkeiten der Haushaltsordnung — mit dem Ziel zu erreichen, die Erhöhung des Haushaltsvolumens näher an der Inflationsrate zu halten;

4.

stellt fest, dass im Jahr 2014 alle mit dem Beitritt Kroatiens verbundenen Kosten für ein volles Jahr getragen werden müssen; stellt fest, dass sich die geschätzten direkten Kosten auf 13,6 Mio. EUR belaufen könnten, einschließlich der Unterstützung für die Integration Kroatiens in die Union;

5.

begrüßt es, dass nach dem Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags alle anderen Ausgaben gegenüber dem Haushaltsplan 2013 um insgesamt 0,15 % gesenkt werden; begrüßt es, dass durch in der Vergangenheit eingeführte strukturelle Einsparungen, durch die Veränderung der parlamentarischen Tätigkeiten in einem Wahljahr und durch das möglichst weit gehende Einfrieren von Ausgabenposten, Senkungen ermöglicht wurden;

6.

begrüßt die vom Präsidium unternommenen Anstrengungen zur Vorlage eines realistischen Vorentwurfs des Haushaltsvoranschlags; würdigt die Tatsache, dass die Steigerungsrate im Haushaltsplan 2014, wie sie aus dem Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags hervorgeht, im Vergleich zum entsprechenden Zeitraum des vorhergehenden MFR (2007–2013), als die Rate lediglich in den Haushaltsjahren 2012 und 2013 niedriger war, besonders niedrig ist; stellt fest, dass die Steigerungsrate 2014 mit Abstand die schwächste wäre (1,38 %), wenn man die zusätzlichen Ausgaben in Verbindung mit dem Übergang von einer Wahlperiode zur nächsten abzöge;

7.

betont, dass das Gesamtvolumen des Entwurfs des Haushaltsvoranschlags für 2014 aufgrund der durch das Präsidium und den Haushaltsausschuss in der Konzertierungssitzung vom 13. März 2013 erzielten Einigung auf 1 808 144 206 EUR festgesetzt wird (was einer Netto-Steigerungsrate von 3,29 % gegenüber dem Haushaltsplan 2013 entspricht), wovon etwa 2,20 % obligatorische Ausgaben in Zusammenhang mit der Wahl des neuen Parlaments sind, 1,30 % auf andere rechtliche Verpflichtungen und 0,78 % auf den Beitritt Kroatiens zurückgehen, während die Inflation etwa 1,9 % (4) der Steigerung ausmacht, so dass die reale Kürzung der Haushaltsmittel des Parlaments gegenüber dem Niveau von 2013 2,89 % beträgt; fordert dennoch weitere Einsparungen und Umschichtungen durch Strukturreformen, die im Herbst im Rahmen der Lesung des Parlaments im Haushaltsverfahren 2014 und in den Folgejahren anzustreben sind; weist in diesem Zusammenhang auf die von der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Präsidiums und des Haushaltsausschusses aufgezeigten Maßnahmen hin, die weiter zu sondieren sind, um erhebliche organisatorische Einsparungen zu erzielen, wie etwa die Möglichkeit von Regelungen über die interinstitutionelle Zusammenarbeit zwischen dem Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und dem Ausschuss der Regionen;

8.

begrüßt das zweistufige Verfahren im Frühjahr und im Herbst im Haushaltsplan 2014 des Parlaments gemäß der in der Konzertierungssitzung vom 13. März 2013 zwischen dem Präsidium und dem Haushaltsausschuss getroffenen Vereinbarung; unterstützt den ersten Schritt, der aus Kürzungen und Einsparungen beim Vorentwurf des Haushaltsvoranschlags für das Haushaltsjahr 2014 in folgenden Bereichen und in folgender Höhe besteht: „Energieverbrauch“(-0,5 Mio. EUR, Posten 2024), „Amtsblatt“ (-1 Mio. EUR, Posten 3240), „Parlamentarische Assistenz“ (-1 Mio. EUR, Artikel 422), „Ausgleich für die CO2-Emissionen des Europäischen Parlaments“ (-0,25 Mio. EUR, Artikel 239), „Herrichtung von Diensträumen“ (-1,25 Mio. EUR, Posten 2007) und „Rückstellungen für unvorhergesehene Ausgaben“ (-1 Mio. EUR, Kapitel 101);

9.

schlägt die Prüfung der Möglichkeit vor, den Artikel „Versorgungsbezüge“ (Artikel 103) und die Übergangsgelder für Mitglieder im Rahmen des jährlichen Haushaltsverfahrens 2014 von der Teilobergrenze für Verwaltungsausgaben auszunehmen;

10.

nimmt Kenntnis von den ersten Ergebnissen der Tätigkeit der gemeinsamen Arbeitsgruppe des Präsidiums und des Haushaltsausschusses „Haushaltsplan des Europäischen Parlaments“ in Bezug auf strukturelle und organisatorische Reformen mit dem Ziel von Effizienzgewinnen ohne Gefährdung einer hervorragenden Legislativarbeit und der Qualität der Arbeitsbedingungen; stellt in diesem Zusammenhang fest, dass die unabhängige wissenschaftliche Beratung und die Kontrollkapazität verbessert werden sollten, um die Arbeit des Parlaments als mit Legislativbefugnissen und Befugnissen der demokratischen Kontrolle ausgestattetes Organ zu stärken; begrüßt es, dass die gemeinsame Arbeitsgruppe nach weiteren Möglichkeiten für Einsparungen und Effizienzsteigerungen sucht, und erwartet, dass sie ihre ersten Arbeitsergebnisse gemäß dem im Rahmen der Konzertierung vereinbarten zweistufigen Verfahren rechtzeitig für die Vorbereitung der Lesung des Haushaltsplans 2014 des Parlaments vorlegt;

11.

verweist auf die erheblichen Einsparungen, die erzielt werden könnten, wenn das Europäische Parlament nur einen einzigen Sitz hätte; weist auf seine Entschließung vom 23. Oktober 2012 im Interesse eines positiven Ergebnisses des Genehmigungsverfahrens für den mehrjährigen Finanzrahmen 2014–2020 (5) hin, in der das Parlament die Haushaltsbehörde nachdrücklich aufforderte, dieses Thema bei den Verhandlungen über den nächsten MFR 2014–2020 zur Sprache zu bringen;

Spezifische Themen

12.

weist darauf hin, dass Strukturreformen, wie Reformen der Reiseregelungen und der Verwaltung von Reisen, eine kürzere Dauer und geringere Anzahl von Dienstreisen, der vermehrte Einsatz von Videokonferenztechnik sowie die Neuorganisation von Übersetzungs- und Dolmetschdiensten, von denen einige seit 2011 bestehen, Schätzungen zufolge jährliche Einsparungen von rund 29 Mio. EUR ermöglichen;

13.

begrüßt die vorgeschlagenen Kürzungen gegenüber dem Haushalt 2013 bei den Kosten für Übersetzen (-56 %) und Dolmetschen (-23 %), bei den Erbpachtzahlungen (-60 %), beim WebTV (-38 %) und bei der Herrichtung von Diensträumen (-31 %) und fordert detaillierte Angaben, die die Machbarkeit dieser vorgeschlagenen Kürzungen belegen; bekräftigt, dass im Hinblick auf die Übersetzungs- und Dolmetschdienste vorgeschlagene Einsparungen den Grundsatz der Mehrsprachigkeit nicht gefährden dürfen, und betont, dass der gleichberechtigte Zugang der Mitglieder zu den Sprachdienstleistungen gewährleistet ist und dass die entsprechenden Arbeitsbedingungen der betroffenen Dienste aufrechterhalten werden;

14.

stellt fest, dass erhebliche Kürzungen bei den Ausgaben in Zusammenhang mit dem Parlamentsfernsehen (Europarl-TV) bereits vorgesehen sind; fordert eine genaue Analyse des Kundenstamms, um den tatsächlichen Nutzen dieses Dienstes zu überprüfen; fordert das Parlament auf, zwecks Kostenteilung Partnerschaften mit nationalen Fernsehanstalten zu schließen;

15.

begrüßt die Pläne für die Informationskampagne zur Erläuterung der wichtigsten Ausrichtungen der Tätigkeit des Parlaments in der laufenden Wahlperiode im Zusammenhang mit den Europawahlen, die mit den Gesamtmitteln für Information und Kommunikation getragen wird; verlangt nähere Angaben über geplante Ausgaben in Zusammenhang mit den Wahlen;

16.

stellt fest, dass der Prozess zur Internalisierung der Sicherheitsdienste im Rahmen des neuen umfassenden Sicherheitskonzepts fortgeführt wird; begrüßt es, dass die Einstellung der zusätzlichen Vertragsbediensteten haushaltsneutral sein wird, weil durch die Senkung der Mittel für das Auslagerung von Sicherheitsdiensten ein Ausgleich entsteht;

17.

ist der Ansicht, dass die gemeinsame Arbeitsgruppe des Präsidiums und des Haushaltsausschusses „Haushaltsplan des Europäischen Parlaments“ auf der Grundlage ihrer 2012 begonnenen Arbeit weiterhin einen wichtigen Beitrag zu dieser Reform leisten könnte, indem sie Möglichkeiten für strukturelle Einsparungen ermittelt und dem Ausschuss Ideen für weitere Einsparungen sowie zur Verbesserung von Wirksamkeit und Effizienz der Ausgaben unterbreitet; unterstützt die Weiterführung ihrer Arbeit mittels gründlicher Prüfung von Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung, für Synergien und zum Sparen, die Raum für Investitionen in die institutionelle Entwicklung für 2014 und darüber hinaus schaffen könnten;

18.

fordert in Einklang mit der Forderung nach zusätzlichen Einsparungen, die es in seinem Standpunkt vom 23. Oktober 2012 zum Standpunkt des Rates zu dem Entwurf des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 — alle Einzelpläne zum Ausdruck gebracht hat (6), einen Bericht über die bei der Ausführung des Haushaltsplans 2013 erzielten Einsparungen; erwartet, dass ein solcher Bericht dem Haushaltsausschuss rechtzeitig übermittelt wird, um im Haushaltsverfahren 2014 berücksichtigt werden zu können;

19.

weist nachdrücklich darauf hin, dass die institutionelle Selbstbeschränkung, wenn man die einschlägigen Inflationsraten berücksichtigt, zu einer realen Verringerung des Haushalts des Parlaments geführt hat; erinnert daran, dass die Selbstbeschränkung unter anderem darin, dass die Zulagen für Dienstreisen des Personals seit 2007 nicht erhöht worden sind, und im Einfrieren der Zulagen aller Mitglieder auf dem Niveau von 2011 bis zum Ende der laufenden Wahlperiode sichtbar ist; begrüßt außerdem den Plan, die Zulagen aller Mitglieder bis Ende 2014 einzufrieren; fordert, dass dem Haushaltsausschuss nach Annahme des überarbeiteten Statuts ein Fahrplan für dessen Durchführung vorgelegt wird;

20.

erinnert an die strukturellen Einsparungen, die 2013 in allen auf Reisen bezogenen Haushaltslinien vorgenommen wurden; betont, dass die Mitglieder bei den Reiseregelungen nicht aufgrund ihres Herkunftslands diskriminiert werden dürfen;

21.

ist der Ansicht, dass mit langfristigen Investitionen, wie etwa den Immobilienprojekten des Parlaments, vor dem Hintergrund des aktuellen Sparkurses mit Bedacht und Transparenz umzugehen ist; besteht auf einer strengen Kostenbeherrschung, Projektplanung und Kontrolle; bekräftigt seine Forderung nach einem transparenten, auf frühzeitiger Unterrichtung beruhenden Entscheidungsprozess im Bereich der Gebäudepolitik; weist auf die in seiner Entschließung vom 16. Februar 2012 zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2013 (7) enthaltene Forderung des Parlaments hin, dass alle sechs Monate genaue Informationen über die Fortschritte bei den Gebäudeprojekten und ihre finanziellen Auswirkung vorgelegt werden, sowie auf die Erklärung des Parlaments, dass bis zum Ende der laufenden Wahlperiode keine Immobilienprojekte ausgeführt werden sollten, die nicht vorgesehen waren;

22.

ist sich der Tatsache bewusst, dass das KAD-Projekt eine gewichtige Unternehmung für das Parlament ist, durch die die Parlamentsverwaltung in Luxemburg rationalisiert werden soll, um Synergien zu erreichen; würdigt die Bemühungen zur Unterrichtung des Haushaltsausschusses über den Stand der Arbeiten am KAD-Gebäude und verlangt weitere Unterrichtung während der gesamten Projektdauer; stellt fest, dass infolge der Forderungen des Haushaltsausschusses Anpassungen und eine Verkleinerung erzielt wurden, und begrüßt es daher, dass nach der zweiten Ausschreibung der vorgesehene Finanzrahmen beim KAD-Projekt sehr wahrscheinlich nicht voll ausgeschöpft und in jedem Fall nicht überschritten wird; stellt fest, dass die Höhe der künftigen Zahlungen pro Jahr durch den Bau des KAD-Gebäudes unter den Mietausgaben für vergleichbare Objekte liegt;

23.

nimmt zur Kenntnis, dass die Eröffnung des Hauses der europäischen Geschichte für 2015 geplant ist; würdigt die Bereitstellung aktueller Informationen über den Stand der Arbeiten des Projekts durch den Generalsekretär und das Präsidium; bekräftigt seine Ansicht, dass die endgültigen Kosten die im Geschäftsplan genannten Zahlen nicht überschreiten dürfen; erwartet eine Aktualisierung bezüglich der möglichen Kofinanzierungsvereinbarung mit der Kommission;

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24.

stellt den Haushaltsvoranschlag für das Haushaltsjahr 2014 fest;

25.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung sowie den Haushaltsvoranschlag dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. L 298 vom 26.10.2012, S. 1.

(2)  ABl. C 139 vom 14.6.2006, S. 1.

(3)  Angenommene Texte, P7_TA(2013)0048.

(4)  Laut Eurostat ist im Jahr 2013 in der Union mit einer Inflation von 1,9 % zu rechnen.

(5)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0360.

(6)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0359.

(7)  Angenommene Texte, P7_TA(2012)0050.


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